Jüdischer Bote vom Rhein
- Journal
- Jüdischer Bote vom Rhein
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- 39 (27.2.1920)
- Date
- 1920-02-27
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 ständnks dafür vet misten, was sowohl für die Künstler wie auch für de» veransiallenden Verein gleich peinlich war. Saarbrücken. Hier ist eine Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Vereine der Stadt Saarbrücken in Bildung begriffen, Zu einer vorl^reitenden Sitzung hatten sämtliche Vereine soivie auch die (Gemeinde je 2 Vertreter entsandt. Äonner Nachrichten. Bonn. iMtu Mittwoch den 18. i>. M. sprach Herr Eand. jur. Markus im jüdischen Jugendbnnd Bonn vor eincin zahlreichen Znbörerkreise über seine Palästinareise vor dem Kriege. An Hand eines reichen Bildcrmaterials zeigte er den Anuesenden. wie die Zustände damals im Lande unserer Väter war?» und wie die dortigen Kolonien zum Teil erfreuliche Zentren jüdischen Kulturlebens geworden sind. Verschiedene Frageü aus dem .SUetie der Zuhörer bewiesen, das; alle Ann eienden mit regem Interesse den Ausführungen des Nedriers gefolgt w>wken Am Montag den ll>. d. M. fand eine General-Versaniinlung statt. Beschlossen winde eine Erhöhung des Jahresl>eilrags auf 18 M. Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden gewählt: 1. Vorsitzender Siegmund Schmitz, 2. Vorsitzender Mar Herz, 1. Schriflf. Paula Rosenthal, 2. Schriftführer Ernst Eoßmann, Kassierer: Hermann Holzer. Dem .'urückgclretcncn Vorstände, insbesondere dem 1. Vorsitzenden, Herrn Feldmann. gebührt der aufrichtige Dank aller VewinSmitglieder für die geleistete Arbeit. Am 4. März hält Herr Nr. Toeplitz aus Dresden einen Vortrag mit Lichtbilder. Näheres im Anzeigenteil. Kölner Itffrtirfditrn. » Köln. Am 2. Februar fand im Sitzungssaale der ^»n.-Gemeinde Köln eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes rhein. S>>nagogen-Gemcinden statt. Der Vorsitzende Herr Geheimrat I)r. Apfel begrüßte die Erschienenen und gedachte in ehrenden Worten der seit der letzten Sitzung verschiedenen Mitglieder des Ausschusses, der Herren Rabbiner l)r. Frank. Köln. Hermann Herz, Esten, und B. Blum, Keinen. Die Verfammlung ehrte die Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. In die Tagesordnung eintretend, erstattete er den Bericht über die Tätigkeit des Verbandes seit der letzten Ausschußsitzung. Wir ivaren bemüht, so hob der Herr Vorsitzende hervor, unseren Verband über alle Schwierigkeiten unserer Zeit zu erhalte», die Verbindung mit unseren'Owmeinden aufrecht zu erhalten, den eingerichteten Religionsunterricht auch in den abgelegensten Gemeinde ohne Unterbrechung erteilen zu lassen. Trotz Krieg und Besatzung und aller anderen Nöten ist uns das im Größen und Ganzen gelungen. Wir haben zweimal Lehrern in unserer Provinz Teuerungszulagen geivährt, im ganze» (>500 M. — Es ist dies der Betrag, der uns auf unsere Anregung von den Gemeinden süp diesen Zweck wir Verfügung gestellt worden ist. Mehr zu tun war der Verband leider nicht in der Lage. Die Beiträge der Gemeinden müssen erhöht werden, liniere regelmäßigen Aufgaben, die Subventionierung des Religionsunterrichts. können wir nicht mehr in dem bisherigen Ninsagg erfüllen, an eine zeitgemäße Erhöhung der eünellien Subventionen st gar nicht zu denken, denn wir schließen mit einem Defizit ab. Der Vorsitzende bat deslmlb die ammenden Vertreter in ihren Gemeinden für eine Erhöhung des Beitrages einzutreten. Der Vorsitzende sprach dann über die Stellungnahme des Verbandes zu den Arbeitest der großen Organisatipnen des D. I. G. B. und des Verbandes der deutschen Juden. Im Anschluß an diesen Bericht wurde dann folgende v Entschließung angenommen: Der P. V. rh. Slin.