Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Vierter Jahrgang (1864)
- Issue
- Heft 3-4. (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 86 (sequence 24)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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seinen Grund hat, daß der Opfernde da» Dankgefühl in frischer Lebendigkeit tiefer empfinde. — Da» נדר gelobte man bei der Bitte um Entfernung eine- UebelS (Jvna 1, IS), ober zur Erlangung eine» Wunsche» ^2. Sam. 16, 8). Der Werth eines solchen Opfers, wird schon des Gelübdes wegen von untergeordneter Bedeutung angesehen (Deut. 23, 23; Predig. 6, 8). Da» Opfer wurde nicht unmittelbar nach dem Gelübde geopfert, sondern erst nach Entfernung der Gefahr <Jo« 2, 10), nach Erlangung de« gehegten Wunsche» (1L €>««. 1, 10), oder nach Ablauf der Zeit des Gelübde» (Nun«. 6, 21)'«). נדםז endlich war jedermal die Gabe, z« der Jeder durch 'eigene Anregung zu bringen stch gedrungen fühlte. E» war nicht wie da» נדר eine captatio benevolentiae, dennoch aber deshalb demselben untergeordnet, weil th« da» rkligiöse Moment der Pflichterfüllung fehlte. Nach unserer Begriffsvorstellung ist eine freiwillige Gabe eine werthvollere, nach altjüdischer Anschauung hingegen war diejenige Gabe weit höher, wem mit ihr zugleich die Erfüllung eines göttlichen Gebote« verbunden war *״)• längerm Aufbewahren leicht in FLulniß übergehe« konnte: 2) wegen בטחי» בשם propter fiduciam in Deum, indem der Mensch un Vertrauen ans' Gott um die Nahrung des andern Tage» unbesorgt ist. Man vergl. noch Hottinger (Juris Hebrae, leges XXXVIIl). — '׳*) Ein ähnliches Gelübdeopfer, das aber ausdrücklich ein Brandopfer sein sollte, findet sich Nicht. 11, 31. '«) So heißt e» im Iract. Kiduschin 81, a und öfter auch 8. A. J. D. 246, 6 נדיל מצויה ועושה יותר סמי ״ שאיני מציור» ועושהpraestantior est, quj jussus aliquid facit, eo qui non jussus quiaquid perflcit