Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Vierter Jahrgang (1864)
- Issue
- Heft 1-2. (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 52)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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4* zwischen Altar und Priester getheilt; die Sündopfer wurden entweder auf diese Weise getheilt, oder gänzlich und zwar entweder auf dem Altäre, oder außerhalb der Lagers verbrannt. Die Friedensopfer hatten eine dreifache Theilung. üeber 12a und 1פעפ s. §. 18 sub IIL IV. Brand - und Sündopfer konnten von allen (zuin Opfermaterial fähigen) Thiergattungen genommen werden; bei dem Schuldopfer war der Stier, bei FriedenSopfenl die Vögel ausgeschlossen ('"'). Über ניע:! ר und פטיז s. die betreffenden Artikel. ' V.- Von den auf den Altar kommenden Opfern waren es die Brandopfer, die nur von männlichen Thieren genommen werden durften(""); über die Erstgeburt in dieser Hinsicht s. §. 53. VI. Bei Brand -, Schuld - und Mehlopfern bestand kein Rangunterschied für die Opferitden; bei Sündopfern wird ein solcher von dem Gesetze (Lev. 4, 1—31) statuirl. VII. Brand - und Friedensopfer kounten freiwillig, oder in Folge eines Gelübdes gebracht werden (Num. 15, 3 ff.), nicht die eigentlichen Sühnopfer(""). (>«>) Man giebt hiefür den Grund an, weil Vögel für eine dreifache Theilung zu klein seien. Aus welche weise aber konnte der Arme Friedensopfer bringen, die doch in gewiffen Fällen vorgeschrieben sind? (s. Num. 6, 14). Es müßte denn sein, daß cs in besonderen Fällen, wie Lev. 14, 21 verfahren wurde, oder daß nach Num. 5, 9, der Arme seinen Theil dem Priester überließ; vergl- Vater zur letzten Stelle. (״׳') Bei Vögeln wurde das Geschlecht nicht berücksichtigt; י s. ob. Annl. 67. (,0») Die sechs Opfer 12a ,גלה ע1ופה, עזאזל, 0ע15, לסח» und פדה אדוניה können nicht ננדר ונדנה gebracht