Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 3 (19.3.1926)
- Date
- 1926-03-19
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 3 Br«<I«v«r I fbische« 0tmink((l«H 35 unterstützen. Auf der anderen Seite will auch der Stift, r sich keineswegs lediglich eine wirtschaftliche Leistung erkaufen, Er erstrebt gwar^für sich einen Vorteil, indem er zugleich {einer Pflicht tkf Pietät genügt; er will aber darüber hinaus auch wohltätig sein, indem er der Kirchengemeinde und damit den .idealen Aufgaben, denen sie dient, unentgeltlich etwas zuwendet, sie bereichert. Daher wird die Schenkung in der Regel so bemessen, ^aß ihr Ertrag die laufenden Ausgaben der Grabpflege (Erhaltung und Schmuck) reichlich deckt, der Stamm der Zuwendung aber nicht angegriffen zu werden braucht, und, wenn einmal,, sei es auch in entfernter Zukunft, die Erfüslung der Auslage wegfällt, der Kirchengemeinde als freie Bereicherung verbleibt." Aus! diesen wörtlich angesührten Gründen kommt das Reichsgericht zum Entschluß, daß auf eine Stiftung der vorliegenden Art der Z 526 Satz 1 B. G.-B. anzuwenden sei. Danach ist die beschenkte Kirchengemeinde berechtigt, dte Vollziehung der Auflage zu verweigern, soweit infolge eines Mangels im Pechte oder eines Mangels der verschenkten Sache der . We^t der! Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht. Das höchste Gericht setzt dann weiter auseinander, daß hier zwar ein Mangel jm Recht nicht in Frage stehe und' auch von einem Mangel der verschenkten Sache im eigentlichen Sinne nicht gesprochen werden könne. Dennoch müsse der § 526 angewendet werden, weil ihm ein Rechtsgedanke zugrunde liege, dessen Bedeutung über die im Gesetz ausdrücklich geregelten Fälle hinausgreift. Diesen rechtlichen Grundgedanken formuliert das Reichsgericht dahin, „daß die Vollziehung emer der Schenkung beigefügte i Auflage die Schenkung nicht gegen den Willen des Beschenkten in ihr Gegenteil verkehren, den Beschenkten also nicht ärmtr machen dürfe, als er ohne die Schenkung gewesen wäre." > Das Reichsgericht setzt weiter auseinander, daß diebeklagte Kijchengemeinde nach Lage der Umstände die Entwertung der Schenkung nicht vermeiden konnte, zumal sie nach §§ 634 ff.j 643 A. L.-R. II, 11 Verwaltungsordn, für das kirchliche Vermögen in den östlichen Provinzen der Preuß. Landeskirche von) 17. 6. 1893 §§ 313, 32 (kirchl. Gef. und Der.-Blatt von 1893 Nr. 4, S. 23) zu mündelsicherer Anlage verpflichtet gewesen sei, und daher die Entwertung dem Klageanspruch gegenüber geltend machen dürfe. Zu demselben Ergebnis kommt das Reichsgericht nach den aus den Umständen zu entnehmenden Willen der Parteien, daß der Anspruch auf Vollziehung der Auflage nur solange gegeben sein solle, als die Schenkung einen ausreichenden Zinsertrag gewähre, weil der Schenkerin nicht der Wille unterstellt werden könne, an der Gefahr der Erhaltung der 7500 Mark dauernd teilzunehmen. Die vollständigen Entscheidungsgründe dieses interessanten Urteils sind in einer Reihe von Fachzeitschriften veröffentlicht, u. a. in der Monatsschrift des Verbandes der Friedhofsbeamten Deutschlands „Der Friedhof" vom Februar 1926, Seite 15, auf die hier verwiesen wird. Dr. R. Zum Beginn ües neuen Schuljahres Unmittelbar nach den Pessach-Feiertagen beginnt mit dem neuen Schuljahr zu gleicher Zeit auch ein solches für die Religions-Unterrichtsanstalten unserer Gemeinde. Diese Anstalten sind eine ganz besondere Einrichtung des deutschen Judentums, und hätten wir sie nicht, dann müßten sie gerade in unseren Zeiten geschaffen werden; denn was könnten wir denn besseres in Zeiten allgemeiner Not und tiefsten menschlichen Elendes unserer Jugend mit auf den Weg geben als Religion, und je höher der religiöse Gedanke ist, und je tiefer die religiöse Empfindung, um so lebendiger und anschaulicher müssen sieauch der Jugend nahe gebracht werden. Und wsnn die häufig^ Versicherung jüdischer Eltern, daß ihnen religiöser Sinn ihrer Kinder tiefe Herzensangelegenheit fei, nicht eine bloße Phrase ist, dann gibt es zur Stärkung dieses Sinnes und zur Erreichung religiösen Wissens nur einen Weg: die Itzüigionsschule. Ich kenne die Entgegnung, nach der in Breslau jedes jüdische Kind