Jüdischer Bote vom Rhein
- Journal
- Jüdischer Bote vom Rhein
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- 159 (16.6.1922)
- Date
- 1922-06-16
- Page
- Seite 186 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3947615-6435934-6437327--1681-3949146- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
186 Der Oybuk Gestern war ich in Köln, um an der Stätte, wo sonst das närrische Volk seine burlesken Sprünge macht, von der Wilner Truppe Anskis „Dybuk" spielen zu sehen, ein Stück voll Blut und Tränen, „lroirig und lieblich, lieblich und troirig". Der Abend wurde mir zu einem der tiefsten künstlerischen Erlebnisse der letzten Jahre. Schauspieler vom Ausmaße eines Asro und einer Alomis hat Deutschland heute nur wenige aufzuweisen, aber auch die kleinsten unter ihnen gleichen den größten, die wir sonst , zu sehen pflegen. Vor allem, wie können sie weinen, — ach Gott, wie können sie weinen! Ich habe noch niemals auf einer Bühne auf solche Weise weinen sehen. Der ganze jüdische Osten schluchzte und bebte vor uns. Sie spielten den „Dybuk", die schlichte Geschichte einer Braut, der der Vater einen Schidduch gemacht, das Wort brechend dem verstorbenen Freunde, dessen ungeborenen Sohn er dereinst seiner noch ungeborenen Tochter angelobt. Unerkannt wandelt nun Chonon vor Leie, seine Seele wirbt, halb ahnend, halb wissend um das ahnungsvolle Mädchen, saugt an ihrer Seele und stirbt im Augenblick, da der vom Vater, nicht von Gott bescherte Bräutigam naht. Aber die Seele des Toten wandert im „Gilgul hanesoschaus" und erzwingt sich den Eintritt in die Seele Leies, nimmt als „Dybuk" Besitz von ihr. Doch. Vater fährt mit ihr zum Rcbbcn, der höheres Wissen hat, und nach ' einem Gerichtshof zwischen dem toten Vater Chonons und dem lebenden Leies mit der Macht seines göttlichen Rufs den Dybuk aus der Jungfrau austreibt. Aber die Seele des Mädchens zerbricht dabei, sie stirbt, und in mystischer Zwiesprache findet sic sich mit ihrem „Bescherten'" im höheren Reich. Sic spielten den „Dybuk" und ich nannte das ein künstlerisches Erlebnis. Sie spielten sich selbst, und ich nenne cs nun ein seelisches Erlebnis ohnegleichen. Ach, sie babem wirklich, die Ostjuden, was wir nicht haben: Sie haben eine Seele, eine jüdische Seele, die sie spielen können. Sie haben ein Leben, das sic einem unverständigen Publikum wie Heu in die Krippe werfen können, und dem die lauschende Seele doch einen Kelch mit goldenem Rande wünscht. Die Geschichte eines Schidduchs, jawohl. Aber wie Icbensgläubig dieser kleine Chosen, der "Moire" hat, wie er die Braut zu bedecken kommt. Welch eine gewaltige Well des Glaubens, wo die Braut zuerst auf den Friedhof, das Bes oilom, geht, die Mutter zu grüßen, vor der Cduppe. wo Chosen und Kalle das heiilge Märtyrergrab von KilS („bischnas lach") umschreiten, um das erschlagene Paar im Grabe zu erfreuen. Man zittert, wenn man dabei an die gemachten Ehen unseres Westens zu denken wagt. Wenn man es wagt, jawohl! Blutige Tränen möchte man aber als Westjude weinen, wenn man denkt, welche Wett wir verloren haben, welche Welt des Glaubens, seiner Flamme und .seiner Macht! Und ganz eigene Gedanken kommen einem, wenn man noch heute von großen westlichen Gemeinden hört, in deren Vorstandssitzungcn über die Ostjuden gestöhnt oder gescholten wird! Sie mögen ihre Sünden haben wie wir, aber hundertmal lyehr als bei uns sind ihre Sünden ihre Wunden, und sic halsen etwas, und das hat der gestrige Abend erwiesen, sie haben gegen alles und jedes eine Seele in die Wagschale zu wbrfcn und einen Glauben dazst. Wir aber sind wesenlos. * | Wer das ober nicht glauben will, der gehe hin und jede selbst, und versteht er nicht alles, so wird er es ahnen. Ahnt er cs aber nicht, so sei er gewarnt vor lautem Wort. Denn diese Kunst, dieses Leben ist ein Maßstab, an dem w i r allein gemessen werden und keiner sonst: Ein Maßstab für Seele, Gläubigkeit und Judentum. Emil Cohn. Wochenschau Deutschland. Betlin. