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Jeschurun · 1866-01-01 · 1866 · p. Seite 128

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Fünfter Jahrgang (1865/66)
Issue
1866
Date
1866-01-01
Page
Seite 128 (sequence 132)
Language
Hebrew
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m die Bedeutung hatte, da- Thier zum Opfer zu bestimmen; eS ist daher erklärlich, daß zuweilm dieser Ritus gänzlich fehlen durfte, da ja die Bestimmung deS Objects zum Opfer entweder durch mündliche Aeußerung (z. B. 11 הד נובה und ähnliche Aussprüche), mehr aber noch durch den Act des Opfernselbst erreicht wird. Da unser Opfer schon durch die Loosung zu seinem Zwecke bestimmt wurde, so dient, wie gesagt, das Handauflegen nur dazu die Unreinhrit d. i. die Sünden aufzulegen. — Die Rabbiner» und viele neuere Archäologen schreiben diesen Zweck dem Ritus bei allen anderen Opfern zu, welche Ansicht wir jedoch durch folgende Gründe zu widerlegen genöthigt sind. l) Fand der Ritus des HandauflegenS auch bei den FriedenSopsern statt, wo gewiß an Jnputiren der Sünden nicht zu denken ist. Es ist nur ein Rothbehels, wenn Re 1 and (Antiqq. III §. XVI) sagt: Ködern tempore, quo manus imporebatur dominus peccat» sua confitebatur ea traosferens in victimain, quod 8i aacrificium salqtare estet, De um laudabant. TS fragt sich, weshalb gerade bei den Schelamim jener Ritus einen besondern Zweck hatte, und alsdann ist sicherlich nicht zu bestreiten, daß die Sündenimputirung das Opfer gewissermaßen verunreinigte und daher für den geheiligten Altar unbrauchbar machte'"). t) Fehlte dieser Ritus bei den Opfern für die Gesammtheitm), wobei nur ^die Fälle Lev. t6, 2l und m) Man beachte den Ausdruck לסהר אחכם מכל חטאחיכם (Lev. 16, 30), die Sünde ist an und für sich verunreinigend. , ,סמיכה אינה נוהגת אלא בקרבן יחיד (‘י, Siphre fol. 50 b; veral. dagegen 2 Ehr. 29, 23 und den letzten 8dieser Arbeit.

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