Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 4 (1927)
- Issue
- 11 (18.11.1927)
- Date
- 1927-11-18
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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iro - Breslauer Iüdisch«S Gemeiudeblatt Nr. I l Dem Büro für Schächtfchutz in Berlin (Rabbiner Dr. Munk» wirb eine Beihilfe von 300 Mk. bewilligt (Berichterstatter Dr. Schlesingers nachdem Geheimrat Goldfeld auf Anfrage beäuskunstet hat. dag das Büro vom Landesverbände subventioniert werde, aberi dieser Zuschuß für die gesteigerte Tätigkeit nicht ausreiche. I Die Därlage betr. Aenderung der Gebühren für Beerdigungen und! Grabstellen wird von Herrn Martin Frankel eingehend begründet. Die Erhöhung sei erforderlich durch die erhöhten Ausgaben für Gehälter und Materialien, das Ausmaß fei von der Sachverständigen-Beerdigungskommifsion unter Zuziehung der Ressortbeamten eingehend berate» worden. Eine Anzahl Gebühren sei infolgedessen nicht erhöht worden. Bei den Beerdigungsgebühren fei die Festsetzung der Selbstkosten auf 200 Mk. unvermeidlich geworden, nachdem die tatsächlichen Selbstkosten von 178 Mk. auf etwa 201 Mk. gestiegen seieit. Die Permehrung der Tarifstellen von -1 auf 8 habe sich als notwendig herausgestellt, well die Spannung von 200 Mk. zwischen best einzelnen Tarifstellen sich als zu hoch herausgestellt habe.; Der Berichterstatter befürwortet die unveränderte Annahme der Vorlage. Herr Wjilhelm wünscht Auskunft, ob auch bei Armen die geringste Gebühr von 100 Mk., also die halben Selbstkosten, verlangtwerden, und ob der Rabbiner-bei Nichtzahlung der Rabbinergebühr mitwirke. Herr F r ä.n k e l beauskunflet, daß nach Feststellung der Verhältnisse die Kosten bei Armut niedergeschlagen werden. Allerdings verlangt die Gemeiitde, ehe sie die Genehmigung zur Steiafetzung gibt, in jedem Falle die Bezahlung der Beerdigungskosten. Er persönlich halte das zwar nicht für richtig. müsse aber zjigeben, daß früher ohiie diese Bestimmung Mißbräuche vorgrkommen seien. Der Rabbiner wirke auch ohne Bezahlung b^i Armen mit. da er vpn d?r Gemeinde Auftrag zur Mitwirkung erhält, ohne zu toiffen; ob und wieviel für Rabbinergebuhr gezahlt worden ist. Dr. Schlesinger bemängell. daß in der Praxis in einem ihm bqkannten Falle für Rabbinergebühr mehr als 10 % der Beerdigungsgebühren berechnet worden fei. Es fei auch nicht zu billigen, daß bei Sologesang für die Nichtmitwirkung des Chores e ne Gebühr berechnet werde. Er erwähnt ferner, daß der jüd fche Fuhrunternehmer, den die Gemeinde beschäftigt. von den Leidtragenden zu hohe Beträge nimmt. Er habe sich Wa;en von anderer Seite billiger beschaffen können. Herr Hn ff mann erwidert, daß die Wagenbestellung Privatsache'd, r Leidtragenden sei, die den jüdischen Fuhrunternehmer nicht nehmen brauchten. Für den Chor müsse deswegen eine E ebühr bei Sologesang berechnet werden^ weil die Chormitglieder auf alle Fälle proben, also für das,Bereitseinentschädigt werden müßten. Mit der Abschaffung des alten Beerdigungsck ores fei überdies diese; Bestimmung aufgehoben worden. Eire Unstimmigkeit bei der Berechnung der Rabbinergebühr < inne vielleicht vorgekontmen sein, wenn nachträglich die Beerb gungsgebühr herabgesetzt worden sei. Es werden Vorkehrungen getroffen werden, daß jin solchen Fällen auch die Rabbsnergebü jr entsprechend berichtigt wird. Nach weiteren Anfragen der Gemeindevertreter Goldschmidt, Freuitdlich und R.-A.! Jacobs« hir, auf die die Herren Hoffmann und Fränkel Auskunft geben, wird die Vorlage unverändert angenominen. Ueber den Verwaltungsbericht referiert I. R. Peiser. Die Statistik über die Bürotätigkeit wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die versuchsweise Uebxrtragung der Geschäfte eine r Grundstücksoerwaltere aus den Gemeindeangestellten Herrn Weinstock wird in die Geheime Sitzung verwiesen. Die Abrechnung über den Umbau der Wochentags- Synagoge, Arger 8. abschließend mit einem Betrage von 2445,83 Mk., der Ankauf des Frauenplatzes Emp. I Abt. v Mr.'88, die B ewilligung einer Beihilfe von 300 Mk. an die „Studentenhille" am jüd. theol. Seminar Breslau, die Zahlung einer Sondervergütung von je 20 Mk. an die Synagogen-Auffeher für die Mehrarbeit zu den hohen Feiertagen werden genehmigt. Die Einstellung des Herrn Lehrer Wesel als Hilfslehrer beider Rel.