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Jüdischer Bote vom Rhein · 1921-10-28 · 126 (28.10.1921) · p. Seite 366

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
3 (1921)
Issue
126 (28.10.1921)
Date
1921-10-28
Page
Seite 366 (sequence 2)
Language
German
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Nichts Neues MM fer -er Gerne Bo, L i, Löffel. Wie oft begegne! man heute der Klage über den Luxus, der in allen Kreisen sich gellend macht! Berufene Führer des Volkes wenden ja die ganze Kraft an, um zur Einfachheit' zu mahnen. Wer aber ein feines Auge hat, weiß, wie gering der Erfolg ist. So war er auch schon in früheren Zeiten. Man kann aus der Kulturgeschichte aller Jahrhunderte Nachweisen, daß es in der sogenannten „gmen alten! Zeit" nicht besser war. Besitzen wir doch aus deutschen l Staaten Verordnungen der Landesherren an die christliche i Bevölkerung Maß in Kleidung. Esten und Trinken zu hal- ten. Wie sollten nun die Juden bester wie ihre Umgebung sein? Allerdings fehlte es auch bei uns nicht an warnenden Stimmen, von denen die Be'cblüste der hestischen Jüdenlandtage von 173^ und 1741 am bekanntesten sind. Zur Lehr und Wehr für die Umgegend Frankfurts sei nachstehende Verordnung mitgereilt. denn auch sie ist und bleib: ein inlerestames Tokumenr behördlicher Für'orge für die * getreuen jüdischen Untertanen: „Wir zurKuriürstlicb-Mainzischcn Regierung rerordneren Hofrats-Präsiden:. Großbonnei ster. Hofkanzlcr Kunley-Tirektor. geheime. Her- und Regierungs-Räte fügen hiermit zu leisten: Unter den Gegenständen. welcbe Sr. kurfürstlichen 4 Gnaden, zum Besten dero geircucn Unrbanen. stets wachende Aufmerksamkeit an sich gezogen haben, finde: stch auch jene verderbliche Kleiderpracht, welche unter der eingesestenen und besonders der dahiestgen Iudenichast ieir einigen Fahren io stbr cingeristen, daß daraufür die mehresren die Zerrüttung und der Umsturz ibrer Rahrungs- Umständen zu befabren ist. Tieie üblen Folgen mogien selbst von dem einsichtlichen Tbeile der Fudenschafr ntch: mehr mißkannt werden, und eben daher haben Seine kurfürstliche Gnaden sich gnädigst bewogen geieben, auf ibr uuterthänigstes Ansuchen folgende Kleiber-Verordnung für die Iudenschafr ergeben zu lasten: Erstens. Sollen die Scbutz-Juden männlichen Geschlecht», sie seyn verbeiraler oder ledigen Standes, oder sich . dahier aushalrende jüdische Kostgänger oder Siudiob. auf das Künftige keine Gawung mit Gold oder Silber bordier:? Kleider, keine reiche Westen, keine Knöpfe von Gold oder Silber gesponnenen Faden keine jammere oder seidene Kleider. noch seidene Fütterung und Steinschnallen tragen. Zweiten». Ten jüdischen Weibspersonen ist künftighin nicht erlaubt, die Haare irisieren und auffetzen zu lasten, desgleichen aufgesieckte und gerhürmw. Hauben Flügelhauben j mit oder ohne Spitzen. Blonden Entoilage und dergleichen neumodische Trachten, wenn ste auch von dem geringsten Berthe wären, Blumen auf den Köpfen. Sultane, zwep- oder mehrfarbige Bänder wagen. Dahingegen sollen ihnen erlaubt seyn die sogenannte bayerische oder sonstige Hauben von weichem oder anderem Sloss mir einer höchst zwey Finger breiten gold- oder silbernen Spitze. Korallenspitze oder Borden einfach besetzt, wie nicht weniger die Meisten Judenhauben. Tie Judenweiber aber mögen die kleinen krausen Hauben um ihre Haare zu decken ebenfalls! zwar wagen, jedoch sollen diese höchstens drey Reihen hoch seyn, und die reichen Weiber vor den armen darin keinen Vorzug haben. - Drittens. Sind denselben künftighin zu wagen verboten alle Gattungen Juwelen überhaupt, und sogar von falschen Steinen verfaßte Gefchmnck gute oder falsche Perlen, Granaten oder sonstige Haarnadeln. Ringe und Schurzhaken, von guten oder