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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 10 (sequence 16)
Language
Hebrew
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10 digsteu Zeugen geschehen, ist; sie muß ein öffentliches, ab« sichtliches Verstoßen gegen die Ordnung sein. Aus dieser Ansicht über das Strafbare erklärt sich, daß die heilige Schrift für so manche scheinbar geringfügige sündhafte Handlungen den Tod verhängt hat, und daß der Man», der Späne am Sabbath sammelte, gesteinigt wurde; sic hat in diesen Handluugcii, die ihr für de» Bund bedeutsam erschienen, nur die öffentliche Empörung geahndet. Die GotteSlchre der Schrift gibt kein bürgerliches Recht, sondern hat nur die religiöse Aufrechterhaltung des Bundes als alleiniges Ziel im?luge, und überläßt eS dem richterlichen Ermessen, gegen die Gewalt und Zügellosigkeiten der Leidenschaften und Begierden mit geeigneten Strafmaßregeln einzuschrcitcn. Sie drückt auch i» diesem Sinne ganz deutlich die Bestimmung der Strafe aus: ״Damit das Volk höre und fürchte und nicht sich erfreche, also zu Han« deln." Nicht also die Verletzung, svnder» die möglichen Folgen der Verletzung werde» mit der Strafe verhütet und geahndet. Wohl ist die Strafe auch eine Versöhnung zugleich für die Sünde, aber nur für jenen Theil, der das Acrgeruiß erregt, und der Verbrecher, der die Macht und Heiligkeit des Gesetzes mit rohen Himdcn antasten wollte, bewährt in seiner Bestrafung die Unverbrüchlichkeit und Heiligkeit, desselben, und heiligt damit den Name» Gottes, was danu als eine Sühne seiner Schuld betrachtet wird. AuS dieser Ansicht über das Sündhafte an der Pflicht- Verletzung ergibt sich dann ein wesentlicher Unterschied zwischeu dem Israeliten und dem Noachidcn. Bei beide» wird zwar vom religiösen Standpunkte der Schrift nur die Auflehuung und die Widersetzlichkeit bestraft, indem, wie gesagt, die Sünde der Begierde und bet Leidenschaft dem richterlichen Forum zur Ahndung zugewicscn ist; bei beide» ist die verhängte Strafe nur ein Mittel, dir Folgen zu verhüte», nicht die Unthat zu rächen oder zu sühnen. DaS Sündhafte ist aber bei dem Israeliten ein Vergehen gegen die staatliche Ordnung des Bundes, bei dem Noachidcn ein Eingriff in daö Recht und die Würde des Menschen. In der Sünde des Israeliten wird die Gemeinde und der Staat beleidigt, i» der des Noachidcn das Mcnschthum in!

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