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Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg · 1938-06-15 · 12 (15.6.1938) · p. Seite 181

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
Volume
14 (Ausgabe A) (1938)
Issue
12 (15.6.1938)
Date
1938-06-15
Page
Seite 181 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 12 Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern 181 der eigenen Person zu erzählen, wie es. eigentlich gewesen ist, keine Gültigkeit. Die Forderung, die Eigengesetzlichkeit einer Epoche aufzusuchen, um nicht, statt den Geist der Zeiten zu finden, rings um den eigenen Geist monoton zu rotieren, existiert für die altjüdische Forschungsweise nicht. Gerade Rankes Methode echter Geschichtswissenschaft hat die in seinem Geist auch auf dem Gebiet'4er jüdischen Geschichte ohne äußere Rücksichten streng objektiv Arbeitenden zur Zurückhaltung vor letzten Entscheidungen und zur Schweigsamkeit erzogen. Von dieser Zurückhaltung und der schweigsamen Suche nach dem bewegenden Prinzip in der jüdischen Geschichte ist .bei Biberfeld'kein Hauch zu spüren. Dieser Verfasser hat das fertige Ergebnis im vorneherein, bevor er. den ersten Stein zu seinem Geschichtsgebäude legt, gesichert in der, Tasche. Er ist in der Lage, die göttlichen Waltungsweisen in der Geschichte zu beschreiben. In Wahrheit tatdievorliegende „Einführung in - die jüdische Geschichte" mit Geschichtswissenschaft in irgendeinem Sinn nichts zu tun. sie ist Vielmehr eine ausgezeichnete homiletische Arbeit zur Befestigung und Bestätigung der modernen gesetzestreuen Richtung, der S. R. Hirsch Ziel und Weg gewiesen hat. Biberfeld iegt in einem einleitenden Abschnitt seine eigene Grundhaltung dahin fest, daß die Beschäftigung mit der jüdischen Geschichte „genau denselben Prinzipien wie die Beschäftigung mit der Tauroh überhaupt" unterliege. Nur was aus der Geschichte iür die eigene absolut und dogmatisch nach dem Schulchan-Aruch fixierte und streng vorgeschriebene Lebensführung gewonnen werden kann, hat danach Anspruch auf den Namen jüdische Geschichte. Der Sinn der Voraussetzungslosigkeit in den heutigen Geisteswissenschaften wird von Biberfeld verkannt; kein moderner Historiker glaubt heute mehr an die Autonomie der spekulativen Vernunft oder an die Eindeutigkeit des Erfahrungswissens. Auch die theologische Vorstellung, daß das Judentum eine Vorstufe des Christentums sei, ist von den führenden jüdischen Historikern des 19. und 20. Jahrhunderts längst als irreführende Fehlerquelle beseitigt, wie auch alle antijüdischen Affekte als dem Geist echter Geschichtswissenschaft entgegengesetzt von ihnen erkannt worden sind. Um so höher steht ihre* Forderung streng objektiver Quellenforschung und einer Wahrheitsaussage jenseits 'des Nützlichen und Dogmatischen, Der jüdische Standpunkt, der die Biberfeldsche Auffassung nur als homiletische Haltung gelten läßt, war nie seelen- und affektlos, auch er glaubte mit ganzer Hingebung der Erhaltung des Jüdischen, der unwandelbaren Treue zu ihm zu dienen; gerade für diesen .modernen, nicht gesetzestreuen, jüdischen Standpunkt, zeigte es sich immer wieder, „daß (um das maßgebende Wort Eduard Sprangers über echte wissenschaftliche Voraussetzungslosigkeit zu wiederholen) die catena aurea der Wissenschaft, wie man sie auch geführt denke, in jedem Fall am Absoluten angeheftet sei". Ihr höchstes unabdingbares Gesetz ist Wahrheitssuche und Streben nach höchster Objektivität und Gerechtigkeit. Wir können uns dementsprechend in der Besprechung der drei Hauptkapitel der Biberfeldschen „Einführung" kurz fassen. In dem Kapitel „Zur Chronologie" zeigt der Verfasser populär unter Zugrundelegung der traditionellen^ Weltschöpfungsära (Erschaffung der Welt im Jahre 3761 vor unserer Zeitrechnung),, wie man sich nach dieser Vorausetzung die chronologische Einteilung der jüdischen Geschichte bis zur Zerstörung des zweiten Tempels zu denken habe. Im nächsten Abschnitt werden Ergebnisse aus der modernen Erforschung des alten Orients, insbesondere der Befund der Tell-el-Amarna-Briefe. der