Jerubbaal
- Journal
- Jerubbaal
- Volume
- 1 (1918-1919)
- Issue
- 7 (10.1918)
- Date
- 1918-10-01
- Page
- Seite 273 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3776398-6437699-6437759--315-3776704- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Bedeutung der Bodenreform für das neue Palästina. 273 mehr eine Gemeinschaft errichten, wie die Propheten sie erschaut, in der keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen stattfindet. Privat* eigentum an Grund und Boden aber fuhrt zur Ausbeutung, bietet zu* mindest, wie dargetan, starke Möglichkeiten zum Mißbrauch in sich. Und ferner: was das Volk als Ganzes so lange entbehrt hat, muß es als Ganzes wiedergewinnen, erst durch die Anstrengung des ganzen Volkes wird das Land sein Besitz. Durch jeden Volksgenossen, der zuwandert, auch den ärmsten, wird das Land wertvoller! Was so die Gemeinschaft schafft, muß ihr zugute kommen! Diese Gedanken müssen immer wieder propa* giert werden, nicht nur in der Fachpresse, sondern in allen unseren Zeitungen und Zeitschriften. Und zur Erziehung der Chaluzim gehört es, sie mit den Ideen der Bodenreform vertraut zu machen! Dann wird das Verständnis für Erbbau* und Erbpachtrecht wachsen. Klar ist, daß zur Erreichung des Zieles: Nationalisierung des Bodens, der Nationalfonds der stärkste Kolonisationsfaktor werden muß, denn es ist anzunehmen, daß nach dem Kriege das Privatkapital stärker als bisher nach Palästina strömen wird. So erscheint uns die Tätigkeit für den Natinalfonds, die bisher so oft als unbedeutend bezeichnet wurde — wie verächtlich spradi man vom Büchsensammeln —- in neuem Licht! Wenn es dem Nationalfonds gelingt, Land in Palästina im weitesten Umfang zu erwerben, so wird, demgegenüber der in jüdischen Händen befindliche Privatbesitz <im ganzen sind heute auch einschließlich der Nationalfondsländereien zwei Perzent des Landes in jüdischem Besitz) kaum in Betracht kommen. Insbesondere, wenn durch eine gute Boden* politik <die sogenannte »Bodenreform der kleinen Mittel«), im Steuerwesen, in der Bauordnung, im Kreditwesen schädigende Einflüsse des Privat* eigentums gehemmt werden. Dann kann die konsequent zu verlangende Enteignung jeden Privatbesitzes an Boden zugunsten der Gemeinschaft, die recht harte Kämpfe verursachen würden, entbehrt werden. Praktisch der Bodenreform dienen, heißt heute für uns: Stärkung des Nationalfonds zum Zweck der Nationalisierung des palästinensischen Bodens,- nur diese schafft die Grundlage für eine wahre Gemeinschaft,« nur in dieser wird das Volk »zu essen haben und sicher im Lande wohnen« (j. Buch Mosis, Kap. 25, V. 19.) Literatur: George: Fortschritt und Armut. Hendel, Halle. Damaschke: Bodenreform. Fischer, Jena. Oppenheimer: Siedlungsgenossenschaft. „ Großgrundeigentum und soziale Frage. Berlin, 1898. ,, Die soziale Frage und der Sozialismus. Jena, 1913. „ Gemeineigentum und Privateigentum an Grund und Boden. <Nationalfondsbibliothek>. Bauer: Bodenfrage und Arbeiterinteresse. Jena, 1916. 20.