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Jeschurun · 1866-01-01 · 1866 · p. Seite 53

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Fünfter Jahrgang (1865/66)
Issue
1866
Date
1866-01-01
Page
Seite 53 (sequence 57)
Language
Hebrew
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bfffetiren die Ansichten über die Art der Vergeltung. Vgl. AFbo, ,.Ikkarim“ '1 u. 2. — Ebenso wurde die Lehr- und Denkfreiheit in den Entscheidungen der praktischen Gesetzesübung streng gewahrt. Zwar galt zur Zeit des Tempels in zweifelhaften Fällen die Ansicht der obersten Behörde zn Jerusalem als entscheidend,'und wurde der vom Synhedrium zü Jerusalem autorifirte Lehrer, der sich gegen deren Lntscheidung auflehnte, ol< Empörer gestraft, um der WW führ und Anarchie vorzubeugen; ^aber rS war ihm gestattet, seine entgegengesetzte Meinung theoretisch auSzusprecheN (Eynhrdrin 86, b). In Gelehrtenstreitigkeiten welche die Ausübung des Gesetzebettafen, galt nicht Autorität, nicht übernatürlicher, wunderthättger Beweis, sondern allein die begründete Ansicht der Mehrheit entschied. Bezeichnend ist das Wort: ״Ein Prophet als solcher hat nicht die Macht, eine Neuerung geltend zu machen * *)." — So handelte R. Akiba gegen die Ansicht seines Lehrers R. Gamaliel in dessen Gegenwart, weil dieser die Mehrheit gegen sich hatte; und als dieser es ihm verwies, erwiederte er: hast du uns doch selbst gelehrt, daß die Ansicht des Einzelnen derjenigen der Mehrheit weichen müsse (Leracbotb, 32 h). Derselbe R. Gamaliel lehrt seinen Söhnen selbst,, gegen seine Ansicht der Mehrheit zu folgen (Keraekotb, 1 a). — Dennoch aber wurde die Meinung dev Einzelnen nicht unterdrückt, sondern gewissenhaft überliefert, damit etwa eine spätere Behörde, wenn sie dessen Ansicht zustimmen sollte, danach entscheiden könne (lkckujotk 1, 5 und Commentar des R. Abr. b. David und Maim. ״Hil. Mamrim" 2. 1). — f *) Talm. bab. Sabbat, 104 a, wo eS wörtlich heißt: ,שאץ נביא רשאי לחרש דבר• D. Red.

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