Jerubbaal
- Journal
- Jerubbaal
- Volume
- 1 (1918-1919)
- Issue
- 7 (10.1918)
- Date
- 1918-10-01
- Page
- Seite 267 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3776398-6437699-6437759--309-3776698- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Bedeutung der Bodenreform für das neue Palästina. 267 25)/ daß also die Gemeinschaft Eigentümerin des Bodens ist, nicht der Einzelne, wird für das neue Palästina, für das dritte Reidi, wieder erhoben, wenn die »Nationalisierung des Bodens« verlangt wird. Diese ist dadurch zu bewirken, daß der Nationalfond gemäß seinen Satzungen »aus seinen Mitteln Boden im Gemeineigentum erwerben soll als ewigen Besitz des jüdischen Volkes«. Schon haben sich große zionistische Landsmannschaften wie die russische und amerikanische zu dem Prinzip des Gemeineigentums am Grund und Boden Palästinas bekannt. Und besonders für diejenigen, die in Palästina ein vorbildliches Gemeinwesen aufrichten wollen, ist diese Nationalisierung die Grundlage ihrer Forderung einer »gerechten Gemeinschaft«. Will man sich die Bedeutung dieser Forderungklar machen, so ist es nötig, die Grundlagen der Bodenreformbewegung zu erörtern, die neue Formen für die alten mosaischen Grundsätze über den Gemeinschaftsbesitz am Boden gefunden hat. Die moderne Bodenreformbewegung verläßt bewußt das System der heutigen Wirtschaftsordnung, in deren Mittelpunkt in jeder Beziehung der einzelne Mensch steht, der rücksichtslos seinem Erwerbe nachgeht und sein Kapital und damit die Macht über seine Mitmenschen mehrt/ ein System, das dazu führt, daß einer kleinen Schar Wohlhabender eine große Schicht armer Volksgenossen gegenübersteht, weil der Ertrag der erzeugten Güter in ungleichem, höchst ungerechtem Maße unter die drei Faktoren jeder Produktion: Boden, Kapital und Arbeit verteilt wird, nämlich so, daß die Arbeit den geringsten Ertrag erhält. Als Ursache dieser Gestaltung hat die Bodenreform das private Eigentum am Grund und Boden erkannt,- ohne so weit zu gehen, wie der Sozialismus, der für die Lösung der sozialen Frage das Eigentum an allen, auch den beweglichen Produktionsmitteln verlangt,- ja der die gesamte Produktion durch die Gemeinschaft als solche bewirken lassen will. In der Theorie läuft dieser Gegensatz auf die Frage heraus, ob, wie die Bodenreformer meinen, ihre Bewegung allein imstande ist, die soziale Frage zu lösen oder nicht. Für unsere Betrachtung ist diese Fragestellung nicht erheblich für uns kommt es hier darauf an, festzustellen, aus welchen Gründen im einzelnen gemäß den Erkenntnissen und Forderungen der Bodenreformbewegung wir ftir Palästina das Bodeneigentum der Gemeinschaft verlangen. Denn dem stimmt auch der Sozialismus bei, daß die Verstaatlichung des Bodeneigentums vielleicht der erste, jedenfalls ein wesentlicher Schritt auf dem Wege zur Lösung der sozialen Frage sei. Marx sagt: »Das Monopol des Grundeigentums ist historische Voraussetzung und dauernde Grunde läge der kapitalistischen und vorhergehenden Ausbeutung« (Kapital. Band III, S. 187). Und dieser Anschauung, daß die Bodenreform jedenfalls auf dem Wege zur Lösung der sozialen Frage liegt, muß man sich auch für unser neues Gemeinwesen in Palästina anschließen. Abgesehen von diesem Streit um das letzte Ergebnis ist aber eine gesonderte Betrachtung des Privateigentums an beweglichen Sachen und an dem Boden, als der unbeweglichen Sache, möglich und notwendig, weil zwischen ihnen ein erheblicher Unterschied besteht. Der Boden ist die