Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 6 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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60 Bcetlaaet Jüdische, vemeiad«blatk Nr. 4 Auch an die Gerne nde-Mitglieder trat inan mit einen: jedruckten, vom 7. S iptcmber 1820 datierten Zirkular*) man auf die Stellen in der zu erränümerieren" könne, daß jene in eise von 300—30 Talern zu haben geran, teilte mit, daß rauenden Synagoge 32 Abstufungen zum eien und daß der Kau' verweigert werde,» muß", trotzdem erst am 23. April. Zu Ehren des Tages war von dem Kötrigl. Lotterie-Einnehmer Joseph Salomon Holschaü (geb. 1779 und gest. 3. 4. 1861) und seiner Gattin Hanna ein kostbarer, noch jetzt vorhandener Vorhang*) (Porauches) nebst Uebethang gestiftet worden; reis in 8 Terrninen, beginnend mit' zwei Vorsänger und ein Chor trugen eigens hierzu verfaßte >em 1. 12. 1820 und e« )igend mit dem 1. 6. 1824 zu zahlen sei. Für die, auf diese jnun, vorbehaltlich der Genehmigung der Kgl. Regierung und der Gemeinde-Mitglieder, von Jakob Silberstein der sogenannte Wernergarten mit den dazu gehörigen Häusern und das aügrenzende Grundstück „zum weißen Storch" mit denr dprauf im Bau befindlichen Hause und den vorhandenen Bau Materialien für den Preis von 26749 Talern gekauft. Und nun geschah etwas, was man schwerlich erwartet hatte: die Genehmigung der Regierung ging selbst verständlich ein, aber von den 1001 stimm berechtigten Gemeinde Mitgliedern gaben nur 534 ihre Stimme ab, und von diesen verweigerten 318 Personen ihre Zustimmung zum Bau der Synagoge: Ter Kauf rnußte daher rückgängig gemacht und dfe bereits gezahlten Gel der zurückerstattet werden; es kam sogar zu einem Prozeß der Ge meinde gegen Silber steirr. Rabbi Salomon Tiktin bemühte sich sehx, eine Einigung herbei zuführen, und diese muß wohl auch zustande gekommen sein.*) Aber die Hauptsache, der Bau unterblieb, bis nach einigen Jahren Sicherstem auf eigene Kosten die Synagoge erbaute und sie mietweise zu günstigen Bedingungen der ersten Brüder - Gesellschaft überließ. Urr den Jnnenschmuck dieses Gotteshauses hat eir Mitglied der genannter Gesellschaft, der Maler macht, und am lO.AprÜ Weise eingegangcnen Gelder wurde Der zur Einweihung >829 von dem Kgl. Lotterie-Einnehmer Joseph Salomon Holschau und seiner Gattin Harjna gestiftete Dorbang (Porauches) für die Storchsynagoge in Breslau. hael Biow,*> sich sehr verdient ge- 829 sollte die Brüder-Gesellschaftaus ihrer bisherigen Synags ge in der Antonienstraße in das neuerbaute Gebäude übersieh ln und die feierliche Einweihung desstl- ' ese erfolgte, obgleich es in dem ge - 829 datierten „Program zur bevor- ' er hiesigen großen Synagoge?") auf den 10, April d. I., nachm, esetzt ist und jeder „Späterkomrnende haben wird, wenn ihm der Einlaß i~ b^n stattfinden.*) Aber! druckten, vom 1. April stehenden Einweihung ebenfalls heißt, daß st 3 Uhr „unabänderlich" W es sich selbst zuzuschreik hebräische Gesänge*) vor, der Rabbiner verlas ein hebr. Gebet, und die deutsche Rede, die Moses Simon Pappenheim"), ein Mann, der sich durch „vielseitige, schönwissenschaftliche und gelehrte Bildung, durch seltene; Biederkeit des Charakters, sowie durch musterhafte Rechtlichkeit im Geschäftsverkehr gleich rühmlich auszeichnete," im Aufträge der Brüdergesellschaft und mit Erlaubnis des Ob.-Rabb. Tiktin halten sollte, wurde verboten und blieb ungehalten",) weil Pappenheim kein Rabbiner war und weil dies zu Neuerungen im Gottesdienst Anlaß geben könnte. — Bis 1844 dauerte das ^Nietverhältnis zwischen Silberstein und der Brüder-Gesellschaft, dann bildete sich ein „Synagogen-Berein", der im Jahre 1856: 391 zahlende Mitglieder hatte, dessen Vorsteher Tr. Günsbürg, M. I. Caro, D. Löwenfeld, B.Frank, L. S. Cohn") und S.> Plesser und dessen Beamte: Dr. Geiger (Rabb.), Deutsch (1. Kant.), Samosch (2. Kant.) und Max (Synag.-Diener) waren. — Im März 1872 ging die Storchsynagoge durch Kauf in den Besitz der Synagogen - Gemeinde über, und da um diese Zeit (September 1872) hie Synagoge am Anger fertiggestellt war, wurde diese den liberalen (Kultus-Kommission II) und jene den * konservativen (Kultus-Komm. I) Mitgliedern überlassen. Die noch heute bestehende „§mltusordnung" in der Storchsynagoge wurde im April 1873 von den Mitgliedern der Kommission: Prof. Grätz, Geh. Rat Grätzer, I. Haber, A. Henschel, M. Lehfeld, A. Marck, Gerichtsassessor Tr. Marck, Tr. Samuelsohn, Landrabb. Tiktin und S. Werner beraten und beschlossen. — Außer den bereits erwähnten Rabbi Salomon Tiktin und Dr. Abrah. Geiger amtierten in der Storchsynagoge: Dr. Manuel Joel (seit Ans. 1864), Gedalje Tiktin (1856—1886), Dr. Daniel Fraenkel (bis zum Amtsantritt Rosenthals), Dr. Ferdinand Rosenthal") (von Sept. 1887—1921) und Dr. Immanuel Deutsch") (1901 bis 1913); und die Kan-