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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 15 (sequence 21)
Language
Hebrew
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16 ist der Mord an einem menschlichen Wesen, von einem Noachiden verübt, ohne richterliche Berechtigung, und nicht im Falle der Nothwehr, gleichviel wei beschaffen, oder wer der Mörder oder der Gemordete ist, sündhaft und straffällig. So während der Götzendienst nach der Natur der Sache keinen Unterschied darbietet sdcnn jeder Dienst zur ord« nungsmäßigen Anbetung eines Götzen lund dieser ist ja conventioncll) ist untersagt), ist die Gotteslästerung bei einem Israeliten nur dann strafbar, wenn der im Verbote bezcichnete wirkliche Name Gottes geschändet wird; beim Noachiden dagegen ist die Lästerung einer jeden Brzeichnung des Gottesbegriffes, auch nur einer aus de» Attributen ihm verliehene», straffällig, weil dieselbe ihm in keiner bestimmten Form untersagt ist. Umgekehrt ist der Beischlaf mit Personen verbotene» Gradedem Noachiden nur dann untersagt, wenn er in natürlicher Art vollzogen ist, dagegen ist beim Israeliten jede Art strafbar, weil die Schrift jede fleischliche Annäherung untersagt hat. Raub, Diebstahl und Gewaltthätigkcit werden beim Israeliten nur da»» bestraft, wen» der Gegenstand im rechtlichen Besitze des Beraubten oder Uebervortheilten sich befunden hat, und wenn ferner derselbe den Werth einer möglichen Abschätzung hat, d. h. im gangbaren Münzfuß sich bezeichnen läßt; er mnß also dem Werthe mindestens der geringsten Münze gleichkommen; denn die Richter sind nicht gehalten, über einen geringfügigeren Gegenstand bei streitigen Fällen ihr richterliches Urtheil abzugebe». Beim Noachiden dagegen wird nur die Pflicht verletzende und das Menschenrecht entweihende Handlung bestraft, und eS bedingt keinen Un» terschied, ob der Besitz des Gegenstandes als ein recht« sicher, oder ob derselbe einen Nennwerth habe; die Handlung ist immer verbrecherisch und strafbar. Der Genuß des den lebenden Thiercn abgenommenen Fleisches ist beim Israeliten nur dann strafbar, wenn es die Größe einer Olive übersteigt, weil eine geringere Quantität unter dem im Berbole gebrauchten Worte ,spei« sei," sich nicht subsummiren läßt, da diese Frucht die kleinste ist von den zum Genüsse empfohlenen Speisen des gelob« ten Lande», eine kleinere also der Beachtung nicht Werth 3»

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