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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 17 (sequence 23)
Language
Hebrew
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17 um in einem Bilde zu spreche», verletzt der Noachide ein allgemeines Staatsgesetz und bleibt, wenngleich vom Könige angeordnet, doch nur dem Reiche, also hier der Natur vcrantwortlich, der Israelit dagegen eine specielle königliche Ordonnanz und versündigt sich gegen den König. Das Verbrechen dcS Israeliten ist darum weit größer und daher auch strafbarer. Gleichwohl setzt es beim Noachide» eine höhere Verderbtheit und eine tiefere Bersunkenheit voraus, als beim Israeliten. Jener setzt durch sei» Verfahren die Gcsnnkenheit seines sittliche» Gefühls voraus, und thut in seiner Widersetzlichkeit das Streben kund, durch das Sittengesctz sich nicht mehr bcstimmcii zu lassen. Seine ganze Natur muß als schlecht vorausgesetzt werden. Vom Jsraeliten dagegen wird eine solche Schlechtigkeit der Person nicht präsumirt, cs wird nur Haß und Auflehnung gegen die Gemeinde und das Volk vorausgesetzt. Die Bosheit der Thal, nicht die der Person wird in der Widersetzlichkeit »nd der Anflrhnnng geahndet. Das Verbrecherische ist also, wenn auch quantitativ durch den Werth und die Bedeutung des Gebotes größer, doch qualitativ durch Präsumtion einer nnvcrdcrbten Persönlichkeit minder verletzend. Währcnd also die Strafe des Noachide» immer gegen die Perso» gerichtet sei» muß, und zwar der Folgen wegen gerade aus Ncgirung und Vernichtung derselbe», so kann die des Israeliten, die nur zum Schutze des Bundes verhängt ist, sich mit anderen Mitteln begnügen, und findet mancherlei Kompensationen. Sic bestimmt sich nach Umstände» und der Größe und Natur des Verbrechens. Beim Noachide», wo cS nur um das Persönliche sich handelt, ist freilich kein Unterschied in dem Verbrechen, wohl aber beim Israeliten, der in seiner Handlungsweise die Gemeinde und die Nation mehr oder minder verletzen kann, welcher gegenüber die Handlungen nicht immer gleichen Nachthcil bringen können. Die Strafe, die den Noachide» für alle Verbrechen trifft, besteht in dem Köpfen mit dem Schwerte und ist für jedes immer dieselbe. So auffällig cs erscheint, daß für Verbrechen wie Raub re. der Tod verhängt ist, so begründct es sich doch in unserer Auffassung. Die Strafe ist nur für die Widersetzlichkeit und die Empörung gegen das

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