Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 7 (1930)
- Issue
- 6 (6.1930)
- Date
- 1930-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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92 Breslauer Jüdisches Gemelndeblall Nr. tz In der Geheime ft Sitzung genehmigt die Gemeindevertretung nachträglich die Errichtung des Paula-Ollendprff-Preises für hervorragende soziale Leistungen im Werte von 300 PM. jährlich. Desgleichen wird die Kündigung des Hausmeisters Sowak und die Einstellung des Schlossers Gabriel als Hausmeister auf Probe genehmigend zur Kenntn-s genommen. Darauf erstattet Sanitätsrak Horn als Vorsitzender der von der Gemeindevertretung eingesetztes» Kommission einen ausführlichen Bericht über die Errichtung einer Jsolierbüracke beim Jüdischen Krankenhaus in ärztlicher, finanzieller und hygienischer Beziehung. Nach längerer Aussprache wird der Antrag des Vorstandes auf Bewilligung 'von 10 000 RM. und sämtliche aus der Versammlung gestellten Anträge auf Bewilligung einer "Beihilfe abgelehnt. vom Lehrling zur Meisterin der üauswirtschast Nachstehender Aufsatz aus der sachkundigen Feder der Vorsitzenden des Breslauer Haussrauenbundes, Frau L. fHosfmann, dürfte unsere Gemeindemitglieder deshalb besonders interessieren, weil der Jüdische Frauenbund im Beat« Guttmann-Heim eine staatlich anerkarmt« Haushaltungsschule eingerichtet hat, in der das erste Lehrlingsjohr abgelegt werden kann. Außerdem können dort junge Mädchen und Frauen für den eigenen Bedarf in kürzerer Zeit gründliche Ausbildung genießen. Die Schriftleitung: Der Gedanke an die Notwendigkeit eines geregelten Ausbildungsganges. welcher dem hauswirtschaftlichen Beruf die Anerkennung und Wertung geben soll.^die er verdient und erstrebt. beginnt immer fester Fuß zu fassen. Die Wichtigkeit des Einzelhaushaltes für die Volkswirtschaft legt der Hausfrau einerseits mehr als früher die Pflicht nahe, sich mit Fragen wirtschaftspolitischer, technischer und ernährungskundlicherArt zu beschäftigen. DerKampf auf dem Arbeitsmarkt veranlaßt andererseits die hauswirtschaftlich tätige Angestellte zum gründlichen Erlernen ihres Erwerbsberufes. Beide Gruppen, Hausfrauen und Angestellte, haben das gleiche Ziel; so kommt es, daß die sie vertretenden Organisationen: der Reichsverband Deutscher Hausfrauenvereine und verschiedene Angestelltenverbände, gemeinsam die Richtlinien für den Ausbildungsweg aufstellen. Der vereinbarte Gang beginnt mit dem hauswirtschaftlichen Lehrling und führt nach zweijähriger Lehrzeit mit abschließender Prüfung über die geprüfte Hausgehilfin schließlich zur Meisterin der Hauswirtschaft. Grundstein beim Berufsaufbau ist die häusliche Lehre. Die häusliche Lehre wird durch einen Lehrvertrag geregelt. Dieser, seinem ganzen Wesen nach eben ein Lehr- und kein- A r b e i t s vertrag, bespricht zugleich alle Fragen des Arbeitsverhältnisses zwischen Lehrfrau und Lehrling, erörtert die beiderseitigen Pflichten, regelt Kost. Lohn, Schadensersatz und Freizeitansprüche, sowie den Besuch der Berufsschule. Er wird abgeschlossen zwischen der anerkannten Lehrfrau, dem Lehrling und-dessen» gesetzlichen Stellvertreter. Die Prüfung und Anerkennung des Haushaltes als Lehrhaushalt erfolgt durch die Organisation der Hausfrauen, den örtlichen Hausfrauenbund. Die Lehrlingsvermittlung und den Vertragsabschluß tätigt das Berufsamt. Es sollen grundsätzlich nur Mädchen mit -abgeschlossener Schulbildung vermittelt werden. Das Berüfsamt spielt eine beratende und-vermittelnde Rolle,sda es den Lehrling durch Zeugnisse, Gesundheitsbogen kennt, ihn außerdem psychetechnisch prüfen kann. Das Haus soll Lehrstätte, die ^Hausfrau Lehrfrau sein. Wohlverstanden nicht jedes Haus,, nicht jede Frau! Der Lehrhaushalt muß die Gewähr zur fachgemäßen Ausbildung des Lehrlings geben. Die ausbildende Kraft muß praktisch gut oorgebildet sein, mit der nötigen Erfahrung, pädagogischem Geschick und sozialem Verständnis an ihre Aufgabe gehen. Naturgemäß wäre die geprüfte Meisterin — sofern sich ihr Haushalt als Lehrhaushalt eignet — die gegebene Lehrfrau. Da die Meisterinnen