Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 4 (19.4.1926)
- Date
- 1926-04-19
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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50 Bre < l« « « r Jtdksch«« 0«wcinbebUtf im Talmi-, um ledigaubten damit ie fanden darin eine, allesamt mehr oder rensselig, Hane kein zorniges Wqrt aus - ihnen ja als ein Gottesgebot. Sie , lerni seiner selbst, um der Sache willen. Sie lich einer idealen Pflicht zu genügen und sie beseeligehde Zufriedenheit. Sie wäre weniger Naturen wie der Pater bonr, fide tn Lessings „Näthan und das traf besonders auf meinen Lehretf Reb Falek gü. Das kleine, schmächtige Männchen war vertri Arg, man Härte nie ein böses oder gar ei seinem Munde. Nur ein einziges Mal habe ich den stets fried lich gesinnten alten Mann in einer furchtbaren innere- Entrüstung und in einem maßlosen Zorn aufbrausen sehen. Das geschah, als seine Schwiegertochter uns vei unserer Talmudlektüre überraschte und mit einem gewissen brutalen Trotz ohne Haarscheitel vor ihm erschien. Ich sehe den über diese ihm angetane Schmach außer sich geratenen Reh Falek noch in aller Deutlichkeit! vor mir. Totenbleich erhöh er sich von seinem Sessel, keines Wortes mächtig, zitternd an Allen Gliedern seines schwachen Körpers. Endlich erhob er diie geballte Faust, er holte aus, ich fiel ihm in den Arm und erinnerte ihn, um ihn einigermaßen wieder zu sich zu bringen,! an das Wort, daß Nicht die Sünder, sondern die Sünden ausgetilgt werden mögen. Ich winkte der kecken Schwiegertochter zu, sich zu entfernen. Mein ins Herz getroffener armer Reb Falek sank halb ohnmächtig in seinen Sessel zurück, ein Tränenstrom ergoß -sich aus seinen Augen, er bedeckte sein Gesicht mst den Härchen, sein ganzer Körper zuckte wie von einem Fieherfrost geschüttelt — an diesem Tage lasen wir nicht weiter. 1 (Fortsetzung folgt.) Seelsorge in Krankenhäusern und Anstalten. 'Mit dem starken Wachstum der Gemeinde'in den jüngsten Jahren ergab sich in gesteigertem Maße die Notwendigkeit einer Ausgestaltung der Seelsorge in den Krankenhäusern und Ansitzlten unserer Stadt und ihrer nächsten Umgebung. Zu diesem Behufs werden zwischen dem Vorstand« und den Rabbinern der Gemeinde wiederholt Beratungen gepflogen, in denen die einzelnen Arbeitsgebiete ■ abgegrenzt und verteilt wurden. Ueber di« seelsorgerische Tätigkeit innerhalb des verflossenen Jahres (1925) liegen seitens der Seelsorger mehrere Berichte vor, über die nachstehend kurz referiert werden soll. _ Die Seelsorge am Krankenhaus« der Israelitischen Krankenverpslegungsanstalt. Hohenzollernstraße. übt Rabbiner Dr. Cohn aus. Nach seinem Berichte lügen dort durchschnittlich etwa 50 Kranke jüdischen Bekenntnisies, teils in den Gemeinschaftssälen, teils in Einzelzimmern. Die erster«, Patienten wurden regelmäßig einmal in der Woche, die letzteren nach Möglichkeit, von Zeit zu Zeit besucht. Der Herr Berichter stellt mit Genugtuung fest, daß seine Rundgänge und Besuche, über di«, ein besonderes Buch geführt wijrd, von den Kranken init freudig-dankbarem Sinne begrüßt wurden, namentlich von den ortsfremden, die sonst wenig oder gar keine anderweitigen Besuche empfangen. Am Allerheiligen-Hospital wirkt Gemeinderabbiner Dr. Hofsmann als jüdischer Seelsorger. Laut dem vorliegenden Berichte waren dort ini allgemeinen nur wenige Kranke vorhanden, die sich aber zumeist in sehr dürftigen Verhältnissen befanden. Sie wurden darum- — noch Maßgabe der verfügbaren Mittel — vom jüdischen Wohlfahrtsamt mit Heioungsstücken und kleinen Geldbeihilfen ausgestattet. Auch Bücher ustd sonstiger Lesestoff wurden ihnen zugänglich gemacht. Auch dieser Bericht verzeichnet die Empfindungen der Freude und des Dankes, die die Besuche des Seelsorgers bei den Patienten ausgelöst hätten. Ueber die Wahrnehmung jüdischer