Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Volume
- 14 (Ausgabe A) (1938)
- Issue
- 14 (15.7.1938)
- Date
- 1938-07-15
- Page
- Seite 208 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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208 Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern Nr. 14 @'V^/Vrt4/^/V^VrV^/',4/^%/^/V^/^/,V^/ Judaea capta Im Anblick dlt .Itro.l.i b.n MUni. all dl...r Auf.cbrlft Dil hüllst in deiner Hand ein Stückleih Gold. Wie kommts, daß-eine Träne dir entrollt? Ei blickte still empor und sprach dann mild: „Betrachte dir dies halbverwischte Bild!" l'nd auf der goldnen Münze engem Raum Sah ich, gelehnt an einen Palmenbaum, In tiefer Trauer eine Jungfrau stehn, Als wollte sie vor Schmerz und Schmach vergehn; l'nd über ihr, stolz triumphierend stand Ein wilder Krieger, Fesseln in der Hand. Da sprach der Greis, von tiefstem Leid erfüllt: „Die Jungfrau hier ist meines Volkes Bild, Der Krieger: Rom, mit Fesseln in der Hand, l 'nd diese Palme: meiner Väter Land." [□j'V^V^^/^/^'^/V^V/^.^/^^/^/X/^-^/^/V^/läl wir: keiner darf sein Weib schlagen, seis im Zorn, seis in Bosheit, seis sie zu beschämen. So geschieht nicht in Israel!" Die Takkanoth „Schum" (Speyer-Worms'Mainz) von 1220 sind bei uns am bekanntesten. Sie betreffen Geldleihe, Judentracht, Aussclilult des Zurückbehaltungsrechts an Büchern, Beleidigungen und Verleumdungen, Luxus, Spiel um Geld, Entlohnung der Kinderlehrer usw. Ungefähr der gleichen Epoche gehören die „Teschuwot ha-Raschba", die Responsen und Anordnungen des Rabbiners von Barcelona Salömon ben ÄDteham Äderet (i4tt>—laiu) an. Aus dieser Sammlung sei hier der bekannte Bannfluch des Raschba gegen die Beschäftigung mit weltlicher (griechischer und arabischer) Wissenschaft, ausgerufen am Schabbat Dewarim des Jahres 5065 (1305 der üblichen Zeitrechnung) vor der versammelten Gemeinde von Barcelona, unterschrieben von Aderet selbst und 37 Mitgliedern seines Beth-dins und seiner Jeschiba, in der wörtlichen deutschen Übersetzung wiedergegeben. Als Motiv dieser Verordnung werden die äußeren und.inneren,Gefahren vermutet, die aus den destruktiven Tendenzen der Philosophie und aus der philosophischen Skepsis für das damalige Judentum angesichts des religiösen Fanatismus der Vülktfr entstanden sind. Der Cherem des. Raschba lautet: Wehe der Menschheit über die Vernachlässigung der Lehre, denn ihre eigenen Münder sagen sich von ihr los, entreissen ihr Schmuck und Diadem; sie opfern, ihre Rauchpfannen in der Hand, den Sühnen Jawans (Griechenland) und den Söhnen Keturas ^Arabien), wie Simri führen sie das midjanitische Weib öffentlich vor (nach Num. 28, 6), und wirken nur zu ihrem eigenen Verderben. Sie entziehen der älteren Tochter (d. h. der jüdischen Lehre) das ihr zukommende Recht und wenden der jüngeren widerrechtlich die Erstgeburt zu. Den Abtrünnigen gleich spotten sie der Lehre, treten ihr keck entgegen. Wie Unholde auf offener Straße, auch ihre K der lehren sie, sich in-gleicher Weise zu benehmen. Als wir die y fährliche Schlange in einem Winkel der Erde gegen die schüchteri e Taube, die im Felsenritz nistet, gerichtet sahen, erbebten wir in unserem Herzen, und Furcht überkam uns, daß der gefährlich,- Aussatz sich noch ferner verbreiten könnte. Wir erhoben uns, schlössen einen Bund zur Ehre Gottes und seiner Lehre, die wir und unsere Vorfahren am Sinai empfingen, um zu verhüten, daß ein Abtrünniger sich unter uns mische und Dornen und Disteln in unsere Wohnungen eindringen. Knechte sind wir, Knechte Gottes, E r hat uns geschaffen, und Ihm wollen wir immer angehören. Darum haben wir beschlossen und für uns, unsere Nachkommen Und alle, die sich uns anschließen, die Verordnung übernommen, daß kein Mitglied unserer Gemeinde bei der Strafe des Bannes innerhalb eines Zeitraums von fünfzig Jahren, von diesem Tage an, in den Büchern der Griechen, die sie über Philosophie und Naturwissenschaften verfaßt haben, > seis in der Quelle, seis in der Ubersetzung, vor zurückgelegtem fünfundzwanzigsten Lebensjahr lerne, und daß auch kein Mitglied unserer Gemeinde irgendeinem Juden, der das Alter von fünfundzwanzig Jahren noch nicht erreicht hat, in den genannten Wissenschaften Unterricht