Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 7 (1930)
- Issue
- 11 (11.1930)
- Date
- 1930-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11 8ce»lanet Jüdische» Semeladeblakl 173 Jüdische Tuberkulose-Fürsorge (Beratungsstelle) schlage von Herrn Kober, dah hierfür die Genehmigung der Regierung nicht erlangt werden könne. Geh.-Rat Goldfeld weist auch noch darauf hin, dah die Oestreicher-Stiftung ihr Kapital nicht einer anderen Stiftung, wie sie die Altersversorgungs-Anstalt darstellt, geben kann, ffrau Paula Ollendorss fordert Wohltäter in der Gemeinde aus, Mittel zur Aufstockung der Altersversorgungs-Anstalt zu stiften. Die Versammlung erklärt sich mit der Iweckänderung der Oestreicher-Stiftung einverstanden und stimmt schließlich auch noch dem Vorschläge des Vorstandes zu, die Kosten für die gründliche Instandsetzung der Badeanstalt nebst Umänderung und Neuherrichtung det Heizungsanlagcn im Gesamtbeträge von 14 926.02 Mk. auf 3 Etatsjahre zu verteilen. In der geheimen Sitzung werden einige Gchaltsregelungen getroffen, die nachgesuchte Pensionierung des Leichenwärters Ebstein zum l. Januar 1931 ausgesprochen und die Mitglieder des neuen Iugendpflegeausschusfes gewählt. Zur hauswirtfchastljchen Ausbildung In der vorigen Nnnimcr brachten wir einen Artikel der Gewcrbeobcrlehrerin an -er Paula Ollendorff-Haushaltungsschlste Frl. Käthe Meier, in dem auf einen Artikel von Frau Grethe Bloch Bezug gcnstmmen war. Mit gütiger Erlaubnis der Verfasserin bringe» wir nachstehend diesen Artikel in, Auszug. (Die Schriftleitung, ellung sollen die Berufs- und Äuslcher Arbeit gezeigt werden, wobei ädischen Stellen berücksichtigt wurde. Allgemeine bauswirtschaftlich« Schulung. Bevor auf die Hauswirtschast als Beruf cingegongen wird, soll betont »'erden, dah möglichst alle jüdischest Mädchen eine hauswirtschaftlichc Ausbildung erbalten sollten, damit sie ist der Loge sind — ob alleinstehend oder verheiratet — ihren eig men Haushalt zu führen. Der Gedanke des „ha» swirtschaftlichen Dicnstjahrcs", über den viel gesprochen wurde, und noch gesprochen^ »vird, hat zumindest dazu geführt, dah hauswirtschaftlicher Unter» icht in allcst deutschen Volks- und Fortbildringsschulen eingcführt wurde. Es «väre sehr! wünschenswert, rvcnn alle Mädchen vor der Berufsausbildung sic» ein Holstes Jahr oder eilt ganzes Jahr der Erlernung des Haushalts winnien würden. Immer dann, wenn finanziell die Möglichkeit dazu besteht, sollte man raten, die Mädchen ein Jahr in eine rraushaltustgsschule mit Üntetnat zu geben, da in einem Intcrnatsbctrieb eine ganz andere Ausbildung |— richtiger vielleicht Erziehung — möglich ist und da ein Milicurvechsel gerade in dich m Alter oft sehr gut ist. In diesem Fall sollte man eine anerkannte Hausrrstrtschaftsschule bevorzugen. Der Besuch einer solchen »vird als Bedingung für den Beginn der Berufsausbildung von vielen Stellen verlangt. Solche Berufe, für die als Vorstufe der eigentlichen Ausbildung der einjährige Besuch einer anerkannten iiauswirtschaftsschule nötig bz»v. erivünscht ist, sind: •i) hauswirtschaftliche Berufe, I. Haushaltspflegerinncst, 2. Diätköchin, \ Hauswirtschaftliche L-hrberufc. Für letztere ist nach den neuesten Ausbildungsbestimmungen, die! nacbstchcnd angegeben sind, der Besuch erwünscht, aber nicht »ichr Bedingung; , >-) soziale Berufe, . I. Kindergärtnerinnen oder Hortnerinnen, 2. Sozialbeamtin (Wirtschaftsfürsorge). Ts »vird angcstrcbt, eine gervifsc hauswirtschaftlichc Vorbildung für alle sozialen Berufsgruppen zu verlangen. 