Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Volume
- 14 (Ausgabe A) (1938)
- Issue
- 10 (15.5.1938)
- Date
- 1938-05-15
- Page
- Seite 160 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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160 Jüdisches Gemeindeblatt, Beiblatt für Würzburg und Umgebung Nr. 10 •.-.»*"'. Hillen Nachweis dafür, du Ii eine Genehmigung nach dieser Anordnung nicht erforderlich ist. hat die Grundbuchbehörde zu fordern, wenn nach ihrem Ermessen begründeter Anlaß zu der Annahme bestellt, daß die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Anordnung gegeben sind. $ 6 (1) Ist im Grundbuch ohne Genehmigung eine Rechtsänderung eingetragen, so hat die Grundbuchbehörde auf Ersuchen der Genehmigungsbehordc einen Widerspruch einzutragen, wenn diese annimmt, daß die Genehmigung nach S 1 oder § 2 erforderlich ist: die Vorschriften über die selbständige Eintragung eines Widerspruchs durch die Grundbuchbehörde (S 53 Abs. 1 der Grundbuchordnung) bleiben unberührt. (2) Ein nach Abs. 1 eingetragener Widerspruch ist zu löschen, wenn die Geirehmtgurrgsbehörde -darum- <fsuclit-o.der _wejui_die_ Genehmigung erteilt ist. (3) Dies gilt sinngemäß für das Land Österreich. Artikel II ' §7 Die Neueröffnung eines jüdischen Gewerbebetriebs oder Zweigniederlassung eines jüdischen Gewerbebetriebs bedarf der Genehmigung. * 8 Die Genehmigung ist von dem zu beantragen., der den Gewerbebetrieb oder die Zweigniederlassung zu eröffnen beabsichtigt. Artikel III § 9 (1) Über den Antrag auf Genehmigung entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. (2) Zuständig ist die höhere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk 1. im Falle des S 1 der Betrieb gelegen ist. i.Jm Falle des S 7 der Betrieb oder die Zweigniederlassung eröffnet werden soll. (3) In Zweifelsfällen wird die zuständige höhere Verwaltungsbehörde durch den Reichswirtschaftsminister bestimmt. * - §10___ Wird die Genehmigung versagt, so steht dem Antragsteller hinnen zwei Wochen seit der Bekanntgabe der Entscheidung an ihn die Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister zu. Die Entscheidung des Reichswirtschaftsminsiters kann nicht angefochten werden. § 11 Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Genehmigung ' ■ I. einen gewerblichen, laiid- oder forstwirtschaftlichen Betrieb übernimmt oder behält oder einem anderen überläßt oder beläßt oder ~ 2. einen jüdischen Gewerbebetrieb oder die Zweigniederlassung eines solchen Betriebes eröffnet. \ wird nach 8 8 der Verordnung über die Anmeldung dei Vermögens von .luden vom 26. April 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 414) bestraft. § 12_ Diese Anordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. Berlin, den 26. April 1938. Der ßeauftra-gte für den Vierjahresplan G ö r i n g Generalfeldmarschall Bekanntmachung Wir wollen unseren Gemeindemitgliedern von Todesfällen und der Zeit der Bestattung rechtzeitig Kenntnis geben. Die Bekanntgabe hat zur Voraussetzung, daß Trhr-Hmterbliebcnen dies wünschen und die Kosten einer Todesanzeige übernehmen. Die Mitglieder erhalten t die Mitteilung, wenn sie die der heutigen Nummer der Gemeindezeitung anliegende Karte ausgefüllt au uns einsenden und zur Deckung der Versenduhgskosten eineh jährlichen Betrag von RM. 2.—, erstmals für die Zeit vom 1. 6. 1938 bis 31. 5. 1939 an diel Genieindekasse entrichten. München,'12, Mai 1938. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Dr. Neumeyer. S T E LLE N SUCHEN ISjähr. geb. jüd. Mädchen sucht Stelle zu Kindern mit Betätigung in str. rituellem Haushalt. 1 Jahr Haushaltungssch. und 1 Saison Kinderheim. Angeb. unt. Nr. 8885 an die Anz.-Abt. d. Bl. Junges, gebildetes jiii MMcm mit Sprachkenntiitssen—suchte - Halb- oder Ganztagsstellung in Büro oder zu Kindern. Angeb. u. Nr. 8887 a. d. Anz.-Abt. d. Bl. Gebilde repräs. jüd. Dame sucht Wirkungkreis1 in frauenlosem, rituellem Haushalt. Perfekt in Küche u. Ha\ishaltführung. Z. Zt. in München anwesend. Angeb. erbeten unter Nr. 8878 an die Anz.-Abt. d. Bl. Altere, fleißige jüd. 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