-Uyt.-Anst. II gegen das übliche Stiundenhonorar und^ex^Bericht über den Einbruchsdiebstahl in das SitzungszimmerHaiti 20. September 1927 werden zur Kenntnis genommen. Bei diesem Diebstahl sind 3 Mk. der Gemeinde gehörig, und 9 Mk.^denj, Beamtenausschuß gehörig, sowie sämtliche Angestellten-VersiHerungskarten entwendet worden. Der Sachschaden (2 aufgebrochene Schreibtische, 1 aufgebrochener Schrank) wird von der Versicherung getragen. Des weiteren wird auf mündlichen Vortrag von Geheimrat Goldfeld die Auffüllung der Albert Wcigcrt'schen;Grabpflegestiftung mit 1500 Mk. durch Herrn Reg.-Baumeister Ehrlich gegen die Uebernahme der vorgetrageiten Verpflichtungen genehmigt, desgleichen dis Auffüllung der S. u. A. Sachs- Stiftung mit 1000 Mk/durch Herrn Julius Sachs, Tauengien ftraße 81. und die Errichtung der Mankiewicz-Grabpflege-Stiftung mit 4000 Mk. dtach den Testamentsvollstrecker dqr verstorbenen Frau Paula Brinn geb. Mankiewicz in Berlins Gegenüber den» Anträge des Vorstandes, die Iahresbeihilfe für die Synagoge >Zum Tempel von 1500 auf 2000 Mk. zu erhöhen, empfiehlt die Berichterstatterin, Frau Dr. Rabin. eine Erhöhung auf 3000; Mk., damit der Verein die vorhandenen Schulden bezahlen kann; J.-R. H i r f ch b e y g kann sich diesem Antrag leider nicht anschließen: die wiederholten Anträge dieser Privat-Synagoge seien wiederholt eingehend geprüft und die vorgeschlagene Erhöhung vom Vorstande ifür ausreichend erachtet worden. Nachdem San.-RatsH orn sich für den Antrag Rabin ausgesprochen hat, führt Hepr G i n s aus, daß die Etatskommission die Verhältnisie aller Privat-Synagogen eingehend geprüft und danach die Subvention 1500 Mk. bemessen hat. nicht nur 1900 Mk. Ei, für die Synagoge Zum Tempel auf Eine Synagoge mit 300 Plätzen darf inahme haben, sondern muß, wenn sie weiter bestehen will, für mehr Mitglieder und höhere Einnahmen sorgen. Auch lZeheimrat Goldfeld vom Vorstande enen Anträge des Vorstandes in der Versammlung nicht ohlw nähere Prüfung zu überstürzen. Darauf wird der Antrag des Vorstandes, die Subvention auf 2000 Mark zu erhöhen, angenommen. Die Versammlung bewilligt ferner auf Antrag des Vorstandes dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten für die Hauptversammlung in Breslau eine Beihilfe von 500 Mk., wobei R.-A. Iacobsohn bemerkt, daß die zionistische Fraktion für diesen Antrag stimme. Der Frontbund habe sich auch die Bekämpfung des Antisemitismus zur Aufgabe gestellt, habe aber diese Aufgabe bester zu lösen gewußt als der Z.-V. Der weitere Antrag des Vorstandes, die Bücherei des Dr. Günzburg-Legats, djie ineist ältere Bücher philosophischen, philologischen und geschichtlichen Inhalts enthalte und unbenutzt jahrelang in der Gemeinde-Bibliothek und jetzt im Archiv stehe und dort den sehr beschränkten Raum verringere, dem hiesigen Rabbiner-Seminar gegen Uebernahme der stiftungsmäßigen Verpflichtungen zu schenken, wird auf Antrag des Berichterstatters, R.-A. Jacobsohn, genehmigt. In der Geheimen Sitzung wird auf Antrag des Vorsitzenden des Gehalts-Ausfchustes, Dr. Schachtel, die Auszahlung der Gehaltsvorschüsse an hauptamtliche Beamte und Angestellte sowie Pensionäre in Höhe der staatlichen Sätze genehmigt und Mitteilung gemacht über die getroffenen Vorbereitungen zur Neuregelung der Eingruppierung. Die Uebertragung der Geschäfte des Grundstück-Verwalters an Herrn Weinstock wird eingehend erörtert, die weiteren Vorlagen auf Bewilligung einer persönlichen Zulage an den Totengräber Becke-Cosel ab 1. Juli 1927, auf Genehmigung der Wirtschaftsbeihilfe für die Leichenwärter zu den hohen Feiertagen und d?r anderweitigen Eingrupxierung des Kastenassistenten Herrn Hochbaum werden angenomen. Dergleichen die Gewährung eines Gnadenbezuges an die ihre Tätigkeit aufgebende Religionslehrerin Fräulein Lachmann. Die Versammlung stimmt ferner dem Beschluß des Vorstandes zu, Herrn Marcuse aus. Aylaß seines 25 jährigen Jubiläums als Verwalter des Fried-' Hofes Lohestraße die Dienstbezeichnung „Friedhofsinspektor" zu verleihen.