Jerubbaal
- Journal
- Jerubbaal
- Volume
- 1 (1918-1919)
- Issue
- 3 (6.1918)
- Date
- 1918-06-01
- Page
- Seite 106 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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106 Rudolf Glanz: ständen streben» Die freie Bahn für den Tüchtigen ist nicht im Amerika* nismus zu sehen, der es dem Reichen ermöglicht, aus Lernbegier und Sportlust ohne Minderung der sozialen Achtung für eine Zeitlang auch zur niedrigsten Wirtschaftsstufe hinabzusteigen, sie besteht in der gesam* melten Willenskraft der jüdischen Gemeinschaft, die Berufsgrenzen immer fließend zu erhalten, jede innere Konsolidierung der Berufe zu Einheiten, die sich nach außen hin abschließen können zu verhindern. Es darf gar nicht im Willen der Berufsstände liegen, über das Aufsteigen zu ihnen zu ent* scheiden, die Gesamtheit muß die Bedingungen schaffen, unter denen der Tüchtige aus eigener Kraft in den Berufsstand gelangen kann. Der jüdische Gemeinschaftspolitiker ist entschlossen, die lebendige jüdische Wirtschaft aus seinen Geist zu verwirklichen gegen alle starren Elemente der Verkastung und toten Aufhäufung von Arbeit und Kapital. Er wird die einzig mögliche Erbrechtspolitik in der Gemeinschaft zum Sieg bringen, der Einzelne wird von der vorigen Wirtschaftsgeneration nicht mehr erhalten dürfen, als er braucht, um seine Fähigkeiten zu entwickeln. Der Familie wird innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft nur eine Möglichkeit der Fürsorge für die Kinder gelassen werden, die der eigenen Arbeit. Keine Kapitalsanhäufung wird es dem Untüchtigen ermöglichen, eine höhere wirtschaftliche Stufe zu erklimmen, als sie seiner Fähigkeiten entsprich« wer vom Kapital leben will, muß außerhalb der jüdischen Gemeinschaf' leben, irgendwo in einem Lande, wo die Wirtschaft keine lebendige Gemeinschaft der Menschen ist, von jüdischer Kraft und Arbeit ist er ausgeschlossen. Ich übergehe hier die prinzipiellen Gesichtspunkte, die die Voraus* Setzungen für eine kräftige Erbrechtspolitik sind, sie bestehen in einem Hauptsächlichen, ohne eine wahre Erziehungspolitik, ohne vollkommene, demokratische Schulgemeinschaft der heranwachsenden Generation auf Kosten der Gemeinschaft ist jede Erbrechtsreform ausgeschlossen. Solange die Bildung eine Waffe ist, die sich der eine durch die angesammelte Arbeit seiner Familie erringt, der andere aber durch Mangel darin verkürzt wird, ist jede Reform des Erbrechts, die die angesammelten individuellen Vermögen in irgend einer Form der Gemeinschaft zurückgewinnen will, leerer Traum. Alle Kraft der Menschen, ihr individuelles Werk im Kinde fortzuführen, muß zu einem völlig anarchischen Zustand in der Vermögens* Verteilung führen. Die Menschen mit wenigen Kindern werden wirtschaftlich erschlaffen, wenn das Erbrecht ihnen die Triebkraft individueller Fürsorge raubt. Erst was die Gemeinschaftserziehung von den Eltern abnimmt, kann wieder sozial schöpferisch in diesen werden. Die Familie kann erst dann schöpferisch für die Gesamtheit wirken, wenn sie die Gewähr ftir eine gerechte Erziehungsgrundlage erhält, die dem Kind seine ihm indivi* duelle Stellung im Wirtschaftsgebäude sichert. Das Stiftungswesen kann die Welt sozialer Familientaten werden, die Familie kann in ihm weiterleben wie jetzt im Erbrecht, wenn nur erst die drückende Erziehungslast von ihr genommen ist. Ich scheide die Prinzipien in diesem wirtschaftspolitischem Kampfe aus. Nur die Ideale, wollen wir um die jüdische Wirtschaft ringen sehen.. Und