Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 2 (18.2.1926)
- Date
- 1926-02-18
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3970005-7569519-7569556--0305-3970284- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1 Breslau« r ISdisch « s Gem«i»d « b l a 11 Nr. 2 ( Zrie-Hofskunlk! Friedhof — Hof des Friedens! Wen» man unter dem Bdgriff „Fri dhof" den stim» ruugevollen . Platz versteht, der dem Kultus d r Toten gen idmet ist, kann maZ von einem natürlichen und eine» Friedbof sprechen. Der natürliche, der Waldfri nimmt seinen Stimmungsgehalt, wie er ihn in der Natur vorfindrt und macht ibn ohne weiteres für feine idea en Zwecke dienst »ar, in dem sich die Begräbnisstätten verschwiegen in heiliger Stille bei gen und in die landschaftlichen Bilder die dem Totenkult gewidmet >n Bauten dineingepaßt werden. Die zweite viel hätzfigere Art muß den Friedhof, den Gottesacker, erst künstlich schaffen. Gerade ein« künstlich geschaffene ■' Anlage stellt in künstlerischer Hinsicht dem Gestalter mancherlei Bedingungen, eröffnet ihm abfr auch viele Möglichkeiten. Die meisten bestebende» Friedhöfe sind vielleicht technisch ganz zweckmäßig, wirken aber, künstlerisch betrachte^, langweilig. Gilt e» doch den Friedbof als einen klar und übersichlicb sich aufbauendeu Organismus zu gliedern, der nächst allen technischen Anforderungen, auch künstlerischen gerecht werden soll. Auch tu ibm gehören Bauten für den Totensult. Bauten, deren jeder im Aeußeren der künstlerische Ausdruck des inneren Zwecks, jeder seine eigene Sprache reden sollte. Wesentlich ist noch zu berücksichtige») daß ein Friedhof in seiner ganzen Ausdehnung auf einoml nickt bcklegt wird, sondern er muß ’ durch Menschenaller hindurch den Bedürfnissen genügen. Auf den alten Friedbiifen, die den Gedanken der Totenehrung in mannigfacher, sinnvoller, liebevoller, ja inniger Art zusn Ausdruck brachten, lassen sich die verschiedenen Stilcpochen deutlich' unterscheiden. Durch ihre friedliche Abgeschiedenheit und trauliche uiube Jinb sie stimuzungsvoll geworden, sie sind nicht gefühllos technisch angelegt, auch nicht raffiniert künstlerisch'geschaffen, — sie sind geworden! — Auf unseren neueren Friedhöfen, Sie wir planmäßig anlegen, erleben wir leider wenig oder.garnichts von dieser Stimmung, auch nickte von einer künstlerische» Raumgestaltung. Trostlos, eintönig sind alle Gkäber in Reib und Glied angcördiiet und zeigen ein.c Armut an Formen und Gedanken, die kaum noch zu überbieten ist. Das kommt zum Teil auch daher, daß auf unseren Friedhöfen viel zu sehr mit dem Platz gegeizt wird, nicht rtwq seitens der Verwaltungen, mehr »och seitens des Publikums. Andererseits braucht aber durchaus kein Raumlurus getrieben werden, senden, lediglich harmonische Reihung von Alleen, Rondells, Reibeplatzen, Arkadenhöfen) Terrassen usw>, teils selbst als bevorzugte Gräbenstätten dienend, — würden herrlichste,;fc«m Auge wobltuende Abwechslung bieten. Bewunderungswürdig, mit welcher Bescheidenheit des Aufwandes, in> Bewusstsein seiner erhabenen Bedeutung, «in sicherer, künstlerisch gebildeter -Geschmack das Kriegerdenkmal auf dem jüdischest Friedhöfe in-Breslaü-Cosel errichtete!! , ' In dem Berlin Sckadowr und Friedrich Wilhelm III., also vor etwa 100 Jahren, ging bereits die Grahmal- und Friedhoßskunst aus den Händen der Bildhauer in die der Architekten über. Es batte dies sowohl seine allgemein soziale, vor allem seine speziell künstlerische Ursache. Alte, sowie auch neu aufg'ekommcne Familien sorgfen für ein gemeinsamns Grabmal, ein Erbbegräbnis, für ihre Repräsentation im Tode! . i Alle Friedbof- und Grabmalkuvst bleibt verlorene Liebesmüh, wenn sie schematisiert wird. Ohne daß jedes Grabmal aufs sorgfältigste mit der Vegetation in innigen Zusammenhang gebracht wird, ist gedeihliche Grabmalkunst nicht möglich! Wie in jedem Falle dir Formen dj!S Grabmals nur für ein bestimmtes Material gedacht sein können, so ist die Schrift von Umrißform und dem Chgrakter des ganzen Etztwurfs abhängig. Es genügt eben durchaus! nicht» daß man nur ein Alphabet auswäblt und die Buchstaben auf > der Fläche verteilt, wie diese es gerade bergibt. Auch ein Schriftbild will eben in jedem Falle künstlerisch entworfen sein. Deshalb sei allen, di« dabingeschiedenen Lieben di« letzte Ruhestätte schmücken und «in dauerndes Gedenkzeichen setzen »ollen, dir Mahnung zur reiflichen Erwägung und zur Einholung von