-Genieinden sieht im D. I. G. B. die S'elle. welche durch jahrelange erfolgreiche Arbeit und Erfahrung berechtigt ist, feine frühere Organisation zu einer die ganze deutsche Judenhcit umfastcnde Organisation auszubauen. Er verkennt aber nicht die Schwierigkeiten und Gefahren, welche in einem alleinigen Vomehen des D. I. G. B. liegen. Er bittet den D. I. G. B. sich mit den großen Verbänden jeder Richtung zu einer Arbeitsgenieinschaft zwecks Organisation der deutschen Juden zusammenzuschließen. Herr Justizrat vr. Adolf Apfel, Köln, erstattete dann sein Referat über „Die Frage der neuen Genieindeversastung". Ausgehend von dem Erlaß des Preußischen Ministers des Innern über die Wahlen in den Synagogengemeinden erklärt er, daß ein Zensus nicht mehr besteht, daß also das Wahlrecht von einer steuerlichen Leistung nicht mehr abhängig gemacht werden kann. Die Bestimmung einer Karenzzeit dagegen ist unbedingt erforderlich, insbesondere bei den Großgemeinden, weil bei dem Gemeindewahlrecht eine Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnisten und mit den Personen erforderlichist. - Die Verhältnisse lind aber jn jeder Gemeinde verschieden. Deshalb ist es unmöglich, m dieser und in allen anderen Fragen eine einheitliche Regelung zu empfehlen. Was in einer Großgemeinde zutreffend ist, paßt nicht für eine Mittelgemeinde, am allerwenigsten für unsere kleinen Gemeinden auf dem Lande. "Ter Entwurf des Kölner Statuts sieht für das aktive Wahlrecht eine dreijährige, für das passive ,eine Karenzzeit von 6 Jahren vor. In bezug auf das Wahlalter \ besteht gerade hier in Köln eine verschiedene Auffastung. Die Mehrheit des Repräsentantenkollegiums ist dafür, daß das aktive Wahlrecht ein Mindestalter von 24 Jahren, das pastive vvn 30 Jahren voraussetzt. Ob eine solche Bestimmung für das aktive Wahlrecht mit dem Judengesctze in Einklang steht, ist eine Frage. Es ist auch bereits dagegen bei der Negierung Einspruch erhoben worden. In einzelnen Gemeinden ist das Wahlrecht der Nicht-Reichsdeutschen ein schwieriges Problem, für die Rheinprovinz dürste aber diese Frage nur in 3 bis 4 Gemeinden von irgendwelcher Bedeutung sein. Nach der Auffastung des Restrenten darf keinerlei Unterschied zwischen In- und Ausländern gemacht tverden. Wer in der Judenheit eine religiöse Gemeinschaft erblickt, nicht auf dem nationalen Boden steht und nur di« Religionsgemeinde anerkennt, kann erst recht keinen Bekenner dieser Religion von der Gemeinde ausschließen. Durch die Zeitverhältnistc ist auch die Frage des Frauenwahlrechtes in den Synagogengemeinden angeregt worden. Nach den Gutachten von Rabbinern ist die Verleihung des passiven Wahlrechtes an die Frauen nach dem Religionsgesetz nicht zulästig, religiöse Bedenken gegen Verleihung des aktiven Wahlrechtes bestehen nicht. Das aktive Wahlrecht kann den Frauen aber erst gegeben werden, wenn das Judengesetz von 1847 geändert ist. Redner sicht in dieser Frage einen Prinzipienkampf, besten Praktische Bedeutung sehr stark überschätzt wird. Nur von Einzelnen ist der Ruf des Frauenwahlrechtes erhoben worden, und die Masten haben selbst auf diesen Ruf wenig oder gar nicht reagiert. Ist das schon in einer Großstadt wie Köln der Fall, so ist die praktische Bedeutung dieser Frage in kleineren Gemeinden noch unerheblicher. Ab?r wir möchten die Mitarbeit der Frauen in der Geineinde nicht misten, und ganz besonders in sozialen und Erziehungsfragen ist die Mitarbeit der Frau unentbehrlich. Darum wähle man sie in die Kommistionen, denn dort wird die praktische Arbeit geleistet, und wo das Gemeindestatut das nicht zuläßt, muß es geändert werden. Den Beamten soll nach dem Entwurf in Köln nur das aktive Wahlrecht gewährt werden. Das ist geschehen im Jntereste der Beamten selbst, die in einem Vertrauensverhältnis zu allen Gemeindemitglicdern stehen sollen, die im Kampf der Par-