Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
- Volume
- 14 (Ausgabe A) (1938)
- Issue
- 4 (15.2.1938)
- Date
- 1938-02-15
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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50 Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern Nr. 4 Als Arthur Ruppin im Jahre 1904 eine erste einfache, anspruchslose Darstellung der „Juden der Gegenwart" gab, hätte hier der Anfang einer allmählich auszubauenden „Gegenwartskunde" liegen können. In der zweiten Auflage von 1911 spannt Ruppin zwar seine ursprünglich fast rein statistische Aufgabe weiter und will ein vollständiges Bild der sozialen Erscheinungen und Tendenzen der damaligen Judenheit geben. „Die Assimilation" und „Der jüdische Nationalismus" werden jetzt-— im Jahre 1911 — die beiden großen Themen von Ruppins „Gegenwartskunde", wobei die bekannten Vorgänge der Geburtenminderung, der Taufen und Mischehen, der Wanderungen, der Großstadtbewegung, dann Fragen des Rassen- und Kulturwertes der Juden, vor allem Entstehung und Idee des Zionismus, Ubersichtlich dargestellt werden. Aber von einer methodisch und stofflich streng aufgebauten „Soziologie der Juden" ist keine Rede. Als im Jahr 1930 das auf zwei Bände angeschwollene Werk nach der Mode der Zeit seinen neuen Buchtitel erhielt, war der Verfasser damit dem Ziel einer verstejiendenJtiiltursozIologie der Juden mn kernen —Schritt näher geruckt, trotz aller stofflichen Bereicherung des Werkes. So bleibt noch fast alles zu tun. um eine echte jüdische Gegenwartskunde zu schaffen, die auf derselben Stufe stünde wie die Erkenntnis der hebräischen Sprache und Kultur, der jüdischen Geschichte, der Bibel und des großen Wissensbereiches der jüdischen Pflichtenlehre. Wenn auch praktisch-pädagogiscn (wie die an der Aussprache in den letzten Herten der Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik" Beteiligten sehr klar gemacht haben) nur sehr kleine und beschränkte Ausschnitte der „Gegenwartskunde" in bedenklicher Verdünnung heute bei uns in Schulen und Kursen übermittelt werden können, so ist doch die Schaffung eines möglichst vollkommenen, einheitlichen Lehrgebäudes und die Herstellung vereinfachter, übersichtlicher Lehrmittel nicht mehr gut zu entbehren. Denn heute ist unser Wissen von der jüdischen Gegenwart — von einem verstehenden soziologisch-geschichtlichen Eindringen zu schweigen — in unzählige Splitter aus allen Gebieten der Geistes- und Natunvjssenschaft^rstücketT^ Erst ans einer richtig verstandenen „Gegenwartskunde" aber geht, im Verein mit jenen mehrfach erwähnten jüdischen Grunddisziplinen, hervor, warum wir als Juden weiterleben und eine Zukunft haben. Praktische Fragen der judischen Situation in Deutschland zu Beginn des Jahres 1938 I. Keine Kinderermäßigung für Juden bei der Einkommensteuer Unter dem 1. Februar 1938 ist ein Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes erlassen worden, in -dem verschiedene von den jüdischen Steuerpflichtigen besonders zu beachtende Bestimmungen enthalten sind. Diese Bestimmungen beziehen sich auf gewisse bei der Einkommensteuer gewährte StetrereTteichtenrnge.i, die für Juden keine Geltung mehr haben. .__' ■ Im einzelnen behandelt das Gesetz die „Kinderermäßigung" wie folgt: I. Zunächst ist der Begriff „Ledig" in dem Änderungsgesetz zur Einkommensteuer genau definiert. Als ledig sind danach olle Personen zu behandeln, die^weder zu Beginn des Kalenderjahres noch mindestens vier Monate im Kalenderjahr verheiratet waren. Hiervon sind aber ausgenommen: , a) Personen, denen Kinderermäßigung zustellt. b) Männer, die mindestens vier Monat; vor Ende des Kalenderjahres das 65, Lebensjahr vollendet haben, und verwitwete oder geschiedene Männer, aus deren Ehe ein Kind, das reicht Jude ist, hervorgegangen ist, oder die mindestens vier Monate vor Ende des Kalenderjahres das 50. Lebensjahr vollendet haben. c) Frauen, die mindestens vjerMgngt^jwr Endf fies Kalenderjahres