erteile. Zu diesem Beschluß bewog uns die Besorgnis, diese Wissenchaften könnten die Lernenden von der Lehre Gottes abwenden, die über allen Wissenschaften steht. Wie sollte auch der Mensch sich nicht scheuen, Menschenweisheit, die auf Meinung, Annahme oder Beweis steht, der Weisheit des Höchsten entgegenzustellen, da doch Gottes Wesen mit dem unsrigen nichtsgemein hat. Will der Mensch, der Bewohner der Lehmhütten, über seinen Herrn und Schöpfer zu Gericht sitzen? Will er sich vermessen, ein Urteil zu fällen, was seinem Gott zu vollbringen möglich oder unmöglich sei? Solche Anmassung führt endlich zur vollständigen Leugnung der Offenbarung Gottes, und vor dieser Gefahr ist nur der bewahrt, der sich ausschließlich mit der Lehre beschäftigt. Von unserem Verbot ist die Heilkunde ausgenommen, obschon auch diese zu den Naturwissenschaften gehört, weil die Lehre dem Arzt gestattet seine Kunst auszuüben. > Verordnung und Bann, die wir ausgesprochen haben angesichts der Rolle des Gesetzes, in Gegenwart der ganzen Gemeinde, am Sabbat, als wir den Wochenabschnitt „Dies sind die Reden" (Dt. 1, 1) im Jahre 5065 (1 3051 lasen. — Schlom« Sohn Awrahams, Sohn des Aderet. Eine Chewra Kaddischa eigener Art bestand im 14. Jahrhundert in Saragossa als Bruderschaft der jüdischen Schuh::iacher in der durch ihre Lederfabrikation berühmten Stadt. Die längst bekannten Statuten dieser Zunft, die der Koni,: Don Pedro am 6. Mai 1336 durch seinen Vizekanzler bestätigen ließ, zeigen die weitgehende Angleichung der spanischen Judenschaft an die Umwelt bei allsr Autonomie und Eigenständigkeit. Auch das von Wilhelm ausgewählte Gemeindestatut von Valladolid des Hofrabbiners („Rabbi de la corte") Abraham Benveniste unter der Regierung des Königs Juan II. von Kastilien (1418—1454) ist interessant; es wurde in der kurzen spanischen Nachblüte nach den vorangegangenen Verfolgungen und Massentaufen in dem halben Jahrhundert vor der Austreibung das Grundgesetz der jüdisch-spanischen Gemeinden von Kastilien. . Das Lokalstatut der jüdischen Gemeinde von Pesaro von 1448 verpflichtet die Rechtgläubigen nur vor einem jüdischen Richter einen Eid in Zivilsachen zu schwören. Die Beschlüsse der Frankfurter Rabbinerversammlung von 1603, das Kapitel über den Judenrat aus dem Wormser Minhag-Buch um 1650 und die rabbinischen Verordnungen für Prag von 1611 führen tief in die mitteleuropäische Judengeschichte im Zeitalter des Absolutismus und der Barockzeit ein. ' Eine willkommene Ergänzung der Sammlung ist der Auszug aus dem Protokollbuch der litauischen Synoden. 1623 erhielt Litauen (neben der Dreiländer-Synode mit Vertretern von Großpolen, Kleinpolen und Rußland) eine eigene Synode, den „Waad hamedinot ha-raschiot be-L|tae", zusammengesetzt aus den Kreisen Brisk, Grodho und Pinsk, später auch Wilna und Sluzk. In der furchtbaren Zeit der Kosakenaufstände des 17. Jahrhunderts bildeten die .Synoden den nationalen Mittelpunkt der osteuropäischen Judenheit. In wushtrgenürta''ge~träTe~nen Einleitungssätzen in einem konventionellen, doch für die besondere Gelegenheit neu und eigenartig geformten Musivstil aus Bibel- und Talmudzitaten wird die Rechtmäßigkeit und Abgewogenheit der Anordnungen verkündet: „Als sich scharten die Häupter des Volkes, zusammenkamen Israels Stämme, die Häupter und Fürsten Israels der Länder Litauen, ihr Fels und. ihr Erlöser schütze sie. bestimmten sie insgesamt, ihre Augen offen zu halten über alle Wege des Landes, Verordnungen zu treffen nach Erfordernis, wie Zeit und Stunde es verlangen. Und das sind die Worte, die Worte 8es Bundes, mit Gitter und Zaun, verordnet und abgewogen von den Männern der Versammlung, den Edlen der Söhne Israels, den Weisen t,des Landes. Und das fügten sie dem Früheren hinzu: wohldurchdachte Anordnungen, nicht denen widersprechend, die schon verzeichnet sind in diesem Buche, wurden Von dieser Vertretung getroffen. Die neuen Verordnungen wie die alten seien in Wirkung \ und Kraft, wie ein Pflock am rechten Platz, nicht zu verrücken . und nicht auszureissen auf immer. Der Weisheit Anfang ist Gottesfurcht, Verständige alle, die sie üben." Nun folgen — nach der feierlichen Präambel scheinbar kleinliche — rabbinische Bestim-