Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 5 (1928)
- Issue
- 3 (3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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42 Nr. 3 B J eslauer Jüdisches Gemelndebiatl dieser Brück« j wischen Aegypten und Babytonissn. an entfaltet« sich die Eige» art des! Judentums in prinzipieller Stellungnahme zu seiner Umwelt. Darum ^bedeutet es nicht einen zufälligen, der heutigen Polemik entnommenen Gesichtspunkt, wenn Profesior Michael Guttmann in seinem Werk „Das Judentum und seine Umwelt", desien erster allgemeiner Teil im Philo-Derlag, Berlin, vor kurzem erschienen ist, sich der Untersuchung . dieses« Problems zuwendet. Bn geschichtlicher Gliederung des umfangreichen Stoffes und strasser Disposition des stetig fortschreitenden Gedantenaanges wird die Stellungnghnst des Judentums zu seiner Umwelt unser dem religiös-sittlichen Gesichtspunkt dargelegt, ob das Judentum eine nationale Religion ist, die nur einen Gott des jüdischen Holkes und ethische Pflichten nur gegen -den Holks- und Glaubensgenossen kennt, ödes ob das Judentum als Weltteligion den Gott der ganzen Welt und ethische Pflichten gegen die gesamte Menschheit lehrt und in'•feinem Machtbereich zur Anerkennung bringt. So wird die Fremdengesetzgebung des Judentums zum Prüfstein seines religiös-ethischen Gehaltes. i Sn klarer, überzeugender Sprache, bei opller Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Zustände und frei von : tendenziöser Darstellung scheidet G. in der biblischen Jett zwischen dem Auslandsfremden (Rochri», der «st» Angehöriger eines fremden Volkes sich nur vorübergehend im jüdischen Staat aufhielt, und dem Jnlandsfremden (Ger), der sich dauernd im Lande nieherließ. und sozialen und staatlichen, nicht aber religiöskultischen Anschluß an die israelitische Gemeinschaft erstrebte. Konnte dem Auslandfremden gegenüber, der auf sein« Autonomie Nicht verzichtete, nur das Recht angewandt werden, das auf beiden Seiten geltendes Gewohnheitsrecht war und durch welches die Sicherheit des Lebens und des Eigentums gewährleistet wurde, so entfaltet die Bibel die Eigenart ihres religiös-sittlichen Geistes dem Jnlandsfremden gegenüber, der sich dauernd in den Machtbereich des israelittschen Gemeinwesens begab. ' J Hier war nun die Ausnahme des Fremden in die israelitische Staatsgemeinschaft an keine besonderen Bedingungen geknüpft. »Leder, auch der entflohene Sklave, den die Not oder besondere politische oder wirtschaftliche Perhältnisie veranlassen, im israelitischen Land« Unterkunft zu suchen, hat ein unbegrenztes Ansiedelungsrecht." (S. 45.) Für den Fremden gelte» nun die Gesetze des israelitischen Staates, aber nur insoweit sie rechtlicher, nicht kultischer Natur sind. Ein Anschluß an die kultische Glaubensgemeinschaft wird nicht gefordert, steht aber jedem Inlandsfremde» frei. Nicht aber bloße Gleichheit vor dem Gesetz ist ihm ausdrücklich zuerkannt, sondern soziale Schutzvorschristen werden für ihn in der Bibel erlassen, die in dem Gebot der Fremdenliebe gipfeln. In religiöser Hinsicht wird von. Jnlandfremden nur gefordert, daß er sich von Gotteslästerung, vom Molochdienst, von Blutschande und Blutgenuß fern halte. Selbst die Eabbachruhe ist nicht seine Pflicht, sondern bloß sein Recht, wenn er in jüdischem Dienste steht. Trat mit dem Verlust der polltischen Autonomie die jüdisch« staatsrechtliche Regelung der Stellung des Jnlandsfremden an Bedeutung zurück, so wurde um so bedeutungsvoller anstelle der Niederlassung im jüdischen Staat der freiwillige Anschlliß des Nichtjuden an die jüdische Glaubensgemeinschaft in der Diaspora. Dieser Anschluß erfolgte nicht bloß sn