Seelsorge an den anderen Krankenhäusern, den städtischen wie den staatlichen, liegt keine Mitteilung vor. In mehreren Berichten wird darauf hingewiesen, daß die Rabbiner sich den einzelnen Anstaltsverwaltungen zur Verfügung gestellt hätten, um auf Verlangen Kranke und sonstige Insassen aufzusuchen, mit Bedauern wird aber festgestellt, daß seit langer Zeü kein derartiges Ersuchen gekommen sei. Der Gemeinevorstand hat infolgedesien Veranlassung genommen, an die Leitung der Universitätskliniken erneut die Bitte zu richten, von allen, die jüdisch« Seelsorge betreffenden Dingen den mit diesem Dienste betrauten Herrn Rabbiner Dr. S ä n g e r zu unterrichten. Dem Genannten obliegt auch die Seelsorge an der Altersversorgungsanstalt und dest^Siechenhause. Wie der vorliegende Bericht ausführt, werden die Besuche, die von Zeit zu Zett erfolgen, jedesmal mit großer Freude ausgenommen. Lagen die bisher, verzeichncten, seelsorgerisch betreuten Häuser und Heime im eigentlichen’ Stadtbezirk, so ist im näheren Umkreise die Städtische Heilstätte zu Herrnprotsch zu erwähnen, wo der Unterzeichnete die Seelsorgearbeit verrichtet. Für die — 20—25 an Zahl bettagenden — Insassen und Insassinnen findet in der Regel an« jedem 4. Sonntagmorgen eine, vom Unterzeichn««» geleitete Andacht ftatLvSant der Liebenswürdigkeit weiter Gemeindekreise war es möglich, die-Pflegebefohlenen mit Gebetbüchern zu versorgen, auch andere Büchel wie Zeitungen und Zeitschriften wurden in reichem Ausmaße zur Vkrfügung gestellt, sogar einig« Grammophonplatten. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten hat auf grund eines diesbezüglichen Aufrufs in unserem Gemeindeblatte in dankenswerter Weis« einige von ihm herausgegebene Ar. 4 Schriften sowie seift Bundesorgan in mehreren Exemvlstre» übermillell. Am Chanukkahfefte wurde eine besondere Feier in der Anstatt al gehatten, worüber in diesen Blättern bereit» berichtet wurde. Verfasser diese» hält es für seine Pflicht, an dieser Stelle der unermüdlich-unoervroffl neu Hel- - fersdienste dankbar zu gedenken, die ihm das Gemeindemitglied» Herr S. F r e i m a n n, bei der Verrichtung seiner Arbeit an der Herrchprotsche.r Anstalt leistet. . Zu der Seelsorge an Krankenhäusern und Altersheimen gesellt sich nun die weitaus bedeutungs» und verantwortungsvollere seelsorgerische Wirksamkeit an den Breslauer Strafanstalten, die in den Händen der Gemeinderabbiner liegt. Die Tätigkeit im Untersuchungsgefängnis erstreckt sich, laut dem von Herrn Dr. Hoff mann erstatteten Berichte, auf Besuch der Inhaftierten, auf Herstellung von Verbindung soweit zulässig und angängig — mit Verwandten! und Bekannten, auf Benachrichtigung und Interesfierung der jüdischen Arbeiterfürsorge, in einzelnen geeigneten Fällen auch aus Bestellung eines! Anwalts für düs Strafverfahren, gelegentlich auch auf Perschaffung kleiner Unterstützungen. An Festtagen und einigen Sabbaten wurden Gottesdienste mit Predigt gehalten, die in Vertretung des oerhindetten Rabbiners die Herren Dr. V i c t o r und Bezirkslehrer Ezollak leiteten. Während defs Pesiach-, festes wurden sämtliche Inhaftierte jüdischen Glaubens — auch im Polizeigewahrsam und, im Strafgefästgnis — auf Gemeindekosten rituell verpflegt: die Untersuchungsgefangenen erhiellen außerdem zu Rosch Haschonoh und Chanukkah kleine Gabenpakete. Einen ausführlichen Bericht gibt Herr Dr. V o g e l st e i n! über die von chm unter Mitwirkung des Unterzeichneten ausgeübte Seessorge am Strafgefängnis. Durchschnittlich findet do« alle 2—3 Wochen ein Gottesdienst mit Ansprache statt, woran sich eine Aussprache mit den einzelnen Häftlingen reiht, sodann die Teilnahme'des Seelsorgers an de» Konferenzen der Gesängnisoberbeamten und schließlich ein Besuch in der — glücklicherweise nur eine ganz geringe jüdische Belegung aufweisenden — Frauenabteilung, eventuell auch Mitwirkung an der dort stoUsindenden Besprechung der Beamten. An den Wallfahrtsfesten fanden vom Schreiber dieses veranstaltete Gottesdienste statt, der auch in der Zeit von Anfang September bis Mitte Dezember den verhinderten Seelsorger vertrat; an den hohen Feiertagen hat, wie ln den Vorjahren, Herr Louis Hirsch im Aufträge der Gemeinde als Vorbeter seines Amtes gemattet. Die Anzahl der männlichen Gefangenen bewegte sich in der Regel zwischen 22 und 25. 