Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Vierter Jahrgang (1864)
- Issue
- Heft 1-2. (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 8)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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2 Zu einer besseren Ucbersicht werden wir zunächst 1. die Pflichte» des Noachiden besprechen, dann 2. die individuelle Zurechnungsfähigkeit und die Strafbarkeit der Handlung, nnd endlich 3, das Strafmaß und die Strafe. l. Die Pflichten. Zwischen der Pflicht eines Israeliten nnd der eines Noachiden herrscht »ach Ansicht des Talmuds vor Allem ein prinzipieller Unterschied vor, aus dem erhebliche Consequenzcn sich ergebe». Die Pflicht des Israeliten ist eine gcbotene, mit deutlichen menschlichen Worten verkündete; Gott spricht, bemerkt ein Midrasch, cS sei gut, »ud darum ist cS gut; die Pflicht hat in dem Willen Gottes die alleinige Begründung. Die menschliche Vernunft hat über sie kein Urtheil, und wenn auch das sittliche Bewußtsein widerstrebt, ja selbst wenn ein andcrartigcS Verbot mit Ausübung der Pflicht collidirt, die gebotene Haudlnng wird und muß ausgeführt werden. Der Werth derselbe» wird dadurch nur erhöhet, weil die Aiisübnng eine moralische oder religiöse Ucberwindnng gekostet hat. Daher ein bekannter Grundsatz lautet: ״Ein Gebot beseitigt ein Verbot"; das Verdienst der Thal, der gebotenen, liegt in der aufopfcrungSfähigcn Hingebung. ES mußte demnach auf Sinai, wo der Wille Gottes dem Volke mitgctheilt wurde, Alles, auch das Vernünftige und von selbst Einleuchtende, auch was früher dem Noachiden heilig war, »och einmal wiederholt werde», und was geboten und nicht wiederholt war, würde dcni Israelitcn nicht als Pflicht obliegen. Es gibt aber dergleichen Pflichte» nicht, weil cs Nichts gibt, das dem Noachiden verboten, dem Israeliten aber erlaubt sei; denn die Gesetzgcbung des göttlichen Willens in der Offenbarung konnte unmöglich Pflichten aufhcbc», die durch denselben göttlichen Wille» in dem Naturgesetze aufcrlcgt ivurdc». Wohl muß dagegen ausgeschlossen werde», was in der heiligen Schrift als der Verkünden» des göttlichen Willens vor der Offenbarung auf Sinai als geboten angegeben wird, nach derselben aber nicht wiederholt lvnrde; denn dieses wird umgekehrt als geboten betrachtet, und zwar weil nicht wiederholt, nur für Israeliten; denn wäre cs auch eine Pflicht