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Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 5 (sequence 11)
Language
Hebrew
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diese Pflichten auszuüben habe, weil sie ihm gewissermaßen angeboren sind. Es bedarf dazu keiner Aufnahme in einen Bund; keine menschliche freie Handlung oder Ucbcrnahm: für die Verpflichtung zu vollziehen; eine Unterweisung zur Erkräftigung ist nicht nöthig. Die Pflichten des No<rchjdcn gehören zum Wesen des Menschen, wie Naturtriebe zum Wesen der Thicrc; beide sind instinktiv in ihrer ursprünglichcn Bestimmung der Individualität und unterscheide» sich nur in der AuSübnng und Jnnehaltung, daß das'Thier dazn von der Natur gehalten ist, »nd davon nicht abweichen kann, der Mensch aber der Willkür unterliegt, und die Natur verleugnen kann. Der Lohn für die Befolgung und die Jnnehaltung der Pflichten ist daher auch nur die Ruhe im Folgen der stimme der Natur, also kein positiv verdienstliches Werk; ein Lohn dafür ist nur als eine Gabe der Gnade denkbar, nicht als ein Verdienst. Die Verletzung derselben ist eine Dircmtion der eigenen Natur, eine Versündigung gegen sich selbst, und trägt daher vom Standpniikte der religiösen Moral schon die Strafe in sich, die deswegen auch in der heiligen Schrift nicht angedeutct ist; die bürgerliche Strafe ist nur eine Folge der Thal, eine Ergänzung des Verfahren« des Sünders. Die Pflichten der Noachide» als von der Natur mittelbar angeordnet, können auch nur aus den Händen der Natur mittelbar ihren Erfolg nehmen, die Werke derselben nur durch sie gekrönt oder geschändet werden; die der Juden als von Gott unmittelbar geboten, haben dagegen ihren Erfolg im Reiche Gottes, ihr Werk wird von Gott selbst gekrönt oder gestört. Doch muß, wie gesagt, auch der Noachide sich zngestehen, wenn die Verpflichtung auch von der Natur auferlegt ist, ist es auch so eine Anordnung Gottes und eine mittelbar von ihm gesetzte Bcstimmung. Diese.Pflichten als Naturgebvte, die der Talmud in den oben angeführten VcrS hinein intcrpretirt, sind an Zahl siebe», unter welchen das sittlichrcligiöse Leben sich in seiner Totalität subsummircn läßt. Der Talmud will mit seiner Interpretation keineswegs dieselben für den Noachiden angedeutct wissen; denn i» solchem Falle wären sie ja selbst geboten uird verkündet, sondern er bemüht sich nur

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