Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 7 (1930)
- Issue
- 10 (10.1930)
- Date
- 1930-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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15ö Breslauer Jüdisches ©emeinöeblatt Nr. 10 j Gemeinschaft aufrecht erhalten, die Schlimmeres getragen rurd gelitten als irgend eine andere aucb in unserer gewiß schrverbedrängten Zeit. Zn diesen: Programm baden sich die wabrbaft großen Geister aller Völker bekannt. Wir werden dafür weiter leiden und kämpfen gegen das Ilnrccbt, die Gewalt, gegen schlechte Einrichtungen, aber nicht gegen Menschen; denn wir werden es nie vergessen, daß Gott den Menschen in seinen: Ebenbilde gescbaffcn. Hoff m a n n. I Gemeinüevertreter-Sihung vom 17. September 1930 - Bericbt von Dr. R c ch n i ß Znnäci'st wllrdc in einer Sondersitzung über einen Satzungsänderungs-Antrag der.zionistischen Fraktion beraten, das Wahlalkcr von: 21. Lebensjahr auf das 20. Lebensjahr berabzusctzcn. Rechtsanwalt Lux weist in der Begründung dieses Antrages darauf hin, daß derselbe Antrag von der jüdischen Gemeinde Berlin gegen die Stimmen der Zionisten nur deshalb! abgelchnt worden sei, weil man bei der bevoritebenden vollständigen Neuordnung der Satzung nicht einen einzelnen Punkt ändern wolle. Die Iugcndvcrbändc bätten sich bis auf eine Ausnahme für die Herabsetzung des Wablalters ausgesprochen. Wenn zum Reichstage, wo viel entscheidendere Dinge in Frage kommen, der 20 jährige wählen dürfe, müsse man ihm auch für jüdische Dingc> die nötige Ginsicht zutrauen. Rechtsanwalt Spitz inacht darauf aufmerksam, daß der Grund für den Antrag, nämlich das Gcmeindewahlrccht mit dein, zum Landesverband, in Einklang zu bringen, binsällig geworden sei, weil beim Landesverband der Antrag auf Herabsetzung nicht durchgegangen sei. Die beantragte Acndcrung wäre demnach wegen des verschiedenen Wahlaltcrs höchst unpraktisch. Redner beleuchtet die historische Entstehung des Wahlaltcrs in der Reichsvcrfassung, das auf politische Gründe und aus den Kriegsdienst der 20 jährigen zurückzusühren fei. Das Stimmrecht der Jungen und Gütigsten habe aber das Chaos und den bedauerlichen Ausfall der letzten Reichstagswahl zum großen Teil verschuldet. Das babc selbst die gewiß unverdächtige Volksmacht ausgesprochen. Die Hcraufsetzung des Wahlalters sei im Gegensatz zur Ansicht von Rechtsanwalt Lux die wichtigste Forderung des neuen Wablgcsctzes, denn die Jugend müsse erst die wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge kennen lernen. Im bürgerlichen Rccbt! denke niemand daran, das entscheidende Alter von2l Jahren hcrabzusctzen. Wenn cs auch der Wunsch der Jugend sei, so tragen doch wir die Verantwortung. Nicht immer sei der der beste Vater, der allen Wünschen seiner Kinder nachäcbc. Für den Betätigungsdrang der Jugend gäbe cs andere große Aufgaben, als das alle 5 Jahre auszuübcndc Eiemeindeftimmrecht. Seine -Freunde müßten daher den Asttrag aucb auf die Gefahr hin, daß dies im bevorstehenden Wahlkampf gegen sie ausgclcgt werden könnte, ablebncn. Recbtsanwalt Jacob s oh n . meint, die Ablehnung im Preußischen Landesverband fei durch den Rat erfolgt, während der Vcrbandstag den Antrag angenommen habe. Die Ablehnung hindere nicht die Gemeinde Breslau als Scbrittmacbcr voranzugchcn. Mit den Argumenten von Rechtsanwalt Spitz köntzre man das allgenieine gleiche Wahlrecht abschaffcn. Das Verständnis für das Wohl der Gemeinschaft, also die politische Reife, trete eher ein als die Erkenntnis für den eigenen Vorteil, die im Rcchtslebcn maßgebend sei. Was der Jude mit 20 Jahren nicht begreift, das begreift er auch nüt 25 und nüt 70 Jahren nicht. Gewiß liegt der Schatten der Reichstagswabl auf dieser Versammlung, aber^deshalb solle man das Wahlrecht der Jugend nicht verkürzen, weil einmal eine Wabl entgegen unseren Erwartungcn^ausgefallen sei, denn hier handle cs sich um politische, nicht um jüdische Angelegenheiten, die wesentlich einfacher liegen.