Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 5 (1928)
- Issue
- 10 (10.1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 öreslauer Jüdische» Gemeinde Io ff! k7Z JUdische Tuberkulose-Fflrsor < Bera«unfl«stelle Mittwoch yv Gartenstr. 20 B—6 Uhr Ascher Sänbau3) mit 100 Talern jährlich gewählt und ausdrücklich betont, daß dem Rabbi Salomo Ti. der Titel „Ober- Rabbiner" nicht beigelegt werde, daß er «per trotzdem verpflichtet sei, alle und jede Amtspflicht und Verrichtung, die mit der Funktion des Ob.-Rabb. verbunden ist, zu „beobachten und gehörigermaßen vorzunehmen." Und jvohl mit Rücksicht auf die Pension feiner Mutter nahm Salomo an! Aber die Bestätigung der Regierung ließ länge auf sich warten. Man wollte wissen, worin die Obliegenheiten der neu Gewählten bestehen, und ob sie ihre Befähigung für lihre Aemter Nachweisen können. R. Salomo Tiktin reichte daher ein, vom 20. .Februar 1822 datiertes und von Jos. Laz. Oppler, M. L. Lisser pnd Hillel Hirsch Caro, den Mitgliedern des Glogauer Rabb. Kollegiums, unterzeichnetes Schreiben ein, in welchem bescheinigt wird, daß er „seit seiner frühen Jugend allhier bei seinem Vater des Studiums der Israelit. Theologie mit rühmlichsten Eifer beflissen und durch mehrere abgelegte Proben den Ruf eines in jeder Hinsicht tüchtigen, ausgezeichneten und gelehrten Israelit. Theologen sich erworben und uns demnach wohlbekannt ist, daß derselbe alle, zur Stelle eines Ober-Land-Rabbiners erforderlichen Qualifikationen vollkommen besitze." Aber erst unter dem S. April 1823 ging die Bestätigung der Regierung ein und j war „interimistisch und als Stellvertreter des Ob.-Land-Rabbiners."^) Was nach Ablauf der 3 Jahre geschehen und wann der Stellvertreter zum Ober-Rabb. ernannt worden ist, darüber schweigen unsere Akten, und wir können nur vermuten, daß das Interimistikum bis zur Abfassung und den Inkrafttreten der Gem.-Statuten3) vom Jahre 1826 gedcuert und Salomo Tiktin auf Grund dieser Satzungen ßberrabb. auf Lebenszeit geworden ist. Daß eine Anstellung tai sächlich erfolgt ist, geht sowohl aus dem Wortlaut des Eides I-ervor, den Sal. T. am 6. Januar 1834 bei seiner Ernennung zum Sachverständigen geleistet hat,3) als;äuch aus den verschiedenen Schreiben, welche der Vorstand und andere Behörden an ihn gerichtet haben. Diese enthalten stets die Adresse und Anrede „Oberrabbiner"''), und es ist daher schwer zu verstehen, daß man ihm später) bei seinen Konflikt mit Dr. Abrah. Geiger,3) diesen Titel streitig zu mc chen suchte. Dieses und ähnliche Vorkommnisse beeinträchtigten seine spätere Amtstätigkeit und trübten seine letzten Lebensjahre. Er erkrankte im Januar 1843 und erholte sich nicht mehr. Schon nach zwei Monaten, am 20. März — 11. Adar II. erlag er seinem Leiden und wurde auf dem Frn dhof Claaßenstraße (Nr. 1214) neben seiner Mutter beerdigt. — Auch Salomo Tiktin war ein Schwerssnzer Kind, woselbst er im Februar 1791 geboren wurde.3) 1809 heiratete er Re Hel Wolfs Landau* *3) aus Czenstochau und hinterließ bei seinen Tode außer seiner Witwe vier Töchter und zwei Söhne"), von welchen der ältere: Gedalje sein Nachfolger wurde uni der andere: Aron, der Vater des Berliner Rabbiners Dr. <i>alomon T. (früher in Leobschütz, Oels und Hirschberg) am 518. November 1896 in Breslau gestorben ist. Von seinen Töchtern war Clara") an den Kommissionsrat Schie Jaffe-Posen (später Berlin), Goldchen an den Kfm. Cohn in Czenstochau, Friedericke an Kfm. Unruh in Breslau und Rosalie an den Banker Wallerstein in Dresden verheiratet. — Literarisch ist R. Salomo Tiktin wenig tätig gewesen, und es sind vl>n seinen gedruckten Veröffentlichungen mir nur bekannt: 1 Am Schlüsse der Dyhernfurther Ausgabe des non nnß eine hebr. Abhandlung, in welcher er gelehrt, scharfsinnig und liebevoll für seinen Vater eintritt. 2. Worte der Ermahnung, gesprochen in der neuen Synagoge (Storch) vor dem Schofarblasen am Neujahrstage 5690 (1829), aus dem Hebräisch, übersetzt von . . . (Breslau). 