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund ist durch Beiträge, die er von ihm angeschlossenen Gemeinden erhalten hat bezw. noch erhalten wird, in der Lage, die Gehälter einer Anzahl sehr schlecht besoldeter Gemeindebamtcn durch Zuschüsse autzubessern. Rabbiner, Lehrer und Kantoren, welche auf eine Zuwendung aus diesen Mitteln Anspruch erheben, wollen sofort, spätestens bis zum 1. Juli an die Vorsitzenden ihrer Vereine, bezw. Verbände, ein begründetes Gesuch einreichen. Gesuche, die nach dem 1. Juli eingehen, können unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden. \ Rabbiner-Verband in Deutschland: B a e ck. Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche: Stern. Steinhardt. Allgemeiner Deutscher Kantorenverband: Rabisch. Zivi. Berlin. Der frühere Vorsitzende der Exekutive der Rewyorker jüdischen Gemeinde, Dr. Iehuda L. Magnes, eine führende Persönlichkeit im jüdischen öffentlichen Leben Amerikas, weilt gegenwärtig in Berlin. (I. C. B.) Köln. Durch ein Abkommen mit der Geschästsleitung des Keren Hajesiod (Jüdisches Palästinawerk) E. V. sind wir in der Lage, unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, sich über die in letzter Zeit so heiß umstrittene Frage des Palästina-Aufbaues eingehend zu informieren. Jeder Leser unseres Blattes ist berechtigt, die Leihbibliochek der Palästina-Literatur des Keren. Hajessod gratis zu benutzen. Wir nehmen an, daß unsere Leser von dieser Vergünstigung Gebrauch machen werden. Reflektanten möchten sich diesbezüglich mit der Zentrale des Keren Hajesiod (Jüdisches Palästinawerk) E. V-, Berlin W. 15, Sächsische Str. 8, in Verbindung setzen. Polen. Berlin. In den deutsch-polnischen Vertrag betreffend Oberschlesien ist gemäß dem Artikel 93 des Versailler Vertrages der folgende Artikel (Nr. 71) über die jüdische Minderheit ausgenommen worden: 1. Juden dürfen nicht gezwungen werden, irgendwelche Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung ihres Eabbaths in sich schließen, und sie dürfen keine Entrechtung erleiden, wenn sie sich weigern, am Sabbath vor den Gerichten zu erscheinen oder Rechtshandlungen vorzunehmen. Diese Bestimmungen befreien die Juden nicht von den Pflichten, die Kllen polnischen Staatsangehörigen im Hinblick auf die Notwendigkeit des Heeresdienstes, ihrer nationalen Verteidigung oder der Aufrechterhaltung der ösfentlichen Ordnung obliegen. 2. Jeder der Vertragschließenden erklärt, daß er nicht beabsichtige, allgemeine oder örtliche Wahlen an einem Samstag vorzuschlagen oder zu gestatten-, es dürfen keine obligatorischen Entscheidungen betreffend Wählerlisten und dergleichen an einem Samstag stattsinden. (3 6. B.) Lettland. Riga. Die lettländische Regierung erließ eine Kundmachung über die im Herbst d. I. stattfindenden allgemeinen Parlamcntswahlen, die mit dem Versöhnungstag zusammenfallen. Die jüdischen Abgeordneten des lettländischen Eeym erhoben dagegen Protest und wiesen daraus hin, daß dieser Erlaß einer Entziehung des Wahlrechtes für -die gesamte jüdische Bevölkerung Lettlands gleichkommt. Die jüdischen Vertreter schlugen den 21. Okverteilt sich auf die kleineren Orte. (I. C. B.)