ein Kind, das nlcllt Jude ist. geboren oder das 50. Le- Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn und Gehalt sind die Vorschriften erstmalig bei der Auszahlung für Zahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1937 enden, also erstmalig für d'e Januargehalter- und Lohnstrmmen 1938. * Von Bedeutung ist noch die Bestimmung über den Abzug von Steuern, die von offentlich-rechtliohen Religionsgesellschaften erhoben werden. Nach der Neuregelung darf der Abzug 2 vom Hundert des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf die Anrechnung der an die Jüdischen Gemeinden gezahlten Steuern, die 'nur in Höhe bis zu 2 Prozent abgezogen werden dürfen. II. Verstärkte jüdische Jugendauswanderung aus Deutschland Anfang Januar konnten 102 Jugendliche Deutschland verlassen, um nach Erez Israel zu gehen; es handelte sichjÄabei um ie eine — Gntppä für Kfar Jehoschuaih (das dafffit erstnfelig Jugend-AJijali aufnimmt) sowie für Mischmar Haemek und Ben Schemen. In den Monaten Februar und März werden weitere 5 Jugend- Alijah-Gruppen in Palästina einwandern können. Und zwar gellt erstmalig eine orthodoxe Gruppe von 25 Jugendkichen in die landwirtschaftliche Schule Mikweh Israel. Die vier anderen___ Gruppen kommen in Siedlungen-, die hereäts ünTaal--}i*rrnviacitfah _aus—Deutschland zur zweijährigen Vorbereitung aufgenommen bensjahr vollendet haben, d) Vollwaisen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Ausbildung für einen Beruf befinden. Die -Voraussetzungen müssen auch hier in dem betreffenden Kalenderjahr mindestens vier Monate bestanden haben. 2. Weiter behandelt das genannte Gesetz faie Kinderermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz und zählt die Fälle aufHn denen den Steuerpflichtigen Kinderermäßigung zusteht. Als Kinder hn Sinne dieser Vorschrift gelten neben den Abkömmlingen auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowie deren Abkömmlinge. Zum Schluß dieses Kapitels Uber die Kinderermäßigung heißt es in dem Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer: Für Kinder, die Juden sind, wird Kinderermäßigung nioht gewährt. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für zur Einkommensteuer veranlagte Personen, sondern auch für Lohn- und Gehaltsempfänger, deren Einkommensteuer durch Abzüge vom Lohn und Gehalt erhoben wird. Mit anderen Worten: Arbeit-, nehmern, Angestellten und Beamten wird für Kinder, die Juden sind, Kinderermäßigung nicht gewährt. 3. Schließlich ist bestimmt, daß die genannten Vorschriften zum erstenmal bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1937 artzuwenden sind, also für die jetzt abzugebende Steuererklärung schön Geltung haben. hatten und naoh Ablauf dieser Zeit frei geworden waren. Es sind' dies: Tel Chaj. Gescher, Ginegar und Misra. .Besonders erfreulich ist. daß einige Siedlungeft diesmal sogar einer größeren Anzahl von Jugendlichen aus Deutschland Aufnahme und Vorbereitung gewähren können als vor 2 Jahren. So gehen nach: Tel Chaj 60 Jugendliche (bisher 35) Gescber 50 „ . ( „ 50) Ginegar 20 „ . ( „ 16) Misra 20 „ : ( •„ 13) Zu diesen Jungen und Mädchen, die im kommendem Monat aus Deutschland zur Alna gehen, kommen noch 11 Madchen hinzu, die in der Misrachi-Haushaktungsschule m Jerusalem Aufnahme finden ■ Werden; die Jewish Agency hat diese Jugend-Alijah-Zertifikate nach Polen gegeben. Außerdem wurden 54 Schülerzertifikate für polnische Jugendliche bewilligt, die im Januaf nach Ben Schemen gefahren sind. Für die Jugend-Alija in der Zeit von Oktober 1937 bis März 1938 konnte also die große Anzahl von 342 Zertifikaterl durch die Mandatsregierung bewilligt werden. 277 Zertifikate kommen davon der Jugendauswanderung aus Deutschland zugute. Die Jugertdr-Alija wird daher — bei gleichbleibenden Bewittigungsgrundsätzen — auch einer großen Anzahl von Jungen und Mädchen, die zu Ostern die Schule verlassen'werden, eine bedeutsame Möglichkeit bieten. v \ " ' -';' '> '/. : ■■