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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1926-02-18 · 2 (18.2.1926) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
3 (1926)
Issue
2 (18.2.1926)
Date
1926-02-18
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 2 :l fSrctlau^t Jüdisch«« Gt«ei«d!«bla11 19 kcr nach einer Bescheinigung des Glogaucr Synagogonrates auch befähigt war, Talmud zu unterrichten, der Eid angenommen Surde. — Der Aufforderung des Magistrats zufolg«, hatte der orstand der jüdischen Gemeinde das oben erwähnte!Verzeichnis übersandt. Die in diesem Verzeichnis erwähnten 9 Juden wurden daraufhin oufgefordert, sich zur Erwerbung des Bürgerrechtes zu melden. Der Polizcidezcrn« nt ließ jedoch noch nicht locker. Heimlich ließ er alle 9 Juden beobachten, konnte jedoch-nicht mehr entdecken, als was bereits in der Denunziation stand. Einige hatten behauptet, gar keine Geschäfte zu betreiben, andern nur des'Vergnügens halber in der Stadt sich aufzuhaltcn- Dieses schien dem Magistrat unmöglich. Er befragte einen Juden darüber,- der aussagtc, ein Jude müsse Geschäfte treiben, so ist könne er nicht leben. Der Denunziant wird vom Magistrat vorgeladcn und förmlich vernommen. Mehrere andere Juden unterschreiben gleichfalls die Aussage. Jrzwischcn sind die Denunzierten der» Aufforderung gefolgt und h iben düs Bürgerrecht erw wben. Ein interessanter Brie Wechsel zwischen dem Magistrat, der Polizei und dem jüdischen Schächter und Kantor Hirsch Lev») -genannt Falkenheim entspi »nt sich, als Falkenbeim , ine koschere Garküche für durchreisendn jüdische Kauflcute eröffnet. Der Polizei kommen Zweifel, ob der Schächter dies darf, ohne sich zu' diesem Gewerbe anzumclder. Der Bürgermeister ford« rddaräushin den Schächter auf, binnen k Tagen entweder den Schutz der Stadt anzucrkcnncn und Bürger zu werden, oder aber sciin Gewerbe nicdcrzulcgen und die Stadt zu verlasse)». In einem S&ricf an den Polizeidirektor setzt der Schächter auseinander, er! treibe sein Gewerbe nur, um zu verkindcrn, daß die durchreisenden Juden gezwungenermaßen in christlichen Gastbäusern csscf» oder den cinwohncndcn Juden zur Löst fallen. Er selber bade dabei gar keinen Gewinn, da er sich nur die Kosten ersetzen ließe. Er könsie sich außerdem noch nicht ontschließen, Bürger zu werden, da er von der Gemcnide nur auf zwei Jahre angcstellt sei. Sollte er die Ueberzeuaung gewonnen haben, länger als zwes Jabre hier angestellt zu werden, so würde er sich zur Erwerbung des Bürgerrechts melden. Dieser Br es gebt dann an den Mag strat weiter, der sich folgendermaßen crllärt: Der Schächter muß l>as Gewerbe anmeldcn und Bürger we ben. Außerdem sei der Magistrat der Meinung, daß den christlichen Gastbäusern durch ft in Gewerbe eine große Konkurrenz cntst indc, da es ja einerlei ist, ob rer Schächter dabei etwas verdient oder nicht. Solljc der Echäch er, nach der Entscheidung der Regierrng, sein Gtwcrbe nicht anzumclder» brauchen, so sehe auch der Magistrat von einer Be verbring um das Bürgerrecht ab; er wrrde ihn nur als Schutzjude» aufnehmen und anerkennen. Doch nicht nur Gewerbetreibende mußten das. Bürgerrecht erwerben, sondern jeder volljährige jüdische Bürger, der von irgend einer Einnahmequelle leb e, die nicht im Handel bestand, mußte Bürger werden. So mußte auch ein Mitglied der ersten jüdischen Bürgersfamilie Prausnih das Bürgerrecht erwerben, da es das noch heute im Besitz der Familie sich befindliche Grundstück an der Ecke Burgstraße erworben hatte. ' Bemerkenswert ist aucf> noch, daß unter den in den ersten Jahren des Bestehens eines jüdischen Bürgertum»! in Liegnitz anerkannten Bürgern sich ein Fräulein befindet, da» sich hier als Putzmacherin niedergelassen batte. Auch diese nnie Bürgerin mußte vereidigt werden. Bei der Vereidigung in ver Synagoge mußte die Bewerberin erklären) daß sie r c i ri und nicht schwanger sei. Nach einigen Streitic keilen zwischen zugezogcnün Juden und dem Gemeindevorstand über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge entschließt sich der Mag strat zu folgender Maßnahme: Jeder Jude wird erst dann als st idtifcher Bürger anerkannt, wenn er die Bescheinigung vom Gemindevorstand beibringt, daz er Mitglied der Gemeinde sei und bin auf ihn entfallenden Beiträge stets ablicfern wolle. In den dreißiger Jahren des vergangenen- Jahrhunderts beginnt jedoch die jüdische Gemeinde die Zuwanderung von Juden durch Zwangsmaßnahme» einzuschränken. Bis dahin hatte die Gemeinde jeden ausgenommen, der nach seiner Einschätzung zur Kommunalsteuer einen «ntsprechenden Satz