Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Vierter Jahrgang (1864)
- Issue
- Heft 1-2. (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 12)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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6 nachzuweisrn, daß die Kenntniß des Naturzustandes des sitllichreligiösen Lebens, wie alles Andere in der heiligen Schrift geistvoll angedeutet ist, und daß sich mncmonisch diese Pflichten mit den Worten verbinden lassen, so daß der Israelit sic wiederfindct und über den Pflichtenkreis des Noachiden sich belehre», und in der Ueberzeugung sich befestigen kann: Gott hat sie im Naturgesetze auferlegt. Die heilige Schrift wird damit Inbegriff oder das Buch alles WiffenSwcrthen und Beglaubigung und Zeugniß aller Wahrheit. Diese siebe» Pflichten sind nun folgende: 1. Jedes Götzenthum, jede sinnliche und niedrige Vorstellung von Gott ist verboten. Der Mensch darf keine Handlung begehen, durch tpelche Ehre und Achtung einer Gottheit bewiesen wird, die mit menschlichen Sinnen wahrgenommcn wird oder wahrgenommen werden könnte, sei eS, daß er diese als einen Gott sich denkt, oder daß er glaubt, in ihr manifcstire sich das Wesen Gottes; dagegen ist es ihm nicht untersagt, neben Gott eine Gottheit anzubcten, die ihm untergeordnet ist und die Vermittelung zwischen Gott und dem Menschen und die Leitung der Welt übernommen hat. Die Einzigcinigkcit oder bester die Einheit und die Allein, heit ist nur dem Israeliten geboten. 2. Jede GotteSlästerimg oder Entweihung des Gottesbegriffes ist untersagt. ES darf der Mensch keine Handlung begehen, durch die die Ehrfurcht oder Hochachtung gegen Gott thätlich oder in Worten verletzt wird. Den Namen GotteS lästern, dem Begriffe von Gott fluche» und unehrerbietig von ihm reden, ist strafbar. 3. Der Mensch darf kein Menschenleben gefährden oder vernichte». Die Person des Menschen darf selbstsüchtig durch Mcnschenhändc nicht verletzt werden; den» wenn auch eigentlich »nr der Mord und Todtschlag, d. hdie extreme That verboten ist, so ist auch jede andere Verletzung der Person »iid ihrer Ehre untersagt, und werden unter de» Sünden Sodoms vom Talmud selbst Berlehmige» der Art als strafwürdig ausgezeichnet. ES scheint eben so sicher, daß mit dem Morde auch der Selbstmord Verbote» ist; denn eS ist kein Unterschied bemerkt, ob die getödtcte Person eine andere oder die eigene ist. 4. Sodo-