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Jüdischer Bote vom Rhein · 1919-10-31 · 22 (31.10.1919) · p. Seite 247

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
1 (1919)
Issue
22 (31.10.1919)
Date
1919-10-31
Page
Seite 247 (sequence 5)
Language
German
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147 Durchführung der Aufgaben der Hilfskonferenz Herangehen werden. Für die Verwirklichung des gewaltigen Unternehmens ist das harmonische Zusammenarbeiten sämtlicher Hilft! Organisationen erforderlich, sowohl derer, die an den Orter! des Elends selbst wirken, als derer, welche fern vom Elends gewissermaßen in der Rolle der Unterstützenden find. Wir brauchen nicht erst zu erklären, daß das Judentum hier als geschlossene Einheit dem Ziele dienen muß. Nur äußerlich erscheint es. als ob ein Teil dem anderen helfen soll. In Wirklichkeit hilft jeder Teil sich selbst, hilft sich eben das jüdische Volk als Ganzes, als Organismus. Da die Zeit drängt, so bitten wir Sie, uns die Antwort Ihrer Organisation so schnell wie möglich zukommen zu lasten. Von der Schnelligkeit, mit der die Aufgabe in Angriff genommen werden wird, wird ihre Verwirllichung abhängen. Denn Mser ist nur die Initiative, Euer aber das Werk und die Verantwortlichkeit für das Werk! Das Komitee der jüdischen Delegationen bei der Friedenskonferenz. N. S o k o l o w, Präsident. L. M o tz k i n, Generalsekretär. Zum Wahlrecht in drn jildischen Gemeinden. Die wiederholten Versuche der neuen jüdischen Geineindevereine in Berlin, eine Demokratisierung des jüdischen Gemeindewahlrechts zu erzielen, haben nunmehr zu einem höchst erfreulichen Erfolge geführt. Während bisher nur diejenigen Mitglieder einer jüdischen Gemeinde wählen konnten, die drei Jahre in der Gemeinde ansästig waren, zur Steuer veranlagt waren und während dieser drei Jahre mit ihren Steuern nicht im Rückstand geblieben find, ein Umstand, der dazu geführt hat, daß z. B. in der etwa 150 000 Seelen umfastenden Berliner jüdischen Gemeinde nur 16 000 (!) wahlberechtigte Zenflten vorhanden find, ist numnehr durch einen Erlaß des Ministers des Innern vom 13. Oktober das Wahlrecht auch auf diejenigen ausgedehnt, die überhaupt nicht zur Steuer veranlagt sind, weiter auf diejenigen, die erst kürzere Zeit als drei Jahre in einer Gemeinde imfäffig sind und es ist schließlich den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, auch solchen zu Steuern veranlagten Personen, die durch wirtschaftliche Notlage oder aus anderen Gründen an Zahlung der Steuer verhindert waren, die Steuern zu stunden, ohne daß sie ihr Wahlrecht verlieren. Man kann sagen, daß damit im Rahmen des ja leider zu Recht bestehenden § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 alles erreicht ist, was ohne Aufhebung dieses Gesetzes, die nur durch das Preußische Parlament erfolgen könnte, erreicht lverden konnte. Es wird nunmehr Aufgabe der Vorstände der Jüdischen Gemeinde sein, sofort den Anweisungen des Ministers zu entprechen. Wo in dieser Beziehung Widerstände vorhanden ein sollten, wird es Aufgabe aller modern und jüdischozial Empfindenden sein, die Vorstände zur Jnnehaltung »er Anweisungen des Ministers zu treiben. Es ist bezeichnend und außerordentlich erfteulich, daß der Minister in dem Erlaß, der dem Vorsitzenden^ des Neuen jüdischen Gemeinde-Vereins, Herrn R. A. vr. Klee, Berlin, am 14. Oktober zugcstellt wurde, ausdrücklich darauf hinweist, daß die vom Ministerium dem § 41 des Gesetzes nunmehr gegebene Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dem sozialen Geiste der alten jüdischen Gesetzgebung entspricht. Der Erlaß lautet: Ihre mehrfachen Eingaben haben mich in Verbindung mit einem Gesuch' des Vorstandes der hiesigen jüdischen Gemeinde vom 10. September 1919 und unter Berücksichtigung früherer Anregungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu Berlin veranlaßt, dem