Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Fünfter Jahrgang (1865/66)
- Issue
- 1866
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 53)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
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<o Talmuds: ״Drei fronen giebt e*, bte frone deSPriestetr« thumS, sie, gehört dem Hauke Lhrons; die fröne der Herrschaft, sie gehört dem Hause David; bi« frone der Lehre, wer sie sich aneignen will, komme und erwerbe sie«)." — ES konnte sich daher keine Gelehrten - Aristokratie in Israel bilden, da eS ja Jedem zur Pflicht ge« macht wurde, sich nach frästen an dem-Lehrfache zu beiheiligen und die Lehrer weder durch eine besondere Ordination, noch durch irgend ein Privilegium, noch durch Pfründen sich unterschieden; da ihnen im Segentheil von ihrem Lehramt Ruhen zu ziehen verboten war (um סה כחג□ אף אתם כחש)*); da sie nach den Spr. d. Väter *> In dieser Fassung findet sich die Stelle in Aboth aj rabbi Nathan Lbsch. 4 t - und im Midrasch . rabha Kohelet zu 7, 1. In Tal. bab. Joma 72 b, sowie im Midrasch rabha, 2 B. M. Absch. 34 und in Spr. d. Väter 4. 13 hat die Stelle unbedeutende Formveränderungen erlitten. D. Red. '1 Dies gilt eigentlich nur von dem Unterricht in der mündlichen Lehre (תשבעס); vgl. Talm. bab. Ned. 37, a und Talm. Jerusch. Ned. 4, 3. In der Parallelstelle Talm. bab. JBech. 29, a ist keine Distinktion zwischen mündlicher Und schristsicher Lehre gemacht; wahrscheinlich, weil dies als bekannt vorausgesetzt wird. Die Ursache davon, daß der Unterricht in der mündlichen Lehre unentgeltlich geschehen soll, ist wohl die. daß die Tradition als die eigentliche Lehr« betrachtet werden muß, da ohne dieselbe die schriftliche Lehre ein ״versiegelter Brief" ist. Freilich verstehen Manche unter ״Trabitton" eine ״vage, unzuverlätzige Ueberlieseruna" und verdächtigen damit die Autorität der mündlicken Lehre; dies aber ist eine arge Täuschung, da die schriftliche Lehre nur das mnemotechnische Hilfsmittel zur Erhaltung der göttlichen lieber« 7