als Beitrittsgebühr an die jüdische Gemeind; gezahlt hatte. Jetzt setzt der Vorstand diese Iebllhr < uf 100 Taler fest und eS ist klar, daß ein mindgr bemittelter Hausierer oder Kleinkarjfmann diesen Betrag nicht dntrick tcn konnte, da die Gemeinde auch mit -einer Ratenzahlung nicht nnversiat den war. Dieses System zut Hintertreibung der Einwinderung! scheinen viele preußische Gemeinden durchgeführt zu haben, da i» denselben Jahren ein Gesetz herauskam, wonach jede Stadt verpflichtet war^ jeden 'trnbescholtenen Juden aufzuneh nen, aus) wenn er nicht Mitglied der jüdischen Gentejnde war. Es kam daher fast bei j»?dcm nach Ltdgyitz zugewandcrten Jude» vor, daJ er sich weigerte, die hohe Beitrittsgebühr zu bezahle» und darauf bestand, Bürger zu werden. — Doch die Gc^ meinte verstand cs, auch den.nicht eingeschriebenen Juden bei ihrer Vercidigüng Schwierigkeiten zu bereiten, indem sie die Bcnutzui g der Biststube als Ort der Vereidigung nichtLestattxte und dem Kantor vierbot, irgend eine Eidesleistung vereinen» Nichtmitgliede abzunchmcn. Sowohl die davon bet.rofsencn Juden als auch l:cr Magistrat war mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und bcr Magistrat forderte,den Kantor auf, zur nächsten Vereidig» ng einer J»lden mit Tbhllis nnp.Tcfillin im Sitzungssaal des Rathauses zu erscheinen. Gegen diese Vorladung legte der Gen», indcvorstwd Verwahrung cisi, indem er dem Magistrat auseiaanedrsetzte, ihr Kantor! sei Privatängestcstter und habe dabri nur den Befehlen der Gemeinde'zu gehorchen. Gegen' diesen Standpunkt konnte der Magistrat nichts ausnchten und er forderte dabei! die Bewerber auf, entweder einen auswärtigen Rabbiner oder! Kantor zur Eidesabnabmenw Licgnitz zu bclvegen, oder aber ficfi|!in einem andern Orte, an den» eine Snnagoge bestand, als Bürger von Licgnitz vereidigen zu lassen. Es wundert uns raber auch nicht,,daß-einige Juden »br Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts, mit der Begründung zruückzögen, einen andern .Ort als Wohnsitz aufzusuchcn, wo die jüdische Gemeinde wahrscheinlich weniger Schwierigkeiten bereiten würde. Ewige Jabre"" spät<r batte der Magistrat mit dem Gemeindcvvrstand eine Vereinbarung getroffen, nach dct jedes Nicktmitglicd der jüdischen Gerr eindc in ibrer Snnagoge poiz den» Kantyr gegen eine Gebühr von 6 Talern vereidigt wer.den konnte. Einige Zeit später, nachdem glle Bewerber, die außerhalb der Synagoge vereidigt worden wgrcn, ohne Tbora geschworen batten, bcni tzte der Gemeindcvorständ die Verfügung) daß jeder Jude mit der Thora im Arm schwören mußte, zu.einem Aufschlag von 2 D lern. Doch der Magistrat hielt den Zuschlag für die ledigliche Benutzung dct Tbora zu hoch und bittet um den Kostennachweis eine; solchen und um die genaue Aufstellung der Kostenrechnung. Auf diese Weise batte sich also in der Stadt Liegnitz ein jüdisches Bür zcrtum hcrausgcbildct.' Ueberbjickt man die ganze Entwicklung, so rrcrkt mast, daß auch in der kleinsten Gemeinschaft einzelne bestimmt ban,delndc Personen vorhanden sind und trotzdem wird ibr Tun und Treiben der Allgemeinheit oder aber, wie dies bei den Juden stets der Fallswar, den» Kultur-, ddm Gesellschaftskreis odc» gar der „Religionsgemeinschaft" Jugefprochcn. Es mag viel» solcher ähnlicher Entwicklungen jüdischen Bürgertums gegeben bab n und alle diese geben der Nachwelt mir bic eine Lebre, daß/ alle Kräfte ausgenutzt nHerdcn und, wo sie verborgen sind, durchs kluge Wirtschaftspolitik und durch Gerechtigkeitsgefühl ans Licht gcb acht werden müssen, um. ein gesundes Fortkommen und ein gesundes Ctaatslcben zu ermöglichen. - 1 SO. Geburtstag. Am 7. Mär» begeh» Herr » i'b e r Falk, Si.ebenhusener Slraüe 14, seinen . 8 g. H « 6 u t ( e t a f. Der Jubilar ist in Breslau geboren und bat ständig in seiner Vaterstadt gewirkt. Durch sein« lautere Gesinnung und UeberzeugongSlreue verschasste er sich einen guten Namen und allgemtiue Wertschätzung bei seinen Mitbürgern. Gan» besondere Freud« und Anerkennung r>ermechte er säst seit einem Mexschenalter bei deii>«nig«». Mitgliedern unserer Gemeinde auszulösen, mit wellten er vermöge «einer ungewöimlichen Besähigung »l« ehrenamtlicher Vorbete» und Thora-Vorleser in Berührung kam. , In Gemeinschast mit seiner tresslichen Gattin ütte er mit vollem Her»«» We kr der Menschenliebe und betätigt sich noch heute vornehmlich im Kinderdort der Vereinigung-Jüdischer Frauen.' Wir wünschen Herrn Falk, »och «lele Jabre in körperlicher und geistiger Frische »um Wohl« unserer Gemeind« wirken zu kölinen. P.

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