Mannheim
Compact Memory

Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1928-04-01 · 4 (4.1928) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
5 (1928)
Issue
4 (4.1928)
Date
1928-04-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3970005-7569521-7569593--0755-3970705
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

64 Steflanec Jüdische» Gemeindeblalt Nr. schüft des Judentums in Berlin eine einmalige.Beihilfe von 1000 Mk. zur Deckung der Kosten für die Herstellung einer Statistik der jüdischen Bevölkerung in Preußen zu bewilligen. Es drohe nämlich die Gefahr, daß das statistische Material vernichtet wird, wenn nicht rechtzeitig die Kosten für die Herstellung der Statistik aufgebracht werden. Nach Angabe des Berichterstatters, Herrn W a l f ch. feien 21 000 Mark erforderlich, wovon der Preußische Landesverband 5000 Mark beiträgt, während die restlichen 16 000 Mark von den Großgemeindew aufzubringen find. Er empfehle die Annahme der Vorstandsvorlage auf Bewilligung von 1000 Mark, die ohne Aussprache von der Versammlung ausgesprochen wird. In der Geheimen Sitzung wird über die Ehrung eines Gemeindemitgliedes beschlossen. Alle anderen Borlagen werden vertagt. Oer preußische Lan-esverbanü jüüischer Gemeinden hielt am 25i/26. März d. I. in Berlin seine vierte (und vermutlich letzte) Tagung innerhalb seiner ersten Wahlperiode ab. deren Ende ifür den 30. November d. I. festgesetzt wurde. Nicht nur ein fornral reicher Arbeitsstoff war zu bewältigen, sondern es galt auch, für tiefgehende innere Gegensätze in der Frage des preußischen Iudengesetzes tragbare Lösungen zu finden, und dieses Ziel ist auch erreicht worden. Der vcht Herrn Dr. Jsmar Freund erstattete Rechenschaftsbericht des Rates hob hervor, daß, während die Staatsbeihisfen für 1926 in Höhe von 183 000 R.-Mk. zur Auszahlung gelangten, die Erhöhung dieses Etatstitels im Preußischen Lanveshaushalt auf 400 000 R.-Mk. erreicht werden konnte, so daß nunmehr den. seminaristisch voll beschäftigten jüdischen Religionslehrern eine Mindestbesoldung, nach Gruppe VH der alten Reichsbesoldung gewährt wird; die Staatsbeihisfe für Rabbiner in Höhe von 200 000 R.-Mk. für 1927 soll noch zur Ausschüttung gelangen. Aufd»n Gebiete des Unterrichtswesens würde im Herbst v. 3. eine Dorbereitungsanstalt für jüdische Lehrer und Lehrerinnetz in Berlin unter Leitung des Studiendirektors Dr. Gutmann eröffnet, sowie der Ausbau der in Köln bestehenden Anstast Iawneh beschlossen. In der Schächter.a ge leistet der Verband die politische Arbeit, die technische das Büro für Schächtfchutz: im Juli v. I. wurde in Berlin eine Schächterschule gegründet. Umfangreiche Verhandlungen wurden mit dem Halberstädter Verband in der Frage des preußischen Iudengesetzes und mit den süddeutschen Verbänden in der Frage des Reichsverbandes geführt. An Sj u b v e n t i o n e n an etwa 150 Gemeinden (darunter 29 schlesische) konnten im Rechnungsjahr 1926/27 183 000 Reichsmark ausgeschüttet werden; wenn einzelne Gemeinden wegen steuerlicher Ueberlastung glaubten, ihren Austritt erklären zu itzüffen, so war dies um so verfehlter, als der Finanzausschuß ermächtigt ist, vop solchen Verbandsgemeinden, die mehr als %h% der Reichseinkommensteuer erheben, geringere Beiträge äinzuziehen. Dem Landesverband gehören gegenwärtig 722 Gemeinden als Mitglieder an; feine Anerkennung als öffentlich rechtliche Körperschaft steht noch im weiten Felde. Was sodann den für das Rechenjahr 1928/29 angenommenen Haushaltsplan anbetrifft, so schließt er in Einnahme und Ausgabe mit 1 180 000 R.-Mk. ab. Die Haupteinnahmepvsten bilden die Staatsbeihilfen an leistungsschwache Gemeinden für den Religionsunterricht, Aufbeflerung der Lehrergehälter und Einrichtung, von Bezirkslehrerstellen mit 325 000 R.-Mk., die Rückstände von Gemeindebeiträgen mit 170 000 R.-Mk. und die laufenden Gemeindebeiträge mit 640 000 R.