3. ©in von ihm am 21. Juni 1837 anläßlich der Stadtverordnetenwahl in der großen Synagoge (zum weißen Storch) hebr. gehaltener Bortrag (veröffentlicht und ins Deutsche übers. von'Dav. Samostz, Brkslau 1838), 4. ein von ihm gesprochf, Sabbath hagadol gegeben zum Bessd Jahre 1842 in Verhältnisses in «es, hebr. Einleitungs-Gebet zu seiner am 5600 (1840).gehaltenen Deraschah. (Herausen dei D'rt-nx noon ,-POn) und 5. die im Breslaü erschienene „Darstellung des Sachs^iner hiesigen Rabbinatsaügelegenheit". I ° . (Schluß folgt.) ßultfl sowie Gesuche tonnen nicht ttf arbeitet werden tun it der wem steuer-Einsprüche ~ laß, Ermäßigung oder Stundung wünschenswerten Schnelligkeit beihuen nicht gleichzeitig der Kirch^nstenerbescheid, bei Borauszahluugspflichu gehörige Einkommensteuerbescheid beigefügt ist. CÄne diese Urkunden sind Nachfragen beim Finanzamt erfor »erlich^ die oft eine Verzögerung von vielen Wochen verurjaiseu. Ferner mutz jedem Einspruch, der auf unrichtige Aunähme detz Loh res oder Gehaltes gestützt wird, die Be- *) Ascher b. Je! >uda L. st. ach 9. Tischri 1843 u. ruht Claassenstraße Nr. 1334- Er imirbi ■, währqnd die Wahl des Salomo Tiktin einstimmig erfolgte, mit 15 von 19 Stichmen.gewählt: die restlichen 4 Stimmen erhielt Meyer Schlesin,er. (Gxft. 1. Ab 1843: Nr. 1336 Friedhof Claastenstraße.) *) Akten dev' Gemeinde Breslau. (Archiv 1. H. r. 1821—23 Rabb. Solomon Tiktin, An tellung.) * ‘) Dies« — die ersten „Statuten für di« Isr. Gemeinde zu Breslaus — kamen folgenderm atzen zustandp Durch ein Schreiben vom 15. 9. 1823 hatte die Regierung mitgeteilt, es> fei der Wille des Innenministeriums, datz „die Angelegen! »eiten der.Jfr. Gemeindeverwaltung Hierselbst den Mitgliedern selbst, oh ae Einmischung einer Behörde — es mutzte denn ein polizeiliche? -Interest, obwalten -tselbständig überlasten bleiben". Der Polizeipräsident wie, daheri die Gemeinde an, Statuten zu entwerfen, und es wurden infolgedessen! aus >sämtlichen Gemeindemitgliedern '75 zu Wahlmännern ernan it, aus! diesen ein Ausschuß von 24 Repräsentanten gewählt, welche wied'rum eche Kommission von.5 Mitgliedern, nämlich: B. M. Schnitzler, M B. Frßedenshal, Lazarus Kroh, P. Silberstein und M. S. Pappenheim uus ihrer Miste ernannten, um mit Zuziehung eines Iustiz-Kommistarius inenStatuten-Entwurf anzufertigen. Dieser wurde alsdann sämtlichen! lepraseytantein und Wählmännern vorgelegt, von ihnen geprüft, gebik igt und unterzeichnet und ans 4. April 1826 vom Polizeipräsidenten genehmigt. (Gem.-Archio: Akteijst. IV. 8. 1. 1852. Äenderung der Gem. Statuten 1826.) ') In Gegenwal t des ÄerichtS-Kommistarius uns der beiden Schwurzeugen Süßkind Rasäckow und Esaias Scheyer Eliassohn mußte Tiktin in der Synagoge sich di s Hände waschen, die „Gebet-Schnur" (Tätlich und- Tesillin) anlegen, die bekleidete Thora in den Arm nehmen und folgendes sprechen: ,Zch, Salomo Abrahame Tiktin, schwöre bei "i tAdaunaj), dem Gott Israels, daß, »ach dem ich bei der hiesigen Gemeine als Ober-Rabbiner bestellt worden, ich in allen Angelegenheiten und Sachen, in denen ich über den jüd. Kultus und die jüd. Ritualgesetze künftig als S ichverftöndiger vernommen werde,, nach der aus meiner Wissenschaft erlangten Kenntnis treu, aufrichtig und nach meiner besten Einsicht und U Überzeugung,' niemand zuliebe oder zuleide aussagen will, und dies weder < us Feindschaft. Freundschaft, Furcht, Hatz ödes Neid, noch um Gunst, Gess»enke, Lohn oder Gabe willen, noch aus Hoffnung irgend eines Gewinnes oder Vorteils, oder aus irgend einer anderen Irsache unterlassen will. Wenn ich falsch schwöre, so müssen mich alle die Strafen treffen, welche mir, in der mir bekqnMen Vermahnung, angedeutet vorder» sind. Amen." (Aussi rtigung einet Legitimaston als Sachverständi zer für Ober-Rabbiner Tiktin vom Königs Ober-Landesgericht von Schlefün: dat. vom 8. Januar 1834. Im Archiv der Synag.-Gem. Breslau.) ') So auch in einem, vom!25. 8. 1841 datierten und von Oberbürgermeister, Bürgermeister Und. einem Stadtrat Unterzeichneten Schreiben des Breslauer Magistrats, in welchem Solomon T. net en den städt. Behörden und der Stadtgeistlichkeit zum Empfange des Kön gs und der Königin für den 13, September «ingeladen wird. (Genu-Arch v.) ®) Di« Akten üver diesen Konflikt, sowie die damals erschienenen Druckschriften befinden sich in unserem Gemrinde-Archiv. * •) Heppner-Herzberg, 6. 979. 10\ Gest, am 28J 2. 1868. Zu dieser Familie Landau gehören auch die beiden Perliner Gynäkologen,, der verft. Geh.-Rat und der noch jetzt lebende Pros. Theod. Landau. ferner der Tonkünstler Moritz und der Schriftsteller Alex. Moszkowski. / ") 2 Söhne, Wolf und Abräham, starben zu Lebzelwn, des Vaters in den Jahren 1836 und 1838. (Sterbereg.) / ") Ihr, seiner ehemals Schülerin, hat Heinrich Minder Lehrer an der Königl. Wilhelmsschule, mit warmen Worten, in welchen auch eine große Verehrung für Salomo T. zu erkennen, ist, die 5.. Auflage (vreslau 1842) seiner Techinna -pv' N v gewidmet.