3. Säuglingspflegerin, Krankenpflegerin. Für beide ist hauswirtschaftliche Vorbildung wünschenswert, aber nicht Bedingung. Da aber nur die wenigsten Mädchen sich gestatten können, nach dein Scbulabschluh vor ihrer Berufpausbildui« pausieren zu können, ist die Einrichtung von Kursen zu hauSwirtschaftllcher Ä»»»bildung an Nachmittagen und Abenden oder Sonntagn-chmittagest für im Beruf stehende Mädchen und junge Frauen auherordcsttlich wichtig. Solch« Nachmittags- und! Abendkurse kann man mit Leichtigkeit überall da eimichten, rvo in irgendeiner Form schon Hauswirtschaftsschulen bestehen. Der Preuhjsche Landesverbanl) sollte esssich zur Aufgabe machen, dahin zu »»'irkcn, dah in möglichst vieleni Städten solche Kurse, ähnlich der Einrichtung der Berliner jüdischen Kochschuse geschaffen werden und der Jüdisch« Frauenbund wird innner bereit sein, ihn bei tsieser Arbeit zu unterstützen. Das Schulgeld für diese Kurse sollte gering gehalten sein,, um sie möglichst allen Mädchen zugänglich zu machen. Es schwankt zwischen lOund 30 monatlich. Die städtischen und jüdischen Wohlfahrtsämter sollen Schülerinnen, die das Schulgeld nicht zahlen könnest, entsprechend unterstützen und hierin eine produktive Erziehungsbeihilfe sehen. Hauswirtschaftlich« Beruf«. ») Hausgehilfin oder Hausangestellte, 1«) Haushaltspflegerin, c) Gewerbelehrerin, d) Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushaltungskund«, _ c) Diätschrvester oder Diätassistentin. Zur Erleichterung der Ilebersicht ist in den folgenden Ausführungen für jeden der angegebenen Berufe der Ausbildungsgang und die Ausbildungs- Möglichkeit nacheinander angegeben. a) Der Beruf der Hausgehilfin »der der Hausangestellteu wird bisher von jüdischen Mädchen nicht sehr häufig ergriffen, obwohl ein gewisser Bedarf vorliegt.- Um diesen Beruf zu heben, sind bestimmte Ausdildungswege festgelegt, die mit meiner Prüfung abschließen. Die Mädchen, die diese Prüfung - gemacht haben, haben da» Recht, sich als geprüfte Hausgehilfin zu bezeichnen. Da es bis jetzt nur verhältnismäßig wenige gibt, läßt es sich noch nicht übersehen, ob geprüfte Hausgehilfinnen bei de» Anstellung bevorzugt werden und ein höhere» Gehalt erhalten. Jedenfalls gibt eine geordnete Ausbildung eine andere Sicherheit und einen stärkeren Rückhalt. Auch das neue Hausgehilfinnengesetz, das noch in Vorbereitung ist, wird dazu beitragen, die Bedingungen zu verbessern. Die Ausdilduizgsmöglichkeitcn sind verschieden, einerseits durch d>e ortsüblichen Bedingungen und andererseits durch die Ausdildungsivege. Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre, von denen ein Jahr lm Haushalt einer Houshaltemeisterin, entweder Familie oder Anstalt, verbracht »verden »nuh und ein Jahr die Haushaltungsschule besucht werden muß. Während der Lehrzeit in derFaniilie oder Anstalt braucht der Lehrling kein Kostgeld zu zahlen und erhält ein Taschengeld von 15 RM. monatlich. In anderen Städten reicht dreijährige, praktische Lehrzeit in einer Familie mit Besuch der Fortbildungsschule aus, jedoch kann ein Jahr der praktischen Lehrzeit durch den Besuch einer zu diesem Zweck anerkannten jüdischest Haushaltungsschule, Berlin, Breslau, Scgeberg, Frankfurt, aber auch der Hauswirtschaftskurse des Paulincn-Stisksin Hamburg ersetzt werden. Nach Beendigung der Lehrzeit erfolgt d>e Prüfung vor einem Prüsungsausfchuß. ' Für den Beginn der Lehre ist ein Mindestalter von 14 Jahren, abgeschlossene Dolksschulbildung und Gesundheitsattest, in dein die Eigmmg zu hauswirtschostlichcr Arbeit betont »vird, notwendig. Bisher gibt es nur ganz »vem'ge jüdische Haushaltsnieisteriimcn. Ls