dem vollständigen Uebertritt zum Judentum (Ger zedek), sondern auch )n dem loseren Anschluß an die jüdische Gemeinschaft unter teilweise» Uebernahme jüdischer Lehre und jüdischer Lebensweise (Ger toschab). Für das religiös-sittliche Verhältnis des Judentums zur Umwelt ist nun die Stellung zum Ger toschab, dem „Gottessürchtigen", von entscheidender Bedeutung. j _ Die teilweise Annahme des Judentums wird nicht bloß geduldet und der stillen Anziehungskraft de- Judentums, auf die Heidenwelt überlassen, sondern die Gewinnung von Proselyten wurde als verdienstvolles Werk gewertet. (S. 77 ff.) G. schließt sich den Worten Schürers an, daß „das Judentum der Diaspora den Gedanken des Deutero-Jesaia, daß es ein Licht für die Heidenwelt fein solle, als Verpflichtung empfunden habe". Diese Anerkennung des Halbjudentums der Proselyten erfolgt nicht aus politischen Gründen und die Auswahl der Glaubenssätze, für welche von den Proselyten Anerkennung gefordert wurde, nicht nach subjektiver Willkür. Sondern aus religiösen Gründen fühlte man die Verpflichtung, die Erkenntnis Gottes der Welt mitzuteilen und nach religiösen Prinzipien erfolgte die Festsetzung der religiösen Grundsätze, die für die „Gottessürchtigen" zu gelten hatten. Es sind die „noachidischen Gebote" des Meidens von Götzendienst und Gotteslästerung, des Meidens ehebrecherischen und blutschänderischen Geschlechtsverkehrs, das Verbot des Raubes, des Blutvergießens, das Gebot der Aufrechterhaltung de» Gerichtswesens und das Verbot des Genusses von Flsischteilen lebender Tiere. Dieser Pslichtenkreis ist schon in alter Zeit als von Gott der ganzen Menschheit gegebenes Gesetz angesehen worden, daher die Bezeichnung nach Noah, dem Stammvater der Menschheit nach der Sündflut. „Darin, daß man Heiden für die Grundlehren vom eingigen Gott und für eine auf Sittenreinheit und Gerechtigkeit sich ausbauende Ethik gewinne, sah das gesetzestreue Judentum keinen Akt des Proselyttsmus im religio u. s p o l i t i s ch e n Sinne, keine Vergrößerung de« syNagogalen Machtbereichs, sondern einen pom jüdischen Gemeinschaftsinteresse ganz unabhängigen rein religiösen Selbstzweck." (8. [110.) So bleibt der Begrift des „Gottesfürchtige»" von Konfession und Kirche oder Synagoge unabhängig und universal. Der Jude Iah eben im „Gottessürchtigen" keinen Verirrten, keinen Ätzer, keinen Ungläubigen, sondepn einen Gottesfürchttgen, d. h. einen frontmen, Gott wohlgefälligen Menschen, der die ihm auferlegten Pflichten erfüllt. i ) Dadurch aber wird der kultische Charakter des Bolljudentums nicht berührt, die Bedeutung des- Kultus für die Rellgion des Judentums nicht beeinträchtigt. Nur ist es die Eigenart des Kultus, auf den Glaubenskreis der gHchichtlichen Gemeinschaft eingeschränkt zu sein, die im Kultus die Erlebnisgewißheit ihres Zusammenhanges mit Gott besitzt. Erlebnis und Kult bilden^ den partikularistischen Bestandteil der jüdischen Religion, aus welchem wohl sittliche Einsichten und Normen hervorgehen. Nur dies« Normen, nicht aber ihre kultische Grundlage, gelten für die ganze Menschheit. ) Wer Jude werden wollte, mußte Kutt und Moral in vollem Umsange auf sich nehmen. Das Ziel der jüdischen Propaganda aber war nicht ein Kirchenuniversalismus der Ausbreitung des Judentums über die ganze Erde, sondern nur Verbreitung der Ideen und Satzungen,'die das Judentum als univettäl, der ganzen Menschheit bestimmt, lehrte. Darum bindet auch das Judentum die Anerkennung des Seelenheiles und des Anteils an der zukünftigen Welt nicht an konfessionelle Glaubenssätze, sondern an die Fordetungen des ethischen Unioersalismus, wie sie in den noachidischen Geboten formuliert sind. Und darum gilt auch dem Judentum die Pflicht der allgemeinen Menschenliebe als „großer Grundsatz". 