Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Fünfter Jahrgang (1865/66)
- Issue
- 1866
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 141)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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197 betreffenden Bibelstellen. Die außerordentlich verschiedenen Auffassungen anderer Archäologen übergehen wir hier gänzlich, da, wie gesagt, diese Zehntart nicht specieller Gegenstand unserer Untersuchung ist; wir wollen bloß die traditionelle, d. i. rabbinische Erklärung dahin präcisiren: Der erste Zehnt wurde alljährlich von einem zum andern Erlaßjahr erhob», der zw eite Zehnt nur im 1., 2., 4. u. 5. Mitteljahre und der Dritte s. g. Armenzehnt bloß im 3. u. 6. Mitteljahre (8. Sch. A. Jore Dea §. 331, 19). — Außer allen diesen Zehntarten kam zur Zeit der Monarchie noch die Zehntsteuer an den König (1 Sam. 8, 15 u.^17) hinzu; doch wird nicht bestimmt berichtet, ob dieser Zehnt alljährlich, ob er neben den anderen, oder mit Ausschluß der einen oder andern gedachter Arten standfand; s. Kimchi zur angeführten Bibelstelle. Wir kommen nun zum animalischen Zehntopfer. Die biblische Verordnung hierüber (Lev. 27, 32—33) ist sehr kmz gefaßt, die Detaillirung des Rituals muß daher aus der traditionellen Quelle geschöpft werden. Drei Male im Jahre und zwar am letzten A.ckartage, am letzten Multage und am 20. lljar müssen Alle, Priester und Leviten nicht ausgenommen, ihre um diese Zeit geborenen Stücke vom Rind-, Schaf- und Ziegengeschlecht w8) in gesonderten eingehegten Räumen versammeln, woraus dieselben durch eine schmale Thüröffnung stückweise nach- ״*) Ziegen und Schafe, gemeinschaftlich unter צאן begriffen, konnten, im geschehenen Falle, für einander verzehnt werden; a priori jedoch muß jede Gattung für sich gesondert bleiben. Allein bemerkenswerth ist. daß gerade bei מעשר der Ausdruck צאן auch בקר in sich schließt; s. Kimchi zu 1 Sam. 8, 17.