Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- VI. Jahrg. (1868)
- Issue
- I. Heft. (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 26)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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- 24 - Das vollständige Gedicht mitzutheilen, behalte ich mir für später vor, jetzt will ich nur noch der Verse erwähnen, in welchem der abschlägige Bescheid des Rathes an die Markgrälin ausgedrückt ist: ״Der edeln Fürstin sprachens: ״nayn!״ Die selben Ratzepawren, ' Die Marggräffin zoch wieder heim — Das mocht noch wol betrawren: Der ihn on Recht ge(be)erbet hat Vnd an seyn stat gesessen: ״Jobst Tetzel“ sitzt an seinerstat, Er het yn tödt mit falschen Rat Es ist noch vnvergessen!“ Ey Nuremberg, was hast du bedacht? Dein Schand kan ich nit stillen, Du hast der Fürstin Bitt versmacht, Die sie erzeicht mit Willen: Durch jren Hawsvogt, der das rett Der hat es wol besunnen Mit grossem Fleiss erss Alles thet tiar sanfft er sich bewysen het In ist ir Witz entrannen. Aua dem ganzen Gedicht geht hervor, dass die Ermordung Muffels von dem Rathe, der ausser den obenangeführten Schurken noch den Ehrenmann Löffelholz als Mitschuldigen zählte, nach gegenseitiger Verabredung und unter getreulichem Zusammenwirken aus den unlautersten Beweggründen herbeigeführt und durch angebliche, von Muffel 'mittelst Folterqualen erpresste Geständnisse' gerechtfertigt zu werden suchte. Wenn man nun den vornehmsten Rathsherrn ungestraft morden konnte, wie darf es uns Wunder nehmen, dass man dem verachtetsten und schutzlose-