-Mk., die in Höhe von 0,8 H des Reichseinkommensteuersolls der Perbandsgemeinden zur Erhebung gelangen, bisher 0,9 K. Die Ausgabenseite ist vorweg belastet mit der Verwendung der Staatsbeihilfen für ihre Zwecke und den recht hohen V^rwaltungskosten, die etwa 7* der Gemeindebeiträge erreichen. — Hür die Erfüllung der zahlreichen übrigen satzungsmäßigen Aufgaben des Landesverbandes stehen also nicht allzureiche Mittel zur Verfügung, so daß manche Abstriche, z. B. für Wohlfahrtspflege, nur unter dem Zwange des finanziellen Gleichgewichts erfolgen mußten. Einige neue Titel, z. B. die „Ostpreußen-Hilfe", im Hinblick auf die besondere Notlage zahlreicher Gemeinden Ostpreußens, ferner für Siedlungszwecke des Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und für Erleichterung der Sabbatheiligung konnten allerdings bewilligt werden. Der hohe Anteil der Verwaltungskosten am Beitragsaufkommen bildete den Gegenstand lebhafter Kritik und führte auch zur Ablehnung einer für den Ankauf eines Grundstückes vorgesehenen ersten Rate, — indessen fanden die von der liberalen Fraktion gestellten Anträge, welche durch Herabsetzung der Zahl der Abgeordneten zum Rat- und Verbandstag, sowie durch Verkleinerung der Ausschüsie eine Kostenersparnis erstrebten, nicht die erforderliche Mehrheit. Die Revision des Preußischen Juden rechts bildete den wichtigsten Gegenstand der Beratung. Der dritte Berböndssag hatte bereits einen Gesetzentwurf über die Verhältnisse der Synagogengemeinden in Preußen verabschiedet mit der Auflage an den Rat, auf desien Grundlage mit dem Halber städter Verband, der gleichfalls einen Entwurf gefertigt hatte, über die Einrichtung eines gemeinsamen Entwurfs zu verhandeln: in diesen Verhandlungen war zwar eine Verständigungsbereitschaft erkennbar, ein Ergebnis aber nicht erzielt worden. Dabei bildete ein Hindernis der Umstand, daß der Entwurf des Landesverbandes von der Volkspartei nach wie vor abgelehnt wurde. Im Wege eines Kompromisies über die streitigen Hauptfragen (Austrittsfrage, Personalgemeinde, Ausländer-Wahlrecht, Zwangsverband) konnte nunmehr eine völlige Einheit unter den Parteien erzielt werden und zwar durch folgende Bestimmungen: 1. Der Austritt bewirkt Befreiung von der Steuerpflicht gegenüber der bisherigen Synagogengemeinde (mit Ablauf des Quartals) nur, falls der Autztretende gleichzeitig zu einer öffentlich rechtlichen Perfonolgemeinde („Bekenntnisgemeinde", wie sie der Halberstädter Entwurf nennt) Übertritt andernfalls wird der Austretende zwar mit Ablauf des folgenden Kalenderjahrs von seiner Steuerpflicht gegenüber der Synagogengemeinde befreit, ist aber nach Ablauf dieser Frist verpflichtet, einen dem jeweiligen Gemeindebeitrag gleichkommenden Betrag an einen öffentlich-rechtlichen Landesverband zu entrichten, wobei er allerdings die Verwendung seines Beftrags für bestimmte Zwecke bestimmen darf. Damit dürfte der vielbeklagten Steuerdrückerei durch Austrittserklärung ein Riegel vorgeschoben sein. 2. Eine Personalgemeinde muß^ um 1 als Synagogengemeinde anerkannt zu werden,.insbesondere auch durch die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten und durch die räumliche Begrenzung ihres Bezirks die Erfüllung der Aufgaben einer Gemeinde möglich machen. 3. Die Wählbarkeit der Ausländer auch zum Gemeindevorstand wurde .anerkannt uüd damit ihre absolute Gleichberechtigung. - 4. Jede Gemeinde muß einem Landesverband angehören: sie kann aus diesem nur austreten bei gleichzeitigem Uebertritt in einen anderen Landesverband oder auf Grund einer Urabstimmung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder, bei Stimmenmehrheit mit der Wirkung des Erlöschens ihrer Beitragsplicht nach 3 Jahren. Der so abgeänderte: Gesetzentwurf wird nunmehr der Staatsregierung eingereicht werden und zwar nach 2 Monaten, auch wenn inzwischen eine Verständigung mit dem Halberstädter Verband nicht erreicht werden sollte. In der Frage derReichsorganistztionderdeutschenIuden hatte die Tagung lediglich Stellung zu nehmen zu der in der Nürnberger Besprechung der deutschen Landesverbände vom 4. März d. I. geschaffenen Arbeitsgemeinschaft aller deutschen Landesverbände, die bis zum Zustandekommen: f des Reilchsverbandes in geeigneten Fällen tätig werden soll.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.