Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Fünfter Jahrgang (1865/66)
- Issue
- 1866
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 136)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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I m (Jore Dea §. 321, 1). Nach Anderen (Jurieu a. a. 0,' p. 302) galt das Gesetz auch für Pferde, Kameele u. f. n>. Wir kommen nun zum Haupttheil des Gesetzes. 3) Zu der Erstgeburt von reinen Thieren. — Vom Rind», Schaf- und Ziegengeschlecht bekaiwder Priester die männliche Erstgeburt, diese mußte er opfern und Blut und Fett gänzlich auf dem Altäre verbrennen, aller Uebrige des Opfers behielt er für sich (Num. 18, 17—18). Das Opfer mußte fehlerlos sein. Mit dem Stücke vom Rindergeschlecht durfte nicht gearbeitet, und von dem des Schaf- und Ziegengeschlechts durfte die Wolle, oder Haare nicht abgeschoren werden (Deut. 15, IS). Die Rabbinen zählen dieses Opfer unter den heiligen (קדשים קלים) im Gegensatz zu den hochheiligen Opfern (קדשי קדשים). Heber einzelne Vorschriften des Opferactes bei unsrrm Opfer s. ob. §. 22 Num. 11 «. Anm. 102. §. 54. Bedeutung des Erstgeburtopfers. Der historisch» Grund diese- Opfers beruht, me die Schrift hierüber ausdrücklich ausspricht, auf der Erinnerung au den Auszug der Israeliten aus Aegypten, bei welchem Ereigniß es geschah, daß die Erstgeborenen der Aegypter getödtet, di« der Israeliten hiegegen am Leben erhalten wurden / weshalb die Erstgeborenen bei Menschen immer ausgelöst, dahingegen die der Thiere immer geopfert, oder wie es bei dem Esel der Fall ist, getödtet werden mußten. Es ist also gewiffer Maßen ein Dankopfer, da es, aber keiner partiellen Wohlthat, sondern der ganzen Existenz, dem Leben, galt, so mußte eS auch gänzlich Gott, oder dem Priester gegeben werden, und indem die Lebensrettung nur bei den Erst-