bisher hier hinsichtlich der Auslegung des 8 41 des Gesetzes betr. die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 eingenommenen Standpunkt einer Nachprüfung zu unterziehen. Diese hat ergeben, daß Entstehungsgeschichte und Wortlaut degenannten Paragraphen einer Auslegung nicht im Wege stehen, wonach weder die Tatsache der Veranlagung zu Gemeindeabgaben noch eine bestimmte Aufenthaltsdauer innerhalb des angegebenen Bezirkes vom Gesetzgeber als Voraussetzung für das Wahlrecht aufgestellt werden sollten. Da überdies eine solche Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dem sozialen Geiste per alten jüdischen Gesetzgebung entspricht und auch geeignet ist, alle Härten zu beseitigen, die sich'aus der bisherigen Auffastung hinsichtlich des WahlrechteK der Kriegsteil, nehmer und derjenigen Personen ergaben, die infolge deS unglücklichen Kriegsausganges aus den besetzten oder abzutretenden Gebieten ihren Wohnsitz nach anderen preußischen Gemeinden zu verlegen genötigt waren, habe ich mich veranlaßt gesehen, den bisher hier eingenommenen Standpunkt aufzugeben. Ich habe daher den Herrn Oberpräsidenten ersucht, veranlassen zu wollen, daß das Wahlrecht solcher Gemeindegliedcr nicht mehr beanstandet wird, die nicht zu Abgaben veranlagt worden find, oder die erst kürzere Zeit als drei Jahre im Gemeindebezirke wohnen, sofern nur im übrigen die Voraussetzungen des 8 41 a. a. O. bei ihnen vorliegen. In einem auf die Eingabe des Vorstandes der jübischen Gemeinde vom 13. April 1919 erteilten Bescheid' vom 7. Juli 1919 habe ich ferner auf die Möglichkeit einer Stundung mit rückwirkender Kraft zugunsten der Kriegsteilnehmer hingewiesen. Ich trage keine Bedenken, in der gleichen Weise auch die Fälle anzusehen, in denen der Vorstand der Gemeinde auch Nichtkriegsteilnehmern mit Rücksicht auf deren wirtschaftliche Notlage oder aus anderen Gründen die Zahlung der Abgaben mit rückwirkender Kraft gestundet oder ganz erlasten hat. Ich habe infolgedesten den Herrn Oberpräsidenten ersucht, auch in diesen Fällen Beanstandungen gegen das Wahlrecht nicht erheben zu lasten. Hierdmch dürfte allen berechtigten Beschwerden abgeholfen sein. Der Minister des Innern I. V.: Meister. j Verachtet nicht die Arbeit, sie ehrt ihren Meister! von Paul Goldmann. Als vor fünf Jahren der gewaltige Krieg ausbrach und die Flammen der Begeisterung alle mit sich fortristen, hat wohl nietnand an ein solches Ende gedacht. Viele glaubten, ein ungeahnter Aufschwung würde nach dem Kriege für uns anbrechen, Handel und Industrie würden sich zu J voller Blüte, zum Segen des deutschen Vaterlandes entwickeln und ein jeder werde im ehrlichen Ringen auf dem Felde der Arbeit sein tägliches Brot verdienen. Ein mißliches Geschick hat es anders gewollt. Voll Sorge blicken wir in die Zukunft, besonders der Handwerker, unter ihnen vor allem der Handwerker jüdischen Glaubens. Nur Zusammenschluß, einheitliche, straffe Organisation, die dem Einzelnen den Rücken steift, ihn mit berechtigter Zuversicht erfüllt, kann uns helfen. Darum.wenden wir uns in ernster Stunde an die jüdischen Kollegen, welche unserem Verbände') noch nicht angehören, und fordern sie auf, im. eigensten Jntereste und im Jntereste der Gesamtheit, sich uns anzuschließen und unsere Ziele und Bestrebungen zu unterstützen. Schweres steht uns bevor und nur durch engsten Zusammenschluß wird es uns möglich sein, den Stürmen, welche uns drohen, die Stirn zu bieten. Darum schließt Euch an, die Ihr bisher abseits gestanden habt. Glaubt nicht, daß es auf den Einzelnen nicht ankommt, nur im Zusammenschluß aller Kräfte sind die Schwachen stark. 1) verband selbständiger jüdischer Handwerker Deutschland-, OrtAvereinr in Berlin, Beuthen, Breslau, Cassel, Köln, Düffeldorf. Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover und Katowip. . ''

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