1 Durch die Trennung von Kult und Moral für die Propaganda des ethischen Universalismus hat das Judentum di« Ausbreitung religiös sittlicher Ären von jedem Glaubenszwange freigehalten und damit grundsätzlich das Prinzip der Humanität zur Geltung gebracht. Hingegen bindet das Christentum die Entfaltung des sittlichen Lebens in der Menschheit an die Annahme von Heilswahrheiten des christlichen Glaubens. Nur durch sie ist seit Paulus di« Befteiung von der Erbsünde und die Kraft sittlichen Wirkens.möglich. Darum sieht das Christentum aller Konfessionen das Heil der Menschheit im Kirchenunioersalismus, in der Bekehrung zum Christentum, und begnügt sich nicht mit der Anerkennung der religiös-ethischen Prinzipien, wie sie im ethischen Universalismus des Judentums formuliert sind. Gegenüber dieser Sachlage, die zudem nicht bloß eine theoretische Lehrmeinung des Christentums darstellk, sondern Grundlage der kirchlichen Politik bis auf den heutigen Tag geblieben ist, mutet es seltsam an. wenn das Judentum wegen seines Kultus als partikularistisch dem Unioersalismus des Christentums entgegengestellt wird. Mit eindringlicher Sachlichkeit und akademischer Ruhe weiß G. all die Methoden polemischer Apologetik in ihrer Subjektivität und Ungerechtigkett zu erweisen. So ist das Werk G.'s eine bedeutsame Darstellung des weltanschaulich»» Gehaltes des Judentums, aus dem nicht nur die Gegner aufrichtige Belehrung schöpfen können, sondern das auch in unseren Reihen die weiteste Verbreitung und eindringliches Studium verdient. Dr. Albert L e w k o w i tz. Aufruf. In Warschau hat sich eine Vereinigung „A g u n o t h" gebildet, di« sich die Wahrnehmung der Interessen jüdischer Kriegerwitwen zur Ausgabe gesetzt hat. Es handelt sich darum, über den Verbleib der im Kriege vermißten Ehegatten dieser Witwen, die nach dem jüdischen Religionsgesetz nicht wieder heiraten dürfen, Nachforschungen anzustellen. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden. Berlin N. 24. Oranienburger Straße 29, errichtet daher eine Sammelstelle, die alle Mitteilungen über die im Deutschen Reiche verstorbenen jüdischen Kriegs gefangenen der alten russischen Armee zusammenstellt und der AMlnoth zuleitet. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden bittet alle Synagogengemeinden des Reiches, ihm möglichst eingehende Mitteilungen über die aus den Friedhöfen der Gefangenenlager oder der Gemeinden bestatteten russischen Kriegsgefangenen zukommen zu lasten. Es wird in jedem Falle gebeten, soweit möglich, nicht nur die bürgerlichen, sondern auch die hebräischen Namen und Daten oder sonstigen Kennzeichen der Verstorbenen anzugeben. Die goldene Hochzeit feiern am 30. April 1928 der bekannte Philanthrop Herr L i p p m a n n Bloch und Frau Marie geb. Roth, Höschenstraße 19. Den Sl>.'Geburtstag , feiert am 29. März 1928 der Rentier Herr Isidor (öohn, Gutenbörgstraße 36, z. Zt. auf Reisen, am 4. April 1928 der Rentier Herr Siegfried Lesser, Eichendorffstraße 45, am 14. April 1928 die verw. Frau Helene Hänslein, Fischergasse 14, und am 22. April 1928 Frau Paula Prager geb. Baron, Ohlauer Straße 17- Den 75. Geburtstag feiert am 28. März 1928 Herr Benno Baginski, Charlottenstraße 34, und am 10. Mai 1928 der Kaufmann Herr Mar Kornicker, Goethestraße 9. De» 50. Geburtstag feiert am 29. März 1928 der Rechtsanwalt am Oberlandesgerichl Herr Dr. Georg Tarnowsky. Kaiser-Wilhelm-Straße 96/98, Mitglied der Gemeindevertretung, der verdienstvolle Vorsitzende der hiesigen Ortsgruppe des C. V., der bekannte Festspieldichter und Satiriker („Peterchen").