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Jerubbaal · 1919-03-01 · 12 (3.1919) · p. Seite 451

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jerubbaal
Volume
1 (1918-1919)
Issue
12 (3.1919)
Date
1919-03-01
Page
Seite 451 (sequence 27)
Language
German
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Von der Schande eurer Namen, 451 Entscheidung gibt es aberkeine .Ehrlichkeit, gibt es keine Verpflichtung gegenüber , 3er Macht der Gewohnheit und des Gehenlassens. Und nur f ür diese Entscheidung ist ein Opfer moralisch, nicht gegen sie. Ich -fundiere die Namenssache mit Absicht nicht auf die Forderung des Opferbringens allein: es wähle sich der eine einen hebräischen Namen, den man »pronönziert jüdisch« nennt, und befriedige damit in Ehrlichkeit sein Bedürfnis nach Opfern,- der Schwächere nehme einen hebräischen Namen, der unter den Nichtjuden nicht als jüdisch »berüchtigt« ist Wenn Sie schon aber, werte Frau Doktor, wie Sie schreiben, ein Opfer bringen wollen, so schwöre ich Ihnen, daß das Tragen des Namens Sara ein bedeutenderes Opfer wäre als das von Louise und —- was das Bnt* scheidende ist ein fruchtbareres. Zum Schlüsse noch zwei kurze nebensächliche Bemerkungen. Sie schreiben: »Übrigens ist der Ausdruck »»von den Eltern freiwillig gewählt«« eine eontradtctio in adjectio« und haben recht im direkten Sktfie. Aber; ich habe damit nur sagen wollen, daß im Gegensatze zum Familiennamen, den man nicht wählt, der Vorname wählbar sei. Haben die Eltern einen ungeziemenden gewählt, so ändere ihn der Träger eben. Wenn Sie ferner hervorheben : »Solange eine behördliche Änderung nicht erfolgt ist,« so ergibt sich die Frage: Könnte nicht, wem es, wie Ihnen, darauf ankommt, versuchen, eine behördliche 'Änderting zu erlangen? Vielleicht ist sie durchzusetzen. Da wird sich übrigens, nebstbei bemerkt, die innere Unhaltbarkeit Ihrer Anschauung auch von diesem Blickpunkt aus erweisen. Nehmen wir nämlich an, Sie wenden sich, da Sie ja voll der Notwendigkeit der Änderung überzeugt sind, zu diesem Zwecke an die Behörde und die schlägt das Ansuchen ab. Wird Ihnen diese abschlägige Erledigung der Behörde, die .sicherlich ohne Einsicht und wesentlichen Grund erfolgen wird, ein irgendwie Entscheidendes sein können? Verböte Ihnen irgendwelche Pflicht und Ehrlichkeit die angesuchte Änderung kurzer Hand in allen inoffiziellen Nennungen selber vorzunehmen, was ja nicht ungesetzlich ist und weder einem Menschen noch % dem Staate schadet? Nichts aber als d^ese inoffizielle Änderung fordere ich eben. 2. An Herrn J. E., Dozenten an" der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in N. Sie schreiben: ». . . Gestatten Sie mir gleichzeitig ein Wort zu Ihrem Kampf um die Namen, der wahrscheinlich eine große Kraftvergeudung, ist. Namen sind Modesache, solange die Welt steht. Sie können 1920 post niemand den "Geschmack von 700 ante aufzwingen. Wie -steht ~ es denn in der Bibel selbst? Wieviele Namen findet man in mehreren Jahrhunderten übereinstimmend vertreten? Und meistens sind das dann n i ch t hebräische. Gewaltsam läßt sich das nicht machen —- .wenigstens nicht für die Dauer.« Nun, es ist . möglich, daß Sie1 bloß die Notiz über meinen Aufruf in der »Allgem&nen Zeitung des Judentums« gelesen haben. Ich erlaube

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