Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 6 (1929)
- Issue
- 12 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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216 Nr. 12 Breslauer Jüdisches Gemeindeblali sicherten Tätigkeit erzielt hat. War der verletzte snoch kein volles Jahr beschäftigt, so wird für die fehlende Zeit der Entgelt sestgestellt, den gleichartige Versicherte bezogen hoben. Die VolLcente beläuft sich auf zwei Drittel des so ermittelten Jahresarbeitkverdienstes. Eins Höchstgrenze für die Anrechnung des Iahresarbeitsverdienstcs ist allerdings festgelrgt. Sie beträgt 8400 RM. und kommt hauptsächlich für Angestellte höherer Ordnung, wie Direktoren, Aerzte usw. in Betracht. Für verletzte. die ohne Entgelt tätig waren, wird di« Rente nach dem Ortslohn berechnet. Schwerbeschädigte, das sind.solche, die infolge des Unfalles die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit oder mehr verloren haben, erhalten {für , ihre zulagcberechtigten Kinder Kinderzulagen. > Ein Verletzter, der sich auf Kosten der Berussgenossenschast in ,inem Krankenhaus« oder einer anderen Heilanstalt befindet, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Rente. Dafür erhält er von der Genossenschaft ein Tagegeld, und seine Familie ein Familiengeld, dessen Betrag sich nach der Zahl, der berechtigten Familienangehörigen richtet. Die Grundlage bildet der in gleicher Weise wie für die Rente ennittelte Jahresarbeitsverdicnft. Sind auch viel« der im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege tätigen Personen, in erster Linie die weiblichen Pflege-, Erzichungs- und Fürsorgekräfte, ledig, so ist däch ein erheblicher Teil, besonders der männlichen Versicherten, Versorger von Familieir. Die Hinterbliebenen eines Verunglückten sicher zu stellen, ist eine der Hauptpflichten der Berussgenossenschast. Stirbt ein Verletzter infolge des Unfalles, so entsteht für die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld und Hinterbliebenenrente." Als Sterbegeld wird der fünfzehnte Teil des Jahresarbeits- Verdienstes festgesetzt. Hinterbliebenenrente erhalten die Witwe sowie die Kinder des Verletzten, eheliche wie uneheliche, ferner, soweit sie von dem Verstorbenen unterhalten wurden, Stiefkinder und Enkel. Die Witwe bezieht, falls sie sich nicht wieder verheiratet, Ihre Rente bis ans Lebensende. Für Kinder wird die Rente bis zum vollendeten fünfzehnten Le-- bensjahre gewährt. Sie wird auch nach Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gewährt, solange sich das Kind in Schul- oder Berufsäusbildung befindet. Die Rentenzahlung erreicht dann ihr End« mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres. Für dauernd gebrechliche Kinder, Verkrüppelte. Blöd« usw. kann di? Rente über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus ohne Rücksicht auf das Alter auf Lebzeiten zu zahlen sein. Für die Witwe und jedes rentenberechtigte Kind wird als Jahresbetrag der Hinterbliebenenrente je ein Fünftel des Jahresarbeitsoerdienstcs des Verstorbenen festgesetzt, bis zum Höchstbetrage von vier Fänjteln. Heiratet eine Witwe wieder, so erhält sie eine Abfindung von drei Fünfteln des Jahresarbeitsoerdienstes. In gleicher Weise,wie für Unfälle tritt die Derufsgenossenschaft für die Folgen der in die Unfallversicherung einbezogenen Berufskrankheiten ein. Die Meldepflicht für Berufskrankheiten ist jedoch . insofern abweichend geregelt, als für die Anzeige besondere, grüne Vordrucke vorgeschrieben sind, von denen der erste ebenfalls an die Berufsqenyffenschaft, die zweite Ausfertigung jedoch nicht an die