sachverständigem Rat dringend ans Herz gelegt. Es genügt nickt, ein Grabmal zu bestellen! Es bedarf der eigenen Mitwirkung, eigenen Denkens und Empfindens, eigenen Geschmacks und Gedankenaustausches, will man für den v erstorbenen Dabei ist d, mit dem Streber Die Grab«' Mannigfaltigkeit v. gepaßt« Gestalt klärten, poetichen so gerne verweilen Viel Datei e S Streben nach Kunst durchaus nicht gleichbedeutend nach Prunk! aus der Zeit unserer Urgroßeltern verleihen die n ihrer Formen und die individuellen Zweck« anihrer Monumente, jenem, von sanfter Trauer ver- Zauber, der uns so wohltuend berührt und uns dort läßt. rbe ist erst noch zu,erwerben, um öS zu besitze»! Ernst K l e «!m a n n , Architekt, Breslau 13. ein Grabmal setzen, das sich zu einer Kunstleistung erhebe« soll. Oie Entstehung -es jüdischen Bürgertums in tiegnih im 19. Jahrhundert Pln Max Krieg, Lregnitz, l'mdenstraßr >0 Der Verfasser hat da« Archiv de« Magistrat« Liegnitz durchstudi rt und gibt allen Interessenten über ihre Vorsabren gern taste tiefe Auekunft. D i e Schriftleetunz. | (Schluß.) Es meldet sich daher am 26. August 1812 der Glogauef Schutzjude Meier Ne imann Prausnitz beikn Pürgermcister von Liegnitz um Erwerbung des städtischen Bürgerrechtes. Das Protokcll hierüber muß einerseits der Stadtvcrordneten-Versammlung, andererseits fce: Polizei-Direktion, die der Regierung unterstand, zur Kenntnisnchme überreicht werden. Die Polizei hat das Recht, Untersuchunger über die Angaben und schriftlichen Beweise des Bewerbers an; ustellen und ^bei sich ergebenden Unstimmigkeiten oder nicht einioandsfreier Führung die Verleihung des!Bürgerrechtes entwed:r verschieben oder ablehqen zu lassen. Altz Beweis bringt dieser eiste jüdische Bürger seiness.Bürgerbrief aus Glogau und ein Führungs-Zeugnis der dortigen Synagogen-Gcmeinde. Die Vereidigu ig als Bürger von Licgnitz' geschieht, dem Gesetze gemäß, in der Jlogauer Synagoge, da in Liegnitz eine solche nicht vorhanden ist. Die Protokolle über diese Vereidigung wurden dann dem Liegnitzer Magistrat übersandt. Die Vereidigung war äußerst feierlich. Der Bewerber erscheint am bestimmten Tage mit zwei jüdischen Zeugen vor dem Rabbiner oder Kantor in der Synagoge, in der außerdem Vertreter des Magistrats zugegen sind.' Nachdem der Bewerber ich die Hände gewaschen, legte er den Thallis um, bindet die Tesillin an Arm und Kopf, nimmt eine Thorarolle in den Arm und leistet nach vorangegangener Ermahnung des Rabbiners oder Fantors über die Bedeutung des Eides folgenden Schwur: „Ich ....... schwöre bei Adonai, einen wahren körperlichen Eid, da z, nachdem ich von einem wohllöblichen Magistrat zu Liegnitz zu n Bürger dortiger Stadt angenommen worden bin ../ (hier wlgt die Auseinandersetzung über die Rechte und Pflichten eines städtischen Bürgers) .^.... Nun ich diesen Eid breche, sollen mich alle die Strafen treffen, welche mir in der Vorhaltung angedroht worden find." Die Unterschrift konnte der Vereidigte, wenn er nicht deutsch schreiben konnte, in jüdischer Kursivschrift leisten, wobei jedoch ein unbescholtener, dem Magistrat bekannter Jude.die Uebersetzung des Namens in die deutsche Schrift im Beisein d:r Zeugen vornehmen mußte. Einer der nächsten Juden, die sich zur Erwerbung des Bürgerrechtes meldeten, glaubte anzunehmen, der Magistrat würde ihm bei der Verleihung des Bürgerrechtes irgend welche Schwierigkeiten in den Weg legen und versuchte, beiin Magistrat vorzubringcn, daß mehrere Schutzjuden seit Jahr und Tag ihr Gewerbe betrieben, ohne sich zur Erwerbung des Bürgerrechtes gemeldet zu haben. lieber diese Denunziation entsteht zwischen dem Bürgermeister und dem Polizeidezernenten bei der Regierung ein längerer Briefwechsel, in dey auch der Vorstand der .Jlidenschaft" hineingezogcn wird, da dieser auf Aufforderung des Bürgermeisters eine Liste sämtlicher Juden aufstellen und leisischicken muß, die in der Stadt wohnen, ein Gewerbe betreiben und noch nicht städtische Bürger geworden sind. Die Denllnziation! scheint auch unter den Juden ruchbar geworden zu sein,!denn während der brieflichen Verhandlung zwischen Magistrat und Regierung melden sich einige Denunzierte zur Erwerbung des Bürgerrechts. Da inzwischen in Liegnitz eine Betstube entstanden war, iwurden die Bewerber nicht mehr in Glogau, sondern in der erwähnten Betstube vereidigt. Bemerkenswert ist, daß diesen in Liegnitz Vereidigten von dctn ersten jüdischen Lehrer,