1 . Der Bericht des Herrn Dr. V o g e l st e i n, der auch di« religiöse Versorgung der in das Polizeigefängnis Eingeliefetten streift, kstklagt mit Recht die ungeheuren Schwierigkeiten, die sich dem Seelsorger bei Beschaffung von Arbeitsstellen für entlassene Sttäflinge in dein Weg stellen. Diese Klage ist nicht neu; schon sein Vorgänger in der GesllngniSseelsorge, . der verstorbene Gemeinderabbiner Dr. R o s e n t h a l, bat in seinen Predigten darüber geklagt. (Dgl. seinen gedruckt vorliegenden Predigtband.) Dvß aber, angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage und der damit verquickten Erwerbslosigkeit breiter Volksschichten diese Schwierigkeiten ins Unermeßliche gesteigert, sind, bedarf keiner näherest Ausführung. Und wenn in dem Berichte mit Fug gesagt wird, daß eine! wirksame Abhilfe nur auf dem Grunde einer allgemeinen Organisation geschahen kann, so bleibt es doch Pflicht eines jeden von uns und namentlich der im Erwerbsleben stehenden Glaubensgefährten, unter Zurückstellung aller — zumeist unbegründeten — Bedenken, für die entlasienen Strafgefangenen und ihre Wiedereinreihung in das Heer der Erwerbstätigen nach Möglichkeit Sorge zu tragen, eingedenk des schönen Talmudmortes, das über diesem Fürsorgezweige wie über aller Seelsorgearbeit als! Mqtto stehen mag: „Wer auch nur eine Seele in Israel erhält, der hat gleichsam eine . ganze Welt erhalten". Dr. Halpefsohn. von der Zenkralwohlfahrtsslelle der deutschen Juden werden wir auf folgendes aufmerksam gemacht:! Nach dem Reichsjugeirdwohlfahrtsgesetz bedarf jede Anstalt und jede Familie, die ein Pflegekind ausmmmt, der vorherigen Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Hierzu ttifft 8 29 des Gesetzes Ausstahmeb e st i m m u n g e n für A n st a l t e n. Nach dieser Bestimmung kann die Erlaubnis zur Aufnahme von Kindern gesterell derjenigen Anstatt erteilt werden, die durch Zweck, äußere Einrichtung, die pädagogisch tätigen Kräfte eine Gewähr dafür bieten, daß die Pflege der Kinder Anforderungen pädagogischer und hygienischer A« genügen. Es fallen unter diese Bestimmung: Kinderhorte. Kindergärten, Kinderabteilungen von Krantenhävsern, Taubstummen- und Blindsnanstallen, Idiotenanftalten. Erholungsheime, soweit Pflegekinder im Sinne von j § 19 Ausnahme finden, l». h. Kinder unter 14 Jahren sich dauernd od« nur für einen Teil des Tages regelmäßig gegen Bezahlung in fremder Pflege stehen. Dazu gehören nicht nur die gemeinnützigen, sonderst auch die privaten Einrichtungen (Erziehungsheime, Privatpensionen. Privattindergatten). Mit der Durchführung dieser Bestimmung sind gegenwärtig fast alle Länder und Provinzen beschäftigt. Der Oberpräsident von Brandenburg Hat;. B. zunächst widerruflich allen Aststatten die Erlaubnis zur Aufnahme von Pflegekindern bis zum 1. 4. 26 etteitt. Bis zu diesem Termin muß ein Antrag beim Oberpräsidenten vorliegen, um die Erlaubnis zur Aufstahme von Kindern auch in Zukunft generell zu erhalten. Die uMer dieser Btzstimmung fallenden Einrichtungen in den anderen Ländeni und Provinzen seiest darauf hingewiesen, damit sie rechtzeittg eine Befreiung von der Erlaubnis zur Aufnahme von Kindern durch Vermittlung der jüdischen Wohlfahttämter nachluchen. Nähere Auskunft etteilt die Züntralwohlfahttsstelle der deutschen Juden, Berlin C 2, Rofenstr. 2/4.! '