Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Jahrgang II. (1857/58)
- Issue
- Heft II. (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
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38 Näucherwerk ($1. 17,6—15); durch Geld (Exod. 30, 12), durch die hohenpriesterlichen Grwäodrr sLcd 14,20; 16, 24*)s'°). Außerdem besäße« die B^ndopfer, die Mehlopfrr sLev. 14,20) und selbsl die Friedensopfer sEreob. 15, 17) die Sühnkraft. Wik müssen daher vor Allem den Unterschied zwischen de« eigentlichen Sühn- und andern Opfern seststcllen. Brand- und Mchlopser wurden bei einer wirklich begangenen Sünde niemals allein, sondern stets mit einem Sühnopfer verbunden dargebracht (51)- FriedenSopfer wurden übskhaupt für begangene Sünde» niemals (52) dargebracht; Sühnopfer hingegen war» io gewissen Fällen zwar mit einem Brandopser drrbnii. den (Lev. 4, 7), größtenthcilS aber für sich allein bestehend. In keinem Falle aber wurde rin Sühnopfer für ab sichtlich begangene Sünden dargebracht , denn sük solche Sünde» folgte die Strafe der Execration (Nniii. 15, 29 ff.), nur absichtslos und unborsählich begangen! Sünden konnten durch Opfer gesühnt werden. Hier drängen sich nun zwei Fragen auf. ErstrnS: Warum bewirkte nur daS Blut die Sühne? Bekannt ist der rabbinische Kanon: 073 אין כפרה אלא ’) AuS diesen Stellen ist die Behauptung deS Perf. nichl ersichtlich. ( . Kobak. (*') Aergl. auch Zachar. 3, 4, so wie den jerus. Talm Joma Cap.?,, letzte H. wo die Sünden aufgezähl! werden, für welche die einzelnen Stücke jener Gewäiider sühnten, und hierzu Erachin 16, a. (Lergl. noch Ion» 72, d.'wi אלמלא מדי כהוגה und Sebachim 88, b: st wie jer. Talm. Joma Cap. 1, H. 2. Kobak.) (“) DaS als Ausnahme gestattete Mahlopfer deS Arme» als Sühnopfer (dev. 5. 11) kann natürlich die an- .gegebene Norm nicht aufheden. (״) Uder die scheinbare Abweichung betreffs der Frieden«- oper zur Zeit der Richter si §. 35.