Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 6 (1929)
- Issue
- 10 (10.1929)
- Date
- 1929-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Breslauer Jüdisches Gemeindeblakt 173 JUdische Tuberkulose-Fürsorge HOldienslraOe 12 _ Ment— ■»chtniu-»« IT—18 Uhr. Benutzt werden das h!>lbe Erdgeschoß, der ganze erste Stock 1 und der halbe dritte Stock. Wegen Erlangung des halben i zweiten Stockes schweben noch Verhandlungen. Das Erd-! geschah soll vermietet werden, uud zwar an den Jüd. Arbeits-; Nachweis und den R. I. F. Im ersten Stock sollen Klub-! räume, Versammlungjsräume, Duscheu und die Jugend« ' bibliothck untergebrachjt werden, im dritten Stock das Lehrlingsheim, evtl, im zweiten Stock mit Wohnung für einen Lehrlingsvater. Später könne inan im Garten einen großen; Versammlungsraum bstuen, der für Unterrichtszwecke und für• Zweiggottesdienste dienen soll. Dadurch könne das, Heim j wirtschaftlich gestaltet sverden. IR. Peiser dankt für den' ausführlichen Vortrag und gedenkt mit Worten höchster An-! erkennung der persönlichen Verdienste von Frau Ollen-! dorff um die Schaffung dieses so notwendigen Heims.! RA. Spitz hebt die dreijährigen Bemühungen von Frau ' Ollendorff hervpr, der Jugend ein solches Heim zu schaffen. Ter Vorstand sei zunächst der Jugend gegenüber, |\ die 1927 selbst euren Ausschuß hierfürbilden wollte, vorsichtig gewesen, habe aber tatkräftig die Sache selbst in die Hand; genommen, zunächst mit wesentlich weiter gesteckten Zielen dann aber mit Rücksicht auf die Finanzlage mit den jetzt geschilderten eingeschränkten Aufgaben. (ft wünsche eine gedeih-1 liche Wirkung auf unsere Jugend. RA. Jacobsohn begrüßt das Werk ebenfalls lebhaft, bemängelt aber die Zusammeni setzung des hierfür gewählten Ausschusses und beantragt die Zuwahl von RA. Roth mann. Von den Bauplänen und den Verwendungszwecken höre er heute das erste Mal und könne deshalb keine Stellung nehmender nehme an, daß bic: Vergebung der Räumb noch nicht endgültig sei, sondern daß^ darüber erst eine besonpere Kommission Beschluß fassen werde,| die sich mich mit der grundsätzlichen Frage zu beschäftigen habe/ nach welchen Gesichtspunkten die Rühme vergeben werden sollen. Frau Dr. Rabjn freut sich ebenfalls über die Schaffung des Heims. ° Bei der Besichtigung der Räume am letzte« Sonntag habe sie den besten Eindruck gewonnen; auch der Garten sei nicht zu kl^in. Sie bitte, den Bau möglichst zu beschleunigen und empfehle die Bewilligung einer Abfindung zur Beschaffung der Wohnung im zweiten Stock. Sie erachte aber eine Dame im Kuratorium für zu wenig. Frau Ollen dorff macht darauf aufmerksam, daß das Kuratorium zwei weitere Mitglieder aus der Gemeinde hinzuwählen könne;j das könnten Damen sein. Sie kündigt ferner an, daß ihr voni einem Freunde 10 00h Mk.-für das Jugendheim in Aussicht gestellt seien. Daraus werden die bisherigen Mitglieder de^ Kuratoriums bestätigt und RA. N o t h m a n n hinzügewähltä Ferner werden die für den Bau erforderlichen Kosten be^ willigt. > Ueber den Rechnungsabschluß 1928/29 berichtet Herr Gins und bemängelt, daß nicht eine Bilanz vorgelegt fei/ Der Ausgleich sei nur dadurch möglich gewesen, daß aus dem Betriebsfond für 190 000 Mk. Wertpapiere verkauft wordeig seien.. Erfreulich sei;n die Mehreinnahmen von 7000 Mk^ bei der Grundstücksve cwaltung und He Minderausgaben des Wohlfahrtsamtes von 32 000 Mk., die mit erhöhten Zuschüssen öffentlicher Stellen zst erklären seien. Tie Mehreinnahmen von 12 000 Mk. beini Schlachtwesen sei irreführend, da die!' Pension für den bisherigen Schächter I a w i tz nicht hier/ sondern in der Allgemeinen Verwaltung stände. Der lieber-/ schuß im Bestattungslpescn müsse eigentlich zur Amortisation! und Rücklage für Friephofsgelände'verwendet werden. die Mehreinnahmen stls auch die teilweise sehr erheblichen! Ermüden Ihre Au Dann eine Brijile vom O C U LA RI U M< Ueberschre!itu„gen der jEtats bei den betbeit Synagqgen und den Zweiggottesdienststn hätten näher begründet! werden müssen. Verwaltungsdirektor