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Jeschurun · 1868-01-01 · I. Heft. (1868) · p. Seite 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
VI. Jahrg. (1868)
Issue
I. Heft. (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 9 (sequence 11)
Language
Hebrew
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- 9 — aus dieser Stadt zu weichen; Einem ״hochedlen Rathe“ aber wurde vermöge der zugleich in dem bezüglichen Erlasse enthaltenen kaiserlichen Ordre nun endlich das Vergnügen verschallt, nach welchem er sammt seiner ״wohllöblichen Spiessburgerschaft“ schon so lange sehnsüchtig geschmachtet hatte, nämlich: •Die Juden wegen ihrer vielfachen Bosshaftigkeiten: ״ausschaffen“ oder ״austreiben“ zu dürfen!» denn Kaiser Maximilianus hatte an die Juden Bericht und Weisung ergehen lassen, dass er: ״aus redlichen, merklichen Ursachen dem Bathe Freiheit und Befehl geben, die Juden in der Stadt und deren Gebiet ferner nicht zu gedulden!“ Dass sie deshalb aus der Stadt weichen sollten und zwar: ״ ' ״In (binnen) der Zeit, so ihnen durch den Rath würde bestimmt werden;“ — ״Ihre Häuser und Synagoge, Leichenhof und andere liegende Gründe sollten sie: als des Reichs Cammer-Güter ohne Widerrede dem ReichBBchultheissen daselbst — Wolf von Parssberg — abtreten und zu seinen Händen stellen, ferneren Befehl8 deswegen zu gewarten!“ Dem Allen sollten sie ohne \Viderrede nachkommen; falls sie aber ungehorsam sein würden, hab’ der Rath Befehl und Vollmacht, sie dazu anzuhalten! Actum Freyburg, 5. Juli 1498.“ —

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