- Die jüdische Jugend sei für diese Beurteilung auch früher reis. Die Jugend ist unsere, Hoffnung, wenn wir sie zur Arbeit heranziehen, müssen wir ihr auch das Stimmrecht geben. Rechtsanwalt Spitz bestreitet, daß die Jugend in jüdischen Dingen Erfabrung babc mit Ausnahme der organisierten, die aber nur den kleinsten Teil darstellt. Die Gründe des Herrn Recbtsanwalt Iacobsobn könne man ebensogut dafür anfübren, das Alter auf 18 oder 19 Jahre fcstzusctzcm Gebcimrat Goldfeld weist darauf hin, daß der Vorstand den Antrag bereits in zweimaliger Sitzung abgelehnt'habe, sodaß er gefallen sei, selbst wenn er in der Gemeindevertretung die qualifizierte Mehrheit finde. Gegenwärtig liege nicht der geringste Grund zur Acndcrung vor, nachdem auch beim Landesverband das Wahlaltcr hei 21 Iabren geblieben fei. ' H crr Kober erklärt namens der konservativen Fraktion, daß diese zu dem Antragkeine Stellung genommen habe. Er persönlich sei aus praktischen Gründen gegen die Acndcrung. Nach einem Schlußwort von Recbtsanwalt L u x wurde der Antrag mit allen Stimmen gegen die Stimmen von Rechtsanwalt Lux und Rechtsanwalt Iacobsohn abgelchnt. In der ordentlichen Sitzung berichtete I u st i z r a t P c i s e r über den Verwaltungsbericht. Es wurden zur Kenntnis genommen die Abrechnung für die Dachreparatur am Wärterhause des Friedhofes Claafsenstraße, der Beitritt des Vorstandes zum Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Iüd. Mittclstandshilfe ein weiteres zinsloses Darlehen von s OM.— RM. zu geben bei besonderer Berücksichtigung des Handwerkerstandes und unter Mitwirkung des jüdischen Handwcrkervcreins und der Iüd. Mittclstandshilfe, die auch einen Teil des Risikos tragen sollen. Der Vorstand gibt ferner Kenntnis von einer Auseinandersetzung mit der Kultusgemeinde in Karlsbad. Diese hat von j den Angehörigen eines dort verstorbenen Breslauer Gemcindcmitgliedes, das nicht als bemittelt gelten kann, zunächst I 200.— RM., dann 800.— RM. verlangt, bevor sic die Leiche ,zur Beerdigung in Breslau hcrausgab. Als die! Gemeinde Breslau wegen dieser enormen Summe, für die nichts zu leisten war, im Interesse der Gcmcindcnütglieder vorstellig wurde, erhielt sie von der israelitischen Kultusgcmeinde Karlsbad einen groben Brief, worin diese die Einmischung in ihre Angelegenheiten auf das schärfste zurückwies. Die Gemeinde Breslau bat darauf wiederholt um Uebersendrmg der behördlich genehmigten Bcerdigungsgebührenordnung, erhielt sie aber weder von der Kultusgemeinde i Karlsbad noch von den: Bezirksamt, an das sich Breslau beschrverdeführend gewandt hat. Erst durch die liebenswürdige Vermittlung von Herrn Rittergutsbesitzer Dr. Paul Schottländer, erhielt die Gemeinde die Gebührenordnung, die ' für Fremde enorme Gebühren Vorsicht auch dann, wenn diese nicht in Karlsbad beerdigt, sondern nach einem anderen Orte überführt werden. Diese Gebührenordnung steht allen Gemeindemitgliedern zur Verfügung. HerrFreundlich regte an, die ganze Angelegenheitz dem Preußischen Landesverband zur Warnung aller deutschen j Juden vor dem Besuche in Karlsbad zu übergeben. ' Rechtsanwalt Iacobsohn fragt nach der Zusammen berusung des Notstandsausschusses. Sanitätsrat Bach erklärte, die Mitglieder seien bereits gewählt, der Ausschuß werde nach den Feiertagen zusammentrctcn. I u st i z r a t P c i s e r fragt den Vorstand, ob die; Angriffe auf das Beate Guttmann-Heim in einem hiesigen * Wochenblatt, irgend welche Grundlagen hätten. > Rechtsanwalt Iacobsohn erklärt zur Ec-! schäftsordnung, er halte cs für unter der Würde der Der-! sammlung, von dem Angriffe dieses Blattes Notiz zu nehn:cn. Ge heim rat Goldfeld antwortet, er wolle nur zu den wenigen positiven Angaben in dem bewußten Artikel sich äußern. Er habe als Mitglied des Kuratoriums des Heimes und als Vorstandsmitglied die Angaben nachgcprüft.