Tr. Rechnitz gibt j.an, daß bei der kameralistischen Buchführung eine kaufmännische Bilanz, also die Vergleichung von Vermögen, nicht lanfgestellt werde. Es sei aber ein Vergleich der Vermögensbestände möglich,-da alljährlich im Etat der Bermögensbestand am 1. April angegeben sei. Die Fehsbeträgs bei den einzelnen Haushalten seien nicht immer auf Ueberschrcitungen sondern häufig auf Mindereinnahmen zurückzuführen. Für alle Mehrausgaben lägen Bewilligungen der Gemeiichevertretu ig^ vor. Im Bestattungswesen würde, wegen de^Vcrkaufs von Täuergrabstellen dadurch eine Amortisation vorgenommen, daß in Titel VII, 3 und 4 Rücklagen für Tilgung her Restkaufgelder und für Anlagekosten iyr Gesamtbeträge von 16 000 Mk. eingesetzt seien. Darüber sei eingehend-in der Etatskommission verhandelt worden. Bankdirektor Minder erläutert dein Verkauf der Wertpapiere, der sich bei dellPfortgesetzt sinkenden Kurse alsj richtig herausgestellt hätte. -Er fei auch notwendig gewesen, da die Gemeinde bereits im Oktober wieder ohne Mittel dastände. Der Rechnungsabschluß!wird hierauf genehmigt. 1 Hierauf begründet RA. Ja cw bs o hn die nachstehende Anfrage der zionistischen Fraktion: - - a) Ist dem Vorstande bekannt, daß durch zwei preußische Gesetze zur Aenderung des Kirchenstcuerrechts vom 3. Msi 1929 den evangelU schen und katholischen Kirchengemeinden ausdrücklich die Befugnis eingsräumt worden sist, die Kirchensteuer nicht nur nach Hundertsätzen der Einkommensteuer, sondern auch nach solchen der Vermögenssteuer zu erheben? I») Hat der Vorstand die Absicht, auch für die Synagogengemeind« Breslau die Steuert! der Mitglieder nicht mehr wie hisher ausschließlich nach dem Einkommen/ sondern auch nach der Vermögenssteuer sestzusetzen? < ) Welche Schritte gedeckt der Vorstand zu unternehmen, um sich im voraus Gewißheit darüber zu verschaffen, daß «in entsprechender Beschluß die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlangt? >i) Welche zahlenmäßigen Unterlagen besitzt der Vorstand für die Bemessung der Hundertsätze? die vom Vorstände schriftlich'wie folgt beantwortet worden ist: a) Die den christlichen Kirchengcmeinden durch die-preußischen Gesetze vom 3. Mai 1929 (Preußische Gesetzsamml. Seite 35 un! > folg.) eingeräumte Befugnis, Neben der Einkommensteuer auch die Reichsvermögenssteuer als Maßftab zur Umlegung der Kirefenfteuer zu benutzen, ist uns bekgnnt und war bereits aus Grund des Gesetzes- EntwurfeS Gegenstand der Beratung in der Besprechung der Dertreter der hiesigen dfei Religionsgesellschasten am 14. März 1929 — vgl. Bericht von Dr. Rechmtz über diese Besprechung in den Akten Kultussteuer 1929/30/ Seite 12. l>) Der Vorstand hat In Aussicht genommen, auch Zuschläge zur Reichsoermögenssteuor zusammen mit den christlichen Religionsgesellschasten zu erheben,' soferir diese Erhebung lohnt. c) Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu einem derartigen Beschluss« erschien bisher nicht zweifelhaft, sofern die Vorschrift der genannten Kirchengesetze beachtet wird', haß Zuschläge zur Einkommensteuer auf die Zuschläge zur Reichsoermögenssteuer anzurechnen sind, also lediglich derjenige Zuschlag zu erheben ist, der den höheren Betrag ergibt. Die Schwierigkeit beruht vielmehr nur beim Finanzamt wegen der Unterlagen und der Einziehungskostcn. <I) Weil die zahlenmäßigen Unterlagen für die Vermögenchteuer 1928 bisher nicht Vorlagen, ist die Besprechung auf den Herbst verschoben worden. Wfr haben bereits mit schreiben vom-11. September 1929, also vor Eingang der' Interpellation, den evang. Parochialverband erstächt, «ine solche Besprechung anzusigen. Im Frühjahr war auf Grund von inosskziellen Abgaben des evangel. Oberkirchenrates von einem Zuschlag zur! Reichsoe» mögenssteuer von bis 1% die Rede. Eine Berechnung ergab, daß sowohl der Zuschlag zur Vermögenssteuer als auch das Kopfgeld für größere- Städte unlohnend sei. Die Einführung dieser Art Kirchensteuer hat hauptsächlich ländliche -Verhältnisse ins Auge, wo gen beim Les Breslau« Ohlauer Straße