wird Aufgabe des jüdischen Frc.ienbuiidcs fein, dafür zu sorgen, daß möglichst viele tüchtige Hausfrauen an den allgemeinen Schulungskursen, die die Hausfrauenverbände eimichten, tcilnehmcn, oder selbst Schulungskurse für Hausfrauen eimichten, die sich zur Anleitung und Ausbildung junger Mädchen eignen. (Siehe Artikel Hofsmann, Gemeinde dlatt» Juni 1030.) Rach der Lehrzeit »verden die Ha»isgchilfinncn ueitcr bcinübt bleiben ' müssen, ihre Kenntnisse zu verbessern und evtl, durch K»»rse in feiner Küche, Mäschcnähcn usrv. zu ergänzen, um auf diese Weise zu qualifizierteren und besser bezahlten Stellen zu koinmen. Das Anfangsg'chalt für Mädchen gleich nach der Lehrzeit deträgt 20 bis 40 RM., gute Wirtschafterinnen erhalten'ein Gehalt dis zu 100 RM. Obwohl dieser Der»»f nicht überfüllt ist, ergreifen ihn jedoch n»»r verhältnismäßig wenig jüdische Mädchen, da sie glauben, daß die Bedingungen in» allgemeinen schlechter sind, als die in den anderen Berufen. Die Beschränkung der persönlichen Freiheit und Selbständigkeit außerhalb der Arbeitszeit und der vcrhälinismähig geringe Barlohn sind Argumente, die schwer zu entkräften siiid.' Man kann dem nur entgcgenhalten, daß dieser Beruf sehr oft mehr »ncnschliche Befriedigung -bietet, als kaufniännisch« Berufe, und dah ältere Wirtschafterinnen leichter Stellungfinden, als kaufmännische Angestellte. Man muß.immer wieder auf diesen Beruf hin,reisen, allerdings auch dafür Sorge tragen» daß möglichst viele jüdische Familien jüdische Hausangestellte unter erträgliche» Bedingungen einstcllen. b) Haushaltspflegerinnen. Der Beruf der Haushaltspflegerin (Haus¬ oder Wirtschaftsbeamtin) »vird gern von Mädchen mit praktischer Begabung ergriffen, die gesund und kräftig sein »Nüssen und auch Ilmsicht und Organisationstalent haben sollen. Der Name Haushaltspflegerin ist erst in den letzten Jahren eingeführt »vorden und durch diese Bezeichnung, die an die Säuglings- oder Krankenpflegerin anklingt, soll a»»sgedrückt werden, dah es sich um finen gehobeneren Beruf handelt. Vorbedingung für die Ausbildung sind Lnceumsrcife und ein Mindestalter von ca. 20 Jahren bei Ablegung der Prüfung.. Die Lyceninsreife kann durch Ablegung der schulwissenschaftlichen Prüfling erseht werden. Für die geprüfte Haushattpflegerin gibt es folgende Äusb'ldungsmöglichkeitcn: " a) einjähriger Lehrgang an einer anerkannten Haushaltuiigsschule (Berlin, Frankfurt, Wolfratshausen, Scgcbcxg und Breslau), danach dreijährige erfolgreiche bezahlte praktische Tätigkeit stls Helferin (Praktikantin) in Haushalten und wirtschaftlichen Großbetrieben. Danach einjähriger. Lehrgang im Häushaltpflegerinven-Seunnar der jüdischen Haushaltungsschule Frankfurt (Main) und Abschlußprüfung. >>) fünfjährige praktische erfolgreiche Tätigkeit m Haushalten oder Wirtschaftlichen Großbetrieben; danach einjähriger Lehrgang im Haushaltpflegcrinnen-Seminar Frankfurt mit Abschlußprüfung. Die Ableistung der praktischen Tätigkeit soll möglichst im Einvernehmen mit der Schulleitung geschehen, die auch häufig in der Lage ist, den Mädchen geeignete Stellen mit . freier Station und Taschengeld nachzuwcisen. Obwohl an sich ein Bedarf an Wirtschafterinnen für Großbetrieb« vorlicgt, ist es im allgemeinen schwer, für die Mädchen nach dem Examen bezahlte Stellen zu finden, da bei den Anstasts- und Pensionslcitcrinnen noch immer ein gewisse» Mißtrauen gegen jung« Wirtschastsbeamtinnen, die in Seminaren ausgebildet sind, besteht. Die Ausbildungsleitungen müssen sehr darauf achten, die Gegebenheiten der praktischen Arbeit bei der Ausbildung