Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 2 (1925)
- Issue
- 6 (26.6.1925)
- Date
- 1925-06-26
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 6 86 Breslauer Ltzdlsches GemeIn vebla tt eil ef Li« habe er selbst RechtSantvalt Jacobsohn vorgescklagen, weil er hierbei eine ausreichende Vertruung der Minderheitsparteien für erforderlich dielt. Dir Tätigkeit teS Rate« sei aber älmlich wie di« d:s^ Vorstände» der Gemeind«. Auch dier würde keine Partei einer l anderen «inen Sil? abgeben, au den sie Anspruch Kabe. Nack kurzen Aussüdrungen von Dr. Schlesinger und stach dem Schlusswort des Bcrick terstatters, Justizrat Kalisck,, lässt der Vor- _sitzend« über tiie beiden Stellvertreter gemeinschaftlich abstimnirn. Es erdalten: Rentner Waldstein sämtliche Stimmen. Gcncralkor iul Smoschewer l l Dr. Schlesinger 6 Reckrsanwalt Ja obsobn erklärt zur Geschäftsordnung, dass Herr Waltstein so lang nicht gewählt sei, als nicht Einigkeit zwischen Repräsentanz -und Vor rand über die Person des anderen Stellvertreters besteche. Julirrat Kalisch ist gegenteiliger Ansicht. Der Vorstand werte dazu n >ch Stellung nehmen. Die nächste Vorlage mit dem Anträge,!die Beerdigungs-Selbstkosten von 140 auf 1 ‘»O Mk. zu erhöben, wird auf Antrag des Berichterstatters Dr. Schachtel, nachdem der Verwaltungsdirektor die gewünschte» z'ahlenn lässigen Erläuterungen gegeben datte, ohne Aussprache genehmigt. Mil Vorlage 5 b< antragt der Vorstand 10 000 Mk. für Wcge- und Pslasterarbeiten zi r Anlegung der Wcst-Dstachse auf Friedhof Eosel zu bewilligen. er Berichterstatter, Herr Wilhelm, empfiehlt die Annahme der^Vorl ge, während Herr Wolsf bestreitet, dass dies Arbeiten schonj jetzt^crfc tcrtidi ftnb. Herr Hoffmann vom Vorstände versteht die Ausführunzen des Herrn Wolsf dahin, dass die Aus gaben ratenweise je nah der Notwendigkeit.gemacht werden sollen. Diese Prüfung sagt er namens des Vorstandes zu, worauf die Vorlage angenommen wirk Mit eingehend bec ründeter Vorlage beantragt der Vorstand die Bestimmung im Bee:digungskoften-Tarcf zu streichen, dass als Mindestgebühr soviel erhoben werden muss, als für die Grabstelle des Verstorbenen einschliesslich einer gleichzeitig reservierten gezahlt wird. Der Berichterstatter, I echtSanwalt Bersckak, empfiehlt die Annahme der Vorlage, was gcsch eht. Im Vepwaltunqs! erickt teilt der Vorstand mit, dass er dem ab lehnenden Beschluss dc>, Repräsentantcnversammlünq! auf Schaffung der vierten Sckächlcrste le beiaetreten sei. Gegen die Wahl des Herrn Professor Dr. Buchhllz in die Schulkommission und des Herrn Direktor Aljred Leipziger in die Baukommissior werden Ein w/itungen nickt erhöbet. Die Wahl des Medizcnalrats Dr. Israel in die Kultuskommissio! > ll wird zur Kenntnis genommen. Die vom Vorstands im Einverst, ndnis mit der I. K. D. A. und den Herren Rabbiner, getroffenen Bestimmungen über die Mitwirkung hiesiger und ausw rliger Rabb ner bei Beerdigungen und Trauungen werden genehmigt. Bei dem sein Vorstande zur Genehmigung vorgelegten Grabstelle itarif für die West-Dstachfe auf Friedhof Cosel erklärt Herr Wolff, da i er sich ohm einen Plan über die Berechtigung der Tarife kein Bild machen kön ze, während Rechtsanwalt Jcseobsohn eS als unsozial bemängelt, dass überhaupt Grabstcllcn in verschiedenen Preislagen abgegeben werde,i. Nachdem Herr Hoffmann ivom Vorstände den Plan vergeleqt und erklärt halt«, beantragt Herr Wolff Rück Wellung des Antrages, da für die Grabsiellen eine Denkmalsordnung erlassen wird, welche die Gemeindemitglieder direkt vergewaltigt. Geheimrat Goldfeld vrm Vorstände erachtet es für ungehörig, dass Herr Wolff etwas lad, lt, was der, Vorstand der Versammlung noch garnicht vorgelegt hat, sondern ihm nur als Mitglied der Bau kommifsion nach den dnrt gefassten Beschlüssen bekannt ist. Es sei ferner wiederholt unangenehm bemerkt worden, dass Herr Wolff in Angelegenheiten, in deren er als Steinmetzmeister persönlich beteiligt sei, da? Wort ergreife. Die Dcnkmalsordnung sei, von der Baukommission einstimmig mit Ausnahme von Herrn Wolff genehmigt und alsdann dem Dorfi ande zur Beschlussfassung vorgrlegt worden. Auf Antrag des Berichterstatters, Dr.' Schlesinger, werden 1400 Mk. für Jnstan ssetzungsarbeiten in brr Badeanstalt bewilligt. Die nächste Vorlc ge über die Preise der Platzkarten in den. Synagogen und Zweig« ottesdiensien wird auf Vorschlag des Berichterstatters, Justizrat Breslauer, angenommen, nachdem der Vorstand der Anregung von Direktor Sander zugrstimmt hatte, bei besonders schlechten Plätzen auch unter die Mindestgebübr von 5 Mk. zu gehen. Eine eingehende Darlegung über die Einrichtung der ZweiggotteSdienste in diesem Jahre gibt der Vorstand in der Vorlage Nr. 15, über die SanitätSrat Horn ausführlich berichtet. Der Berichterstatter legt die allgemeinen Schwierigkeiten der Zweiggottes diensieinrjchtungen in Breslau dar und die besonderen in diesen, Jahre, wo der Konzerlbauesaal und wahrscheinlich auch der Kammermusiksaal wegen Umbaues nicht zu haben sind. ■ Die Ausführungen dieses langfährigcn, wohlunterrichteten Mitgliedes verdienten allgemein in der Gemeinde bekannt zu werden. Der gegebenen An regung über diese wichtige Angelegenheit einen ausklärenden Artikel im Gcnieindeblatt zu bringen, soll nachgekommcn werden, so dass wir uns hier kur; fassen können. Nachdem Bürodirektor Glaser die An gaben der Vorlage in verschiedenen Punkten ergänzt und zahlenmässig dargelegt hatte, dass nach dem Besuch« des Vorjahres die bereits ge sicherten Säle zur Aufnahme aller Beter ausrcichen müßten, wendet sich die Aussprache, an der Herr GinS, Justizrat Hausmann, Justizrat Breslauer zmd Dr. Schlesinger, und vom Vorstande Justizrat Hirschberg sich beteiligen, dem Vorhaben des Vorstandes zu, aus den bc kannten Gründen in diesem Jahre die Jugendgottesdienste ausfallcn zu lassen. Die versclnedencn Anregungen werden vom Vorstände zur Kenntnis genommen, der die Frage zur wohlwollenden Prüfung nochmals den vereinigten Kultus- und Zn^ciggottcsdienstkommissiönen vor legen wird. ' In der geheimen Sitzung werden die Kosten für die Heizung» anlagcn der Neuen Snnagoge von ründ 44 000 Mk. bewilligt und einstimmig beschlossen, das Projekt der Firma Johannes Haag A.-G. zur Ausführung zu bringen. Des weiteren werden.einige, kleinere Beschlüsse^ der Gehaltskommission genehmigt und zwei Ehrensold . bcihilfen bewilligt. Schliesslich beschließt die Versammlung die grundsätzlich« Anwendung der Bestimmungen der staatlichen Ruhe gchaltsordnung. | Die Wohlfahrtspflege der Gemeinde Breslau. Neben den grossen Aufgaben, die der Verwaltung einer Gross gemeinde obliegen, wie z. B. Beefdigungs- und Friedhofswesen, Gottesdienst, Kultus, Religionsunterricht und dergl. mehr, stellt die soziale Wohlfahrtspflege ein ausserordentlich umfang- - reiches Arbeitsgebiet dar. Treten doch an die gemeindliche Fürsorge Anträge und Ansprüche der allerverschiedensten Art heran, ddrcn Bearbeitung, Sichtung und Prüfung allein schon ein wesentliches Ar beitsfeld darstellt. Hierzu kommt, dass sämtliche Antragsteller in weil qehendster Weise beraten werden müssen. Es ist selbstverständlich, dass dem Einzelnen nicht nur mit einer Unterstützung gedicnf sein kann, sondern, dass das Bestreben jeder Wohlfahrtestelle darauf gerichtet sein muss, den Notstand nach Möglichkeit ganz zu beseitigen oder weil gehendst zu mildern. Die jüdische Wohlfahrtspflege an sich soll ja auch nur ergänzend cintrctcn und sie hat daraus zu achten, dass in allererster Reihe d i e'j e n i g e n Stellen; u r Unterstützung und Hilfeleistung herang «zogen werden, die gesetzlich hielrzu verpflichtet sind. Hierher gehört in erster Reihe die staatliche und städtische Fürsorge: ferner die Mittelstands-, Sozialrentner-, Jugend-Fürsorge üsw. Auf die Hilfe dieser gesetzlich Verpflichteten kann schon aus de« Grunde nicht verzichtet werden, weil unser« südischen Mitbürger hurcb ihre staatlichen Steuerzahlungen und durch ihre sonstigen Leistungen die öffentlichen Kaffen speisen. Andererseits aber auch hat jeder Staatsbürger kraft Gesetzes das Recht,'alle öffentlich-rechtlichen Stellen gegebenenfalls für sich in Anspruch zu siehmen. Wollte man auf diese rechtlichen Ansprüche verzichten, so würden unsere jüdischen Bedürftigen einen wesentlichen materiellen Nachteil erleiden. Es würde aber auch nicht der Billigkeit entsprechen, eine einseitige jüdische Wohlfahrtspflege zu treiben, die letzten Endes di« Gemeinde und ihre Mitglieder in schwerster Weise belasten ^würte. Die jüdische Fürsorge der Gemeinde und Vereine geschieht aus rein humanitären, religiösen-und rituellen Gründen und sie soll daher nur neben der öffentlichen Fürsorge einhergehen. Jn^ geeigneten Fallen übernehmen wir es selbst-