in den Schulen, Die es besucht, seinen Religionsunterricht hat; doch.es muß! immer wieder mit stärkstem Nachdruck betont werden, daß em jüdischer Religionsunterricht ohne Unterweisung im Hebräischen Stückyierk bleiben muß. Ein Unterricht, der sich auf zweimal drciviertel Stunden in der Woche beschränkt^ und bei dein oft mehrere Jahrgänge initeipander verbunden werden müssen^ kann auch bei den besten Lehrkräften das der religiösen Bildung zu steckende Ziel nicht erreichen. Ich verstehe es oft nicht! wie jüdische Eltern, denen der Fortbestand des Judentums noch am Herzen lieg! (und das dürften wohl die meisten unseres Gemeindemitglieder sein),; vor ihrem Gewissen die Verantwortung dafür tragen können, ihren Kindern die Sprache unterer Gebete, unserer Bibel, ja eines Teiles unserer großen Literatur vorzuenthalten. Nur so aber ist es gekommen, daß uns eine Jugend heranwächst, der nicht nur jede Vorbereitung für unsere Gottes- .dienste fehlt, die sich auch in unseren Heiligtümern als Fremdefühlen müsien. Wie aber stnsere ElternJes als ihre selbstver) stündliche Pflicht erachten, ihrem Kinde hie Lebenswege durch " eine "gründliche Bildung zu erleichtern, so müßte ihnen zu gleicher Zeit der feste Wille, ihren Kindei n als Juden künftige Schwierigkeiten aus dem Wege zu räum:», Herzenssache sein, sie müßten fühlen, daß Religion ebenso ein Bestandteil allgemeiner Bildung ist, wie alles andere, das sic für die Ausbildung ihrer Kinder in Bereitschaft hat en. Die Religion ist ein rein Menschlicies, unabhängig von Stand und Rang, selbst von dem Grade »er Bildung. Darum ist es gut, wenn das Kind frühzeitig "wei z, daß es teil hat an jener großen jüdischen Gemeinschaft, für die es erzogen wird, und an der es später einmal Mitarbeiters soll. Deshalb ziehe ich noch mehr als in der Unterweisttng des allgemeinen Wissens den gemeinsamen Unterricht in der Religion jedem Privatunterricht vor. Religion ist nicht nur ein Wissenszweig, der Unterricht in ihr muß eine Erweckunc des tiefsten Gefühles sein., Nur im größeren Kreise vermag solche Wärme." sowohl bei dein Lehrer als bei dein Schüler sich zu entwickeln, das Wort strömt lebendiger und eindringliche - von den Lippen tzes Lehrers, die liebevolle Hingebung an du Sache entsteht nachhaltiger in dem Gemüt des Kindes. . Schicket aber Eure Kinder nicht-zu pät in die Religionsschulen. Unsere Anstalten sollen und wok en keine BaOfnizwah- Vorbereitungsanstalten sein, sondern sind dazu bestimmt, Kindern vom Beginn des schulpflichtige r Altörs an bis zu ihrem Eintritt in das Leben religiöse Unterweisung zu bjeten. Das wahre Verständnis für die Bedeutung allesMeligiösen tritt erst spät ein und der frühere. Unterricht erhalt erst am Abschlüsse eine um so schönere Beleuchtrxig, je länger er gedauert und je umfangreicher er gewesen ist. Irr unseter Einhcitsgemeinde ist für jede Richtung im deutschen Judentum Sorge getragen. Die Religions-Unterrieitsanstalten der konservativen Richtung unterstehen der Leit uig des Herrn Rabbiners Dr. Simonsohn und die der literalen Richtung der Leitung des Herrn Rabbiners Dr. S inger." Die Haupt» anftalten befinden sich in der Wallstraße Nr. '9 4>zw. Am Anger Nr. 8. Die konservative Richtung unterhalt ferner eine Zweiganstalt in der Augustaschule, Schwerinskraße 1, die liberale - Richtung deren zwei, für die Südvorstpdt im Jlming'schen Lyzeum, Kleiststraße 4, und für' die Odervörstadt in der Bender- Oberrealschule, Lehmdamm 3. So mög^jed?-; Mitglied unserer Ge»neinde sich der heiligen Pflichten gegen unsere religiöse Gesamtheit wie gegen die eigene Fan wären bestimmt schon weiter und brauä begreiflichen Unwissenheit auf allen jüdisc zu schämen, wenn jeder jüdische Vater uni in dieser Beziehung ihrer jüdischen Aufgaben gedächten. Darum nutzet die Zeit und stärket den Geistlunserer Jugend und gebt ihr, was ihr gutes Recht isk, die Gelegenheit zum Lernen! Rabbiner Dr>dH'nger. Lin Jüdische» Schach-heich besteht hier seit September 1925 in den Räume« des Hotels Littmann, Antonienstraße 16. Spielabsnd« jeden Sonntag und Donnerstag abends von Uhr. Gäste sind sehr willkommen. > ülie erinnern. Wir ien uns der oft unj»en Gebieten nicht so jede jüdische Mutter