Hammurabi-Kodex und einschlägige Äußerungen der modernen historischen* Theologie (Kittel und Sellin), mit den biblischen Angaben über die Erzväter zusammen- Lest „Das Jüdische Volk" d»§ Sprachrohr der Stutiilonlitlichtn Or|iaUillon Beiutsprel» 80 Pf|. pro Mon.t Bestellung; Buch vertrieb Bing gestellt. Im letzten Kapitel wird entgegen der herrschenden Annahme, daß erst im „Spätjudentum", etwa seit Esra, von einem Eindringen der Thora-Gebote in weite Volksschichten diev Rede sein könne und daß die Vorschriften der mündlichen Lehre nuch- . prophetisch seien, gezeigt, daß „die religiösen Zustände im alten Israel" der Thora in der Richtung des späteren gesetzestreuen Judentums*entsprechen, z.B. daß die EinYichtung des Erub aus der Zeit des Königs Salomo stamme. Das Leben inAltisrael (also vol586) habe auLdea Nonnen der Ihora beruht und weise „zum Teil bereits grundlegende Ausgestaltungen über das in der Thora Gebotene hinaus auf", ja das Volksleben sei im Einzelnen schon in dieser frühen Zeit von den Vorschriften der Mischna beherrscht worden. Der Hinweis der Propheten auf die vor ihnen liegende „Vorzeit", auf die Tage der Richter, auf die besseren Zeiten, als mau noch Gerechtigkeit und Treue übte, widerlege die tendenziöse Auffassung, als ob erst die Propheten die bekannten ethischen und sozialen Hochziele in das Judentum eingeführt hätten. So wenig nach dem Inhalt der Biberfeldschen Schrift von einer zulänglichen „Einführung in die jüdische Geschichte" die Rede sein kann — mit besserem Recht wäre der Titel „Warnung vor geschichtlichem Denken" angebracht —. um so nachdrücklicher kann ihr Studium zur Vertiefung in den Text und den Inhalt der biblischen Bücher empfohlen werden.* . Diesem Studium kann in gleichem Maße die zweite Arbeit Biberfelds „Der jüdische Staat" dienen. Aus ihm ist zu ersehen, welche Forderungen das gesetzestreue Judentum der Gegenwart an einen künftigen idealen Judenstaat stellt und warum nach diesen Vorstellungen die heutigen Ansätze und Vorbereitungen keine Gewähr für ein jüdisches Staatsgebilde nach den gültigen Thora-Vorschriften bieten können. Auch diese Schrift ist durch und durch unhistorisch und wijl Recht und Gesetz uralter Zeiten als göttliche Satzung unmittelbar auf die Verhältnisse eines modernen jüdischen Staatswesens anwendbar erklären. Homiletik im edelsten Sinn des Wortes ist 'dabei — oft im Denkstil und der Sprechweise des „Israelit" — mit Zitaten und Gedankengängen aus klassischer) Staatsschniften (Piaton. Montesquieu) in eigentümlicher Weise vermischt. Auch nach Biberfeld kommt die richtig verstandene Idee eines jüdischen Staates der modernen Tendenz zum totalen Staat (im Gegensatz zu dem Frerheit des Einzelnen, Schutz und Sicherheit bietenden liberalen Staat) entgegen; Piatos Idealstaat, nicht aber Montesquieus Lehre der Gewaltentrennung, dagegen vor allem die Idee „Männer machen Geschichte" und der' Gedanke, daß für den Bestand eines Staatswesens die staatsmännischen Eigenschaften und Tugenden der führenden Persönlichkeiten die wirksamste Garantie seien, haben nach Biberfeld den Weg zur Erfassung des Kernproblems staatlichen Zusammenlebens auch bei Betrachtung eines künftigen jüdischen Staatswesens zu weisen. Die Bibel deute unzweifelhaft aui diesen Weg. In der sehr feinen Einführung in die biblischen Stellen über Königtum, ferner in wichtige Hauptsätze des nachbiblischen Schrifttums über das Syuhedrion und über die idealen Führereigenschaften, über Volkserziehung. Recht und Gerechtigkeit Jiegt wohl der Hauptwert der zweiten Schrift von Biberfeld über deTTjüdischen Staat. Der Verfasser schärft insbesondere ein, daß eine Säkularisation des altjüdischen biblischen Rechts, d. Ii. eine Herauslösung des Rechts aus den KEREN KA3EMETH LEJISRAEL Von Rexingen nach Schawe Zion jüdische Siedlungen aui KRL-Boden. Auch dies das Ergebnis Deiner täglichen Spenden! Jetzt dritte BUchsenleerung! s jj KEREN KflJEMETH LEJISRAEL Sekretariat München, Schlosserstraße 2 . Postscheck-Konto München 10121

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