Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 12 (sequence 18)
Language
Hebrew
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3768355-7154207-7176958--0297-3769059
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

12 verdächtigt sein muß, jedenfalls nothwendig, und die Aussage einer Frauensperson, die volle Glaubwürdigkeit nach der damaligen Stellung dcS weiblichen Geschlechts nicht verdienet, kau» nicht beachtet werden. <5i!1 Jrrthum wird demnach beim Noachiden eben so wenig als beim Israeliten bestraft; wenn eine an sich strafbare Handlung iu der Meinung, sie sei eine an sich erlaubte, von ihm verübt wird, so wird sie nicht geahndet, sobald der Jrrthum nicht in der Strafbarkeit, sondern in dem Factum, als solchem liegt; so wird beispielsweise ein Noachide um einen verbotenen Beischlaf nicht bestraft, wenn er in der Person sich geirrt, und sie für eine erlaubte hielt. Wohl aber wird er bestraft, wenn der fleischliche Umgang mit derselben nach seiner Meinung auch ihm verboten schien, aber nur in einem anderen Verhältnisse, als es sich in Wirklichkeit heransstellt, wenn er die Person beispiclweisc für seine Schwester hielt, es war aber seine Mutter. Der Israelit, der verwarnt werden muß, hat in solchem Falle keine Strafe zu gewärtigen, da er über das eigentliche Factum nicht unterrichtet wurde, das aber, worüber er verwarnt wurde oder er sich verwarnt hielt, von ihm nicht ausgeübt worden ist; es kann ihm also, wenn auch die Absicht, doch die That der Widersetzlichkeit nicht nachgewiesen werden, eine Absicht ist aber nicht straffällig; der Noachide dagegen hat jedenfalls eine böse That verübt, zeigt die Verderbtheit seines Wesens und ist dafür verantwörtlich. Aber auch der Noachide wird nicht bestraft, wenn er vermöge seines Alters oder seiner persönlichen Beschaffenheit sich die Zurechnungsfähigkeit nicht hat erwerbe» können, oder mit anderen Worte», wenn die Präsumtion für die Erkennung seiner Pflicht mit Recht nicht vorausgesetzt werden kan». So wenn er an Jahren zu jung, wenn er taubstumm oder geistesabwesend ist, ist er für seine Handlung nicht verantwortlich. Und auch dapn ist er aller Strafe frei, wenn ein Zwang zur Ausübung der That gegen ihn verübt wurde. Mord, Götzendienst und Blutschande bleiben dem Israeliten verboten, auch wenn er mit Androhung des LebenSverlustcS dazu gcnöthigt wurde; nicht aber dem Noachiden, doch wird auch jener für die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.