Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- VI. Jahrg. (1868)
- Issue
- I. Heft. (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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—,10 - Ferner hat auch Kaiser Maximilian dem Schultheissen zu Nürnberg befohlen, der Juden sämmtliche \ liegende Güter bis auf ferneren Befehl zu seiner Gewalt zu nehmen (unter gleichem Dato). — Dem Rathe aber hat der Kaiser Befehl gegeben: im Fall sich die Juden Sr. Majestät Verordnung widersetzen würden: dem Schultheiss mit getreuem Eifer — ״Förderung und Beistand“ zu thun. 7. Juli 1498.“ .. Ueberdiess hat Kaiser Maximilian dem Rathe in duplici forma, nämlich: a) in Form eines königl. Befehls, und b) in Form eines Privilegii gegen die Juden Briefe gegeben, darinnen: 1) Die oben genannten Beschwerdungen gegen die Juden ex narratis Supplicationis erzehlet werden, und: 2) Darauf statuirt wird: ״dass dem Reich an Nürnberg, als einer trefflichen berühmten Stadt mehr als an denen Juden gelegen — als 801 der Rat: ״die Juden mit ihren Leibern und beweglichen Hab und Gütern jn einer bestimmten Zeit, die sie ihnen sollen ansetzen , aus der Stadt und dero Gebiet austreyben und ihre Häuser, Synagoge und gründe, sammt dem Leichhof dem Rcichsschultheissen einantworten“ — soll auch zu ewigen Zeiten nicht schuldig sein: ״in der Stadt oder ihr Gebiet einigen Juden mehr einzunehmen;“ — sollen auch Macht haben: ״in der Stadt an gelegenen Orten Wechsel-