Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- VI. Jahrg. (1868)
- Issue
- I. Heft. (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 10)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3768355-7154210-7182485--0897-3769993- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 8 — au gönnen vermochten und: — Die strenge Sittlichkeit, welche in Folge der heiligen ־Religions- Verordnungen und weisen Lehren der Rabbinen innerhalb <Jer israelitischen Gemeinde herrschte, allzugrell gegen den, durch Frauenhäuser, Saufgelage und unanständige Tanzunterhaltungen hervorgerufenen sittliehen Verfall der löblichen Reichsburgerschaft abstach. Letzteres insbesondere hatte von jeher den Neid und Hass der Geistlichkeit gegen Israel erregt, da dieselbe ihren Beichtkindern in jener Beziehung immer geringeres Lob spenden konnte, um so mehr als die zunehmende Verderbniss der christlichen Bewobner Nflrnberg’s immer augenfälliger zu Tage trat und sich die Zahl der öffentlichen Häuser, schlechten Weinschenken und heimlichen Spielhöllen, ebenso wie die Zahl der Hinrichtungen mit jedem Jahre in erschreckender Weise mehrte — Geistlichkeit, Fatriciat und Pöbel aus diesen Gründen natürlich das, so tief verachtete und doch in jeder Beziehung so weit über ihnen-Allen stehende, Judenvolk bitter hassen und sich von ihm um jeden Preis zu befreien suchen mussten, um so lästiger Beobachter los zu sein. In der That bot ״Ein hochedler Rath“ der freien Reichsstadt Nürnberg bei kaiserlicher Majestät auch Alles auf, um diesen Zweck zu erreichen, was ihm auch endlich glücklich gelang. 0 Im Jahre 1498 nämlich fand sich der Kaiser veranlasst, an die Judengemeinde in Nürnberg den strengsten Befehl ergehen zu lassen, bei Sr. kaiserlichen Majestät und des heiligen römisohen Reiches י schwerer Ungnade und Strafe: — mit ihren Leibern, fahrenden und beweglichen Gütern