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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 11

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Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 11 (sequence 17)
Language
Hebrew
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11 Menschen; in jener ist das Verbrechen nach Außen gcwen« det, in dieser gegen sich selbst. Der Israelit wird bestraft, damit Anderen in ihm kein Beispiel zur Bersündignng gegebe» werde, oder mit andere» Worten, damit die Strafe der Sünde Andere vor derselben bewahre; der Noachidc, damit er selbst,, der das Bewußtsein seiner Pflicht in sich selbst ncgirt hat, nicht »och weiter sündige und ihm dazu die Beraiilassnng genommen werde. In jenem ist die Wider« sctzlichkeit in der schlechten That, in diesem in der vcrkerbten Persönlichkeit das Straffällige und Sündhafte. Der Israelit, dem die Pflicht geboten ist, beweist mit dem Verbrechen eine Nichtachtung derselben, daß er nicht sein Volk ehrt; der Noachidc, dem sie angeboren ist, thut mit dem Verbrechen absichtlich dar, daß sein Wesen schlecht und verderbt sei, daß er nicht als Mensch leben will. Daher ergibt sich, dies zusammcngefaßt, daß der Israelit, dessen Persönlichkeit beim Vorhaben des VerbrechenS »och nicht verdächtigt ist, gebührlich verwarnt werden muß, um ihn möglicher Weise vor der Sünde zu bewahren, beim Noachidc» dagegen eine Verwarnung mmöthig ist, denn die Strafbarkeit ist die Verwarnung, d. h. weil beim Vorhaben der Pflichtverletzung die Verderbtheit der Persönlichkeit vorausgesetzt werde» muß, ist die Handlung straffällig. Der Israelit muß ferner das Verbrechen öffent« lich verübt haben, wenigstens in Gegenwart von zwei Zcugen; der Noachidc dagegen versündigt sich auch dann, wenn die Unthat geheim geschieht, denn seine Person ist auch hier entweiht und entwürdigt. Wenn der Israelit vor Verwandtcn und Sündhaften ein Verbrechen begeht, wird seine Hartnäckigkeit und Auflehnung durch die Nähe desselben entkräftet und entschuldigt; der Noachidc dagegen findet für seine Widersetzlichkeit i» solchem Falle keinen Entschuldi« gungsgrund; sie bleibt immer strafbar. Der Israelit kann auch nicht bestraft werden, wenn das Verbrechen, wenn auch eonstatirt, vor unglaubwürdigen, verderbte» Personen geschehen ist; der Noachidc hat auch in solchem Falle die Verderbtheit seines Wesens dargcthan, und eine sündhafte Widersetzlichkeit begangen. Eonstatirt muß aber die That auch bei ihm sein; daher ist eine ZcngenanSsagc, die un-

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