Polizeibehörde, sondern an das Derficherungsamt zu senden ist. Es wird auch an dieser Stelle nötig sein, darauf hinzuweisen, daß nicht jede im Benif erworbene " Krankheit eine Venssskfankheit ist, für die die Bestimmungen der Unfallversicherung gelten. Es ist hauptsächlich die Gruppe der Infektionskrankheiten, die für . die Genossensck)aft in Betracht kommt, und deren Schäden die Genosjenschait auszugleichen berufen ist. Konnte in Vorstehendem nur in gedrängter Kürze ein Ueberblick über Art und Ausgaben der neu errichteten Berussgenossenschast gegeben werden, so ergibt sich doch schon daraus, daß der Versicherungsschutz für di« im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Tätigen von großem Wert ist. Es sind nicht nur Unfälle des täglichen Lebens, für die die Bervssgenossenschaft einzutreten haben wird. Die in her kurzen Zeit seit Gründung der Genossenschaft schon gemeldeten Fälle beweisen, daß in der Tat Verufsgefahren bestehen, denen die bei des Berussgenossenschaft Versicherten in besonderem Maße ausgesetzt sind., Aufgabe der Berufsgenossenschaft wird es sein, sich nicht nur auf die Ems chädigung, die Heilung, die Fürsorge zu beschränken, sondern mit allen M ttekn auch im Sinne der Unfall- und Krankheitsverhütung zu wirken. Je mehr der Genossenschaft dies gelingt, um so mehr wird sich zeigen, daß ihre Errichtung geboten war. i -- (Aus der Zeitschrift für jüd. Wohlfahrtspflege.) preuß. Landesverband jüd. Gemeinden Amtlich. Am Sonntag, den 10. November 1929, kamen in Berlin in den Räumen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden die Vertreter fast aller preußischer Provinzialverbände erstmalig-, zu einer Aussprache über gemeinsame Aufgaben und Ziele zusammen. — Den Vorsitz führte der Leiter des Riederschlesischen Prooinzialverbandes, Herr Waldstcin, Breslau. Herr Dr. Freund begrüßte namens des Landesverbandes. die Tagung und betonte, wie unentbehrlich für diesen die Mitarbeit' der Provinzialverbände, sei. Seitens der Provinzialverbände wurde über!die Arbeiten und die Erfahrungen in ihrem Wirkungskreis berichtet. Es ,wurden Vorschläge zur weiteren Aktivierung und Intensivierung dieser Arbeit gemacht und insbesondere auch die. Stellung der Provinzialoerbönde zum Landesverband und umgekehrt durch eine eingehende Aussprache geklärt. Man kam dahin überein, daß möglichst alle'Provin.zialoerbänd«, so wie das bisher schon vereinzelt geschehen ist. in die Verwaltung des Landesverbandes in der Weise einzuordnen seien, daß sie vorbereitende, begutachtende und aussllhrende Organe des Landesverbandes werden. . Von der Fruchtbarkeit der gemeinsamen Beratung uberzeugt, beschlossen die Vertreter der Provinzialverbände, etwa im 'April kommenden Jahres wieder eine Zusammcnkuckst zu veranstalten, vor allem aber untereinander in dauernder Verbindung zu bleiben. Folgender Antrag Cohn wird einstimmig angenommen: Die Provinzialverbände werden als bedeutungsvolle und unentbehrliche Einrichtungen anerkannt. Ihr Zweck ist neben ihren etwaigen besonderen Aufgaben die Betreuung der Provinzgemeinden. Die Provinzialverbände sind verwaltungsgeinäß in die "Organisation des Preußischen Landesverbandes derart einzugliedern, daß der Verkehr des Landesverbandes mit den einzelnen Gcnninden über den Provinzialverband geht, der gegenüber dem Landesverband vorbereitende, gutachtliche und ausführende Instanz ist. Die Bewilligung der vcn den Provinzialverbände» beantragten Beihilfen untersteht der Entscheidung des Landesverbandes. Die Gemeinden werden über diesen Geschäftsverkehr unterrichtet: ] die trotzdem beim Preußischen Landesverband