Jerubbaal
- Journal
- Jerubbaal
- Volume
- 1 (1918-1919)
- Issue
- 1 (4.1918)
- Date
- 1918-04-01
- Page
- Seite 33 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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B c r n f c 1 d : Grundsätze. 33 Grundsätze für die Organisation eines Bundes der jüdi^ sehen Jugend. <Ein Entwurf/ zur Diskussion gestellt.) Im Bund der Bnei Jamin vereinigen sich junge Juden, die als Sinn ihres Lebens empfinden, die Aufgaben der Jugend gegenüber der Menschheit und dem jüdischen Volk zu erfüllen und deren Führer und Meister. Als diese Aufgabe erkennen sie: In unbedingter Hingabe den geistigen Werten des Judentums zu dienen, d. h. sie zu erkennen und im täglichen Leben zu verwirklichen. In diesem Sinne streben sie nach Schönheit der Erscheinung, Adel der Gesinnung und Einheit der Tat: nach Eingliederung in eine Judengemeinschaft, deren Einrichtungen vom Kleinsten bis zum Größten das Gepräge dieses Willens und Geistes tragen. Folgende Grundsätze leiten dabei: 1. Das jüdische Volk bedarf der wirtschaftlichen und kulturellen Selbständigkeit, um die ererbten Werte in lebendiger Entwicklung zu steigern und um sie in seinem Dasein zu verwirklichen. 2. Die jüdische Jugend bedarf in diesem jüdischen Volk der wirtschaftlichen Freiheit, des Rechtes auf eigene geistige Bestimmung und Verantwortung, der entscheidenden Mitbestimmung auf allen anderen Gebieten, soweit ihre Einsicht und ihr Wille reicht. Der Bund baut sich auf aus vier Kreisen: Die Freunde, die Brüder, die Führer, die Meister. Zwischenden Führern und Meistern wirken einige Mittlere. Um die Freunde scharen sich die Gäste. Wer Verständnis des Sinns und der Grundsätze des Bundes erweist und sich Willens eins bekennt, ist — Freund. Wer Bemühen erweist ist — Bruder. Wen Brüder zu ihrem Führer wählen und wer von diesen Erwählten seine Unwürdig* keit nicht erweist ist Führer. Fähigkeit zum Führer ist nicht erlahmende Bruder* gesinnung, Unterordnung der Person unter die Idee, Einsicht in geistige Zusammen* hänge, jugendliche Prägung. Wen die Führer und die Brüder als Träger und Mehrer jüdischen Geistes erkennen, als Meister ihrer selbst fühlen, ist —* Meister. Wen die Meister und Führer mit dem <entgeftlichen> Amt der Verwaltung betrauen, ist —* Mittler, Beamter des Bundes. Er bleibt Bruder, scheidet als Führer und scheidet aus einem Amte, falls er als Meister erkannt wird. Erreicht einer das 21. Jahr als Freund, Gast oder Bruder, so scheidet er aus dem Bunde. Erreicht einer das 25. Jahr als Führer, so scheidet er aus dem Bunde, wenn er nicht Mittler wird. Heiratet ein Gast, Freund, Bruder oder Führer, scheidet er aus dem Bunde. Keiner wird Meister vor dem 30. Jahr. Die Sprache des Bundes ist hebräisch. Der Richtpunkt seines Geistes Jerusalem. Das Element des Bundes ist die Gemeinde der Brüder, ihre Freunde und Gäste, soweit sie einen Führer wählen. Die Gemeinden eines Ortes bilden eine Orts* gruppe/ Gemeinden verwandter Art bilden Wahlgruppen. Jede Ortsgruppe und jede Wahlgruppe hat einen von ihr bestimmten Abgesandten bei der Mittlerschaft. Von den Geschehnissen im Bunde darf jeder von allem wissen,- es gibt nur drei Geheimnisse: das des Einzelnen, den Tadel, die Beschwerde. Das Recht der Bestimmung ist begrenzt. Es bestimmen: Die Meister Recht und Unrecht/ Rahmen und Ziel der Arbeit,- Geist und Widergeist des Bundes in letzter Entscheidung, nachdem sie jeden Beteiligten in gleicher Weise gehört haben. Die Meister mit den Führern — die Mittler. Die Meister mit den Brüdern ~- die Führer. Die Führer mit den Brüdern — die Brüder/ die Freunde/ Ordnung, Arbeit und Ausführung in der Gemeinde, nachdem sie alle Beteiligten in gleicher Weise gehört haben. Die Brüder ~~ ihre Handlungen in eigener Verantwortung, den Führern Rechenschaft, den Meistern Unterordnung schuldig. Die Freunde — ihren Willen.