falschen Steinen, und Halsbänder von weiß- oder schwarzen Spitzen, dochhingegen werden ihnen zum Halspatze, und zwar nur auf ihren Festtagen. Granaten, welche jedoch den Verth von 15 Fl. nicht übersteigen, auf den Werktage» aber nur Korallen, schwarz SammeÄaad und Kortel gestattet. D i e r t e n s. gegen fettige i» Kannst «chtz Weh» tragen, einige mir Gold aber Sitter, weißen Spitze» Monde» Entoilage und wir gewirkten seidenen A«»e» garnirte Kleider. desaleiLm 'oaenanrwe Trainanten oder fcnge Kleider. Amazonrnkleidei. Reiwöcke, seidene Saloppmäntrt und Respekrue'en. wie auch doppelte Ranchewen. Dafür aber w-üen sie sich begnügen, mir sogenannte» halben Konrufchen ohne Kapuzen, und Röcke ohne Garnierung. Frisur oder Falblen. mir Saloppen von Cotton oder Zitz, gleichfalls cbr.i riel Garnierung und Kapuzen, mir Halstüchern von rreide oder Nesteltuch ohne Spitzen und Brodure. mir Kräcen von ickwar^m Sammet, ohne Seide ohne Gold und Silleiipitzen. und mir einfachen Mancher ten von Barwst oder ResteliuL. obre Spitzen. Brodrwe und unau-aeboHer.. Fünftens. Sollen stlbige n-eder goldene noch sonstige Ubier anbängen. Sechsten s. Keine irdenen Strümpfe, seidene ode» zwnstchene Schube und Paniosfeln. und keine Steinschnccklen. wobl aber wollene und leinene schwarze Schuhe und Vanustfeln obre di; mindeste Snckercn oder Frisur von Bändern wo rem Siebentes. Auf Werktagen überhaupt keine seidene Kleider aruhun. es ^ere dann, daß eine auf eine Hochzen oder zur Gev>m:eück>wi -redeten werde, ionsten haben selbige auf Werktagen in Cowon oder Zitz, und niemott ohne Schurz, weicher auch nick: carnire: oder mir Spitzen testtzt stvn -olle, zu em'ckeinen. Ächte n s. Zur Befolgung die-er Verordnung und dauu: ein;ed-er un:er der Judem'chafi sich mir den dieser gnädigsten Vou'christ gemäßen Kleidern versehen könne, wird ron dein beurimn Ta:o an. eine 3-monalliche Frist bestimm:. rack Leren Verlauf diejenigen, io derselben nicht in allen Stücken empstndlichen Strafen angesehen werden sollen. Hiernach baden nch also sämtliche eingesestenen Juden un:eribäniust zu achten, und in tieffchuldigster Tankbarke: r Sr. kurfürstlichen Gnaden rrei-würd raste Sorgfalt zu erkennen. Sianarium unier bierb-evaedrückiem kurfürstlichen Regierung s-Kanzlei-Jnsieoel. Mainz, den 15. Juni 1773. G. A. R. v. Strauß. L. 5. 3L M. Hauck. Regiciungs-Sekretarius." Auch d.e^e Epistel war sicherlich ein Schlag ins Wasser, denn menschliche Schwächen lauen sich ja durch Befehle nicht ausrowen. Wschenschäu Tatsache« mrd Ergebmffe öooooo0oooeeeooo0OO00oo0oo0oeQ000eoo0e00 Tentschlnud. 5WrIia. zLJ Vworumrra des Zerir^Iverbaades denrscker Liamsrürr-r eziz.tzr.t Tr. Paul Racha» iDerlinf in r.rer strrk ir'rchicri Vem'awwlmrg iw Bolttbildllnzsheim ..2c: Veibäiiris der devi-chen Inden zum denrschen Staar". IS.: drr?arrÄürriinng des Lmtteminsmns erfnnen wir, so -agrr der Redwer nicht nur die Pflicht gegen uns Inden selbfi, sondern anch ^esen das Tenifche Reich, da jede innere Zerreißung der Brrü-Ikernrg das Reich selbst in Gefahr bringt, ^cdrr politisch: Frrrstbrsti in Preußen und im Ternsche» Reich war von einer realliovären Hetze gegen die Inden begleit«. Tas war bei der Opposition der preußischen Junker gegen die Srein-Hardenbersiche Gesttzgebemg ebenso der Falb-wie 184S und denn Ansichsnng des Tenrschcn Reiches nach dem Kriege gegen Frankreich, als die antisemitische Bewegung der Stöcker, Ahtwardr »nd Genosten enrstand. Jetzt wi^erholl sich M gleiche Schauspiel in der von dem d^nschmnionalen WWirt netea Hergt freudig L«rüßten neuerliche» arnifemitischenWeNe. Der Redner wcu^« sich sodann gegen die Bestretnuge» der von De. Rn,i»S 3e$e» gernfeuen sog. d enischnntimMe»

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