direkt eingehenden Anträge werden den Provinzialöerbänden unter entsprechender Benach-! richtigung der betr. Genieindc zugeleikct.! Die Eingliederung der Provinzialverbände in die Verfassung i des Preußischen Landesverbandes soll dem Verbandskag als Wunsch zugclcitct werden. Amtlich. Am 20. November 1929 trat der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, unter dem Vorsitz des Präsidenten, Kammergerichtsrat Leo Wolff, zu einer Sitzung zusammen. Bei ihrer Eröffnung widmete der Vorsitzende dem/verstorbenen stellvertretenden Präsidenten, Prof. Dr. Türk, einen warmen INachruf, den die Anwesenden stehend anhörten. Es wurden alsdann einig« Personalangelegenheiten erledigt. Zunächst wurde als Nachfolger des Rechtsanwalts Dr. Katzenstein-Kassel in! feiner Eigenschaft als Abgeordneter des" Derbandstogcs Siegmuno Freudenthal-Ejchwegc sestgestellt. Als Nachfolger von . Prof. Dr. Türk wurde zum stellvertretenden Präsidenten des Rates Dr. Jsmar Freund gewählt. Dessen --teile als Beisitzer des Rates wurde dem von der Berliner Gemeinde an Stelle Türks noch zu benennenden neuen Ratsmitglicde Vorbehalten, das auch Mitglied der Suboentionskommifsion werden soll. Als weiterer Beisitzer wurde an Stelle des Rechtsanwalts Dr. Herzfeld-Essen, der sein Amt im Engeren Rat niedergelegt hat, der! Rechtsanwalt Dr. Katzenstein-Bielefeld gewählt. Zum Vorsitzenden des Wohlfahrtsausschusses wurde Direktor Oslberg, zum Mitglied« des liberalen llntcrrichlsausschusses Prof. Clbogen bestellt. Diesem wurde auch der Vorsitz im Kuratorium der Vorbcreitungsanstalt für Lehrer in Berlin übertragen. Der Abschluß für das Rechnungsjahr 1928 29, sowie der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1930 31 wurden festgestellt. Dabei wurde von dem Schatzmeister, Direktor Kareski, nachdrücklich auf die ge spannte Finanzlage des Landesverbandes hingewiesea, die dazu zwinge, sich in allen Ausgaben die größte Zurückhaltung aufzuerlegen und die Erfüllung mancher dringender Ausgaben für belfere Zeiten zurück;» stellen. Eine Erhöhung der wieder auf */„?; des Einkommensteuerfolls der Mitgliedsgcmeinden festgesetzten Umlage ist wegen der auch in diese» herrschenden finanziellen Bedrängnis und der allgemeinen wirtschaftlichen Depression nicht möglich. Eine Besserung der Verhältnisse ist nur von der Erhöhung der Slaatsbrihilsen zu erwarten, für die indessen bei den in Frage kommenden Stellen leider nicht immer das erforderliche Entgegenkommen angetroffen wird. Es wurde feriyw noch beschlossen, den nächsten Berbandstag auf den 23. März 1930 und folgende Tage cinzuberufcn. Der übrige Teil der vom frühen Morgen bis in die zehnte Nachtstunde dauernden, auf Antrag der jüdischen Volkspartei gemäß Art. 16 der Verfassung einberufenen «itzung wurde von einer Besprechung über die Lage des preußischen Judentums ausgefüllt. Eie knüpfte an den Aufruf ,^hilfe durch Aufbau", welcher anläßlich der in Palästina durch Araber verübten Judenmetzeleien von den deutschen Mitgliedern der l Iewish Agency erlassen worden ist, und an die ihm gegenüber verösfenti lichte „Erklärung deutscher Juden" an. Ein von der jüdischen Dolkspartei j «ingebrachter und den Ratsmitgliedern Min.-Direktor Dr. Badt und Dr. Sandler begründeter Antrag forderte die sofortige Einberufung des! Verbandstages mit der Tagesordnung: „Aussprache über die Lage im! preußischen Judentum". Nach langer Aussprache, bei der die gegensätz-; lichen Anschauungen oft stark zutage traten, gelang es, ihr Ergebnis in 1 der folgenden Entschließung zusammenzufassen, mit deren Wort- > Prtngshdm-zajarren benannt als Qnamaien “SM"' 1