Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1864-01-01 · Heft 1-2. (1864) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
Vierter Jahrgang (1864)
Issue
Heft 1-2. (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 3 (sequence 9)
Language
Hebrew
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3768355-7154207-7176958--0288-3769050
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

3 für Noachiden, so müßte sie für Israeliten noch ein Mal wiederholt worden sei». Es ist in solchem Falle an seiner Stelle nur der Reihe »nd Ordnung wegen angeführt, wie das Berbot der Spannader, und eben nicht wiederholt, um zu zeigen, die vorsinaitische Entstehung und Verkündigung de- Verbots ist nicht für die Noachiden; es ist hiebei anch nur angeführt: ״die Söhne Israels" essen nicht k. ES folgt daraus, daß wenn einem Israeliten die Pflichten »i cht verkündet wurden, wenn er etwa bcispiclweise unter Heiden aufcrzogcn wäre, er für die Verletzung derselben nicht ver« antwortlich gemacht werden kann. Es ist aber der Beruf des Vaters, der Behörden und der Gemeinden, für den Unterricht zu sorgen; denn mit dem Unterrichte wird erst die Pflicht als ein Gebot Gottes dem Menschen vermittelt; fehlen indeffcn die Anstalten und die Gelegenheiten zum Unterrichte, und ist die Behauptung zu präsumiren, eS war dem Uebertretcr die Pflicht unbekannt, so ist die Verletzung und Ucbcrschrcitung nicht strafbar. Die Aufnahme in den Bund setzt auch eine bestimmte Thätigkeit voraus, als die Bcschncidung und das Verbleiben in demselben, die confirmircnde Unterweisung; wenn diese fehle», kann das Bundes« gesetz auch nicht zur Anwendung kommen. Weil die Pflichten also nur in dem Wille» Gottes ihre Begründung habe», so hat auch der, der sie ausübt, dafür einen Lohn zu erwarten, und selbst dann, wenn die Ausübung in einem natürlichen Gefühle ihre Veranlassung hat, wie die Unterstützung der Annen oder die Enthaltsamkeit von eckelhaften, zugleich aber verbotenen Speisen, insofern damit der ausdrückliche Wille GvttcS rcalisirt wird, wird sie anerkannt und belohnt. Es mußte demnach anch eine genügende Ucbernahmc dieser gebotenen Pflichten stattgefunden haben, wie in dem Bekenntnisse des Volkes am Berge Sinai, da es sprach: ״Wir wollen folgen und vernehmen", und wen» dies als ein erzwungenrö »ach der Ansicht Einiger zu be« trachten ist, weil die Großartigkeit und Macht der Erscheiinnig die freie Entschlicßnng knechtete, in dem Bunde, den Iosua mit dem Volke schloß, geschehe» ist. Ohne die freiwillige Uebci nahme dieser Pflichten würde das Volk für die Innchaltung derselbe» nicht verantwortlich sein; denn mit l*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.