in der Praxis noch fehlen, müssen wir in der Uebergungszeit mit anderen tüchtigen Hausfrauen rechnen, die sich in den Dienst der guten Sache stellen. Der Lehrvertrag tritt erst nach vier Wochen Probezeit in Kraft und ist in dieser Zeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit achttägiger Frist kündbar. Der einmal abgeschlossene Vertrag kann nur auf Antrag durch die Lehrlingskommission gelöst werden. Wir kennen auch Lehr betriebe, Heime, in denen junge Mädchen ein Jahr bleiben. Hier übernimmt es das Heim, einen geeigneten Lehrhaushalt für das zweite Jahr zu suche»». Die Lehrfrau verpflichtet sich in diesem Fall nur für ein Jahr und hat außerdem den Vorteil, einen vorgebildeten Lehrling zu bekommen.. Die zweijährige Lehrzeit schließt mit einer Prüfung vor einer aus Vertreterinnen der Organisationen und Fachlehrerinnen zusammengesetzten Kommission, die unter dem Vorsitz eines Gewerbeschulrats steht. Es wird in Kochen und Back ., Hausarbeit, Waschen und. Bügeln, Ausbessern und hauswirtschaftlicher Allgemeinbildung geprüft. Der Lehrbrief weist die „geprüfte Hausgehilfin" aus. Examensnoten sind: sehr gut -- gut — bestanden. Die geprüfte Hausgehilfin befindet sich in materiellem und ideellem Vorteil gegenüber ihrer gleichaltrigen Genossin. Sie wird besser bezahlt werden, arbeitet mit Verständnis und innerer Anteilnahme und hat außerdem Aufstiegsmöglichkeiten. Nach weiterer mehrjähriger Tätigt t — es wird dabei auf Selbständigkeit Wert gelegt — kann sie sich zu den Meisterkursen melden, die mit 1 ^jähriger Dauer zur Meisterprüfung führen. Der Meisterbrief krönt eine langjährige Ausbildungszeit, in der Praxis und Theorie gleichzeitig zu Wort kommen. Bemerkenswert ist, daß die ganze Vorbereitung neben bezahlter Tätigkeit mit erschwinglichen Kosten möglich und daher allen wirklich hauswirtschaftlich befähigten Mädchen zugänglich ist. Die Anerkennung als Meisterin erfolgt nicht vor dem 24. Lebensjahre. Auch die gltere Hausfrau kann Meisterin der Hauswirtschaft werden, ohne den Weg über Lehrlingszeit und Hausgehilfinnenprüfung zu nehmen. Sie hat als Fachbildung lediglich eine selbständige Leitung ihres eigenen Haushaltes für die Dauer von fünf Jahren nachzuweisen. Als All- ' gemeinbildung gilt der abgeschlossene Besuch eines Lyzeum:, einer Mittelschule oder einer Volksschule. J»n letzten Fall ilt eine schulische Eignungsprüfung vor Eintritt in die Meisterkurfe abzulegen. , Es »väre äußerst begrüßenswert, wenn Hausfrauen aller Stände, aller politischemKreise, aller Konfessionen für Fragen der hauswirtschaftliche»» Berufsausbildung Interesse gewinnen könnten. Es handelt sich hier um eine wichtige Arbeit für das Dolksganze. Lehrfrau und Meisterin können rvertoolle Facharbeit zur Hebung ihres Berufes leisten. Die ganze Arbeit kann unter ethischen, religiösen, wirtschaftspolitischen, vaterländischen, sozialen Gesichtspunkten angefaßt werden, je nach der Einstellung der betreffenden Lehrkraft. Immer wird sie —. ohne viele Aeußerlichkeiten, im engen Kreise der Familie — Gutes wirken und so an der Wurzel Schäden bekämpfen. Vorbeugen ist besser als heilen. Bösser als alle Schlagworte wird die einzelne Hausfrau helfen, wenn sie den Mut hat, einzu- .gestehen, daß vor dem „Können" das planmäßige Lernen und Lehren steht. E. H o f f m a n n. Nachklänge zum Synagogenkonzert. Das Konzert war künstlerisch und moralisch ein voller Erfolg. Finanziell hätte das Ergebnis noch Messer fein können. Der Ertrag hat, abgesehen von dem am gleichen Abend stattfindenden Schlusnus-Konzert, offensichtlich darunter gelitten, daß der Rundfunk das Konzertj übertragen hat. Aber einmal wollte man diese feste Einnahme nicht missen, dann aber wollte man auch den Genuß den Armen und den Auswärtigen nicht vorenthalten. Der Vorstqnd hat hierfür sehr viele dankbare Anerkennung erhalten. Ein besonders charakteristischer Brief lautet: Daber i. Portern. Kreis Stargard, im April 1930. I Herrn Oberkantor Bor^m in Breslau. „Dir hörten gestern abend Ihren so wie von den anderen Herren den wunderbaren Gesangsvortrag, und "muß ich Ihnen allen herzlich