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Jüdischer Bote vom Rhein · 1922-06-23 · 160 (23.6.1922) · p. Seite 194

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
4 (1922)
Issue
160 (23.6.1922)
Date
1922-06-23
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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Juden zuerst sestgelegt. Der Iudenfriedhof ist nicht identisch | mit dem Iudenbüchel) monticulus Iudaeorum, Iudenhügel, | Ibdenbuchil, Iudcnbuggel, Iudenbüchel usw.): er liegt westj lich neben dem Iudenbüchel. ' 1IJ49 teilt der Kölner Iudensriedhos das Schicksal vieler anderen jüdischen Friedhöfe in Deutschland: er wird verwüstet und geschändet. Bel der Wiederaufnahme in Köln im Jahre 1372 verheißt ihnen der Erzbischof von neuem den Schutz ihres Friedhofes (cimiterium eorum extra Eivitatcm Eoloniensem constitutum. Stadtarchiv Köln). Nach der Austreibung im Jahre 1425 wurde der Friedhof von den in der Nähe wohnenden Juden, vor allem den Dcutzer Juden, weiter benutzt. Dieses ist von dem Deutzcr Memorbuch (das die Jahre 1581 bis 1784 umfaßt) bezeugt. Es enthält das Seelengedächtnis für die in Deutz Verstorbenen und dabei Notizen über die Beerdigungen von Deutzer Juden aus dem Kölner Friedhof („in Köln", „aus der Seite von Köln") aus den Jahren 151)8—1(395. In letztgenannten Jahren gestattete der Erzbischof den Deutzcr Juden die Anlage eines Kirchhofs in Deutz selbst (Staatsarchiv Düsteldorf, Kurköln, Deutz Nr. 4) gegen eine jährliche Abgabe an den Hofkämmerer und Schultheiß. Der Dcutzer Friedhof, auf dem nach dem Deutzcr Memorbuch die erste Beerdigung 1699 statlfand, stellt sich somit als unmittelbare Fortsetzung des alten Kölner jüdischen Friedhofes dar. Die Erinnerung an letzteren ist in der handschriftlichen und kartographischen Literatur durch den Namen Iudenbüchel oder toter Iuden- 'büchel lebendig geblieben, vor allem durch den Streit zwischen Erzbischof und Stadt über die Jurisdiktion in dieser Eiegend (Stadtarchiv Köln, „Köln contra Köln", vergl. Breuer, Burgbann und Bannmeile von Köln, 1921, S. 29, A», 37). Im Volksmund ist die Erinnerung an den alten Iudenfriedhof nicht ganz geschwunden, trotzdem im 19. Jahrhundert ein Fort und später der Güterbahnhof in der Gegend des toten Juden errichtet worden ist. Das aufgesundene Lcichenseld ist mit dem Iudenfriedhof identisch. 3. Ist nun da sausgefundene Leichenfeld, das zwischen dem Naderbergerweg (der alten Brühlerstraße), dem Bischosswcg und dem Leichweg eingebettet liegt und dessen westliche und nördliche Grundmauern jetzt bloßgelegt sind, identisch mit dem eben geschilderten Iudenfriedhofe vor dem Scverinstor? Nach Ansicht des Provinzial-Museums Bonn steht fest, daß die römischen Gräber, die sich beiderseits der Bvnncrstraße nachweislich noch bis Arnoldshöhe ausdchnlen, westlich das Gelände des jüdischen Friedhofes i nicht berührt habem Das Leichenfeld ist aber auch deswegen keine römische Grabstätte — weder eine heidnischrömische, noch eine christlich-römische — weil die Beigaben, die sonst in solchen Gräbern gefunden werden, hier fehlen. Das aufgcfundtne Lcichenseld am Bonner Tor kann aber auch keine christliche Grabstätte des Mittelalters sein, da die Kirchhöfe Kölns bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sich um die einzelnen Pfarrkirchen herum befanden (s. Keussen, Topographie der Stadt Köln, I, S. 146 sf.). Erst 1810 wurde der Friedhof in Melatcn angelegt. Das zusammenbängende Lcichenseld, das etwa 7 Morgen umfaßt, die Richtung der aufgefundenen Gräber (West-Ost), die Lage der Hände neben dem Körper der Skelette, die Reste hebräischer Lcichenstcine lassen vielmehr keinen anderen Schluß zu, als daß es sich hier tatsächlich um den obengeschilderten alten jüdischen Fricdhos Kölns handelt. Die bei .^ihlrciche» ummauerten Gräbern gefundenen römischen Ziegelsteine und Estrichbrocken, die in diesen Gräbern gesundcnen Steinchcn und Scherben von Schüsseln und Krügen aus römischer, merovingischer und karolingischer ocit lassen ferner darauf schließen, daß der Friedhof bereits im ersten Jahrtausend als jüdischer Friedhof gedient bat. zumal ein solcher zu römischer Zeit an anderer Stellt nicht nachweisbar ist. v | Bedeutung des Friedhofes.! 4. Dieser Friedhof ist aber nicht nur ehrwürdig durch j sein Alter, sondern auch durch die Persönlicheren, die aus ihm ihre letzte Ruhestatt gefunden haben. Sind jetzt auch nur wenige Reste hebräischer Grabsteine geborgen worden, weil letztere bereits früher gewaltsam entfernt und zu allen möglichen profanen Zwecken verwendet worden sind (im Hose der Synagoge Roonstraße stehen 36 Grabsleinstücke aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert, die mehr als wahrscheinlich von dem alten Iudenfriedhof herrühren; ebenso steht es vermutlich mit den im Schlosse Lechenich an dem Bergsried, am äußeren und inneren Burgtor und am Palas als Hausteinen verwandten Grabsteinen, s. Clemen, Kunstdenkmäler der Rheinprovinz IV 1897 S. 117), so sind doch Männer hier beigesetzt worden, die nicht nur in der Geschichte der Kölner, sondern auch der deutschen Iudenheit und weit darüber hinaus als namhafte Vertreter talmudischer Forschung sich Anerkennung erworben haben. Ich nenne R. Elieser den Simson (12. Jahrhundert, s. Germania Iudaica I. S. 74), die Familien der in der talmudischen Literatur hochbedeutenden R. Elieser ben Joel halevi (ibid.) und R. Ascher ben Iechiel, insbesondere Chajm ben Iechiel (s. Iudenschreinsbuch S. 246 ff. und Freimann im Jahrbuch der jüd. Literar. Gesellschaft XII S. 240 ff.); ich weise auf die zahlreichen Märtyrer aus den Jahren 1096 und 1349 hin, die ihre Treue zu dem angestammten Glauben mit dem Tode besiegelt haben. Die aus dem Jahre 1349 erhaltenen Namen der Märtyrer: der Rabbiner Rabbi Joseph, Sohn R. Isaks, der Rabbiner R. Joel, Sohn des Rabbiner R. Mordechai, der Rabbiner R. Salomo, Sohn des gelehrten Rabbi Jacob, der Rabbiner R. Jacob, Sohn R. Iosuas, der gelehrte R. Mose, Sohn des gelehrten R. Ierachmiel hakohen, der gelehrte R. Mose, Sohn R. Samuels, der gelehrte R. Juda, Sohn R. Simons halevi, der gelehrte Rabbi Mose, Sohn R. Simons, der edle R. Joseph, Sohn des edlen Juda, stellen wohl die geistige Elite der damaligen Gemeinde dar. (Vergl. Salfeld, Martyrologium 1898 S. 286/87.) Auch so mancher Fromme und Gelehrte der Gemeinde Deutz, die nach 1425 zum Sitze des Landrabbinats des Erzstifts Köln geworden war, ist, wie das Deutzer Memorbuch bezeugt, auf diesem Friedhof beerdigt worden. Schlußbemerkung. 5. Die oben skizzierte Geschichte der Juden iif Köln erklärt es, daß erst durch die Baggerarbeiten der Eisenbahnbehörde der alte jüdische Friedhof wieder in den Gei sichtskreis der Kölner Iudenzeit getreten ist. Nachdem die Kölner Juden 1425 vertrieben worden sind und nur die Deutzer Juden ihre Toten auf dem Kölner Friedhofe beerdigten, geschah in seiner Nähe alles Mögliche, um ihnen die weitere Benutzung zu erschweren oder unmöglich zu machen. 1564 wird der Iudenbüchel (der an den Friedhof angrenzte) vom Rat der Stadt für „ketzerische corpora" angewiesen (s. das Buch Weinsberg II 1887 S. 132, Anm. 6). Auf dem Platz wird nach Clafen, Scheinspraxis, erschienen 1762, S. 39, Anm., ein Galgen errichtet, um den Beerdigungen der Juden zu steuern, wie auch schon vorher die Ruhe des Friedhofes durch Vollstreckung von Todesurteilen in seiner unmittelbaren Nähe gestört worden ist. Und als schließlich 1695 die Deutzer Juden in Deutz selbst ihren Friedhof ankausten, war niemand da, der auf den Kölner Friedhof einen Rechtsanspruch hätte erheben können. Ungehindert konnte sich der Erzbischof oder die Stadt in den Besitz des Friedhofs setzen. Als daher die Juden in Köln 1798 wieder ihren Einzug hielten, war aus dem ehemaligen jüd. Friedhof ein Ackerfeld geworden, auf dem nichts an seine ehemalige Bestimmmung mehr erinnerte. Nur so ist es zu erklären, daß die Oertlichkeit des alten jüdischen Friedhofes der neuerblühenden jüdischen Gemeinde unbekannt blieb und Ansprüche